§ 29 - Zweite Spielstätte der Freilichtspiele auf dem Unterwöhrd „Neues Globe“; hier: Ergänzende Finanzierung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim kommt zurück auf den Antrag von Stadträtin Koch zum Thema „Befangenheit“ und fragt das Gremium, ob der Auffassung gefolgt werden kann, dass er für die heutige Tagesordnung die Tätigkeit des 1. Vorsitzenden der Freilichtspiele als Aufgabe der Gemeinde wahrnimmt und er damit inkludiert nicht befangen ist.  

Stadträtin Koch bekräftigt nochmals ihre Haltung und sieht Oberbürgermeister Pelgrim als befangen an, da es in der heutigen Beratung um einen Investitionszuschuss an die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. geht.

Seitens der Verwaltung wird auf die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.03.2016 verwiesen. Soweit und solange der Oberbürgermeister und etwaige Gemeinderäte als entsandte Vertreter der Gemeinde wirken und hieran bei Ortskundigen keine vernünftige Zweifel bestehen, liegt keine Befangenheit vor. Sollte das Gremium heute zum Ergebnis kommen, dass eine Befangenheit vorliegt, kündigt Oberbürgermeister Pelgrim an, seinen Vorsitz mit sofortiger Wirkung niederzulegen.

Stadträtin Jörg-Unfried führt aus, dass die Fragestellung nicht unproblematisch ist. Sie verweist auf ihren Hinweis in der seinerzeit geführten Beratung, dass die Stellungnahme des Regierungspräsidiums dem Gemeinderat kurzfristig zugeleitet wurde und sich hierdurch keine Möglichkeit der Prüfung ergab. Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums lasse i. E. eine saubere juristische Begründung vermissen.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist hierzu auf die heutige Möglichkeit zur Abstimmung. Es besteht unter Hinweis auf die Gemeindeordnung Einigkeit, dass hierüber der Gemeinderat abstimmen kann und soll.

Stadträtin Jörg-Unfried betont, dass dies keine politische Entscheidung ist, sondern es sich um eine reine Rechtsfrage handelt.

Stadträtin Rabe führt aus, dass sich dann analog die Frage stellt, ob auch die Mitglieder des Kuratoriums befangen sind.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass bei allen Vereinskonstruktionen, welche auf einer durch den Gemeinderat beschlossen Satzung beruhen, eine geborene Mitgliedschaft im Vorstand besteht. Ein Ausscheiden erfolgt durch Verlust des Amtes im Gemeinderat. Dies gilt ebenso für ihn als Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Hall.

Stadtrat Sakellariou teilt die Auffassung des Oberbürgermeisters und führt als Beispiel die Entsendung eines Gemeinderatsmitglieds in den Aufsichtsrat der GWG an. Basis der Entsendung ist die Funktion als Gemeinderat.

Stadträtin Koch bekräftigt nochmals ihre Auffassung, wonach ein Interessenkonflikt vorliegt.

Nach ausführlicher Aussprache stellt Oberbürgermeister Pelgrim die Frage, ob unter dieser Aufgabenstellung die Funktion des Oberbürgermeisters in der heutigen Beratung zu Tagesordnungspunkt 2 als befangen angesehen wird, zur Abstimmung: 4 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen

 

Sachvortrag:

I. Ein neues Globe für Schwäbisch Hall

Die Freilichtspiele Schwäbisch Hall gehören mit ihrer Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten zu den großen renommierten Theaterfestspielen in Deutschland und sind die größten Theaterfestspiele in Baden-Württemberg. Im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre wurden ca. 67.500 Besucher erreicht.

Maßgeblich für diese ausstrahlende Entwicklung war - neben der konzeptionellen Fortentwicklung des Theaterangebots auf der Treppe - die Etablierung einer zweiten Spielstätte der Freilichtspiele in Form eines Globe Theaters im Jahr 2000 anlässlich des 75-jährigen Bestehens. Besucherzahlen im Globe Theater lagen in den vergangenen 5 Jahren bei durchschnittlich 19.500 Besuchern.

In den vergangenen Spielzeiten 2015 und 2016 konnten jeweils zudem Einnahmehöchststände und Jahresüberschüsse als Rücklage für den Theaterneubau erzielt werden.

Mit der Beschlussfassung über den Neubau einer zweiten Spielstätte tragen Stadt und Freilichtspiele dieser Entwicklung Rechnung. Gleichzeitig entspricht die Beschlussfassung der Zielformulierung im „Leitbild Schwäbisch Hall 2025“ vom 30. Sept. 2013 und der darauf aufbauenden inhaltlichen Markenstrategieentwicklung und Positionierung der Stadt als „aufstrebende Kulturstadt für die Region der Weltmarktführer“ (Beschluss des Gemeinderates vom 12.11.2014).

Im „Leitbild Schwäbisch Hall 2025“ wurden diesbezüglich nachfolgende Ziele definiert (Seite 38):

  • „Zusätzliches Theaterangebot der Freilichtspiele in den Wintermonaten ausbauen“,
  • „Neubau des Globe Theaters bzw. ganzjährig bespielbares Theater jenseits des Neubausaals“.

Städtebaulich wurden nach einem umfangreichen Diskussionsprozess - unter Hinzuziehung externer fachlicher Expertise - auf Basis des Vorschlags der Hochbauverwaltung ein Neubau eines „Neuen Globe Theaters“ im Sommer 2016 beschlossen und der von den Freilichtspielen beantragte Zuschuss in Höhe von 4 Mio. € freigegeben. Insgesamt wurde aufgrund einer vom Hochbauamt mit den Freilichtspielen vorgenommenen Vorplanung von einem Herstellungsaufwand in Höhe von 5,2 Mio. € ausgegangen.

 

II. Kostenentwicklung

Entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat vom 22. Juni 2016 wurden die Planungen des „Neuen Globe Theaters“ fortgesetzt, Fachplaner für Tragwerk, Architektur, Gebäudetechnik, Bühnentechnik, Akustik- und Bauphysik wurden beauftragt, Boden- und Infrastrukturuntersuchungen auf dem Unterwöhrd vorgenommen. Ebenso wurden die notwendigen Antragsunterlagen für eine baurechtliche Genehmigung erarbeitet sowie Ausschreibungsverzeichnisse für den Rohbau erstellt und die entsprechende Submission durchgeführt.
Ferner erfolgte nach Ende der Festspielsaison 2016 im Lichte des sich zwischenzeitlich ergebenen Intendantenwechsels eine Überprüfung der bisherigen Planungen aus Sicht der Theaterverantwortlichen. Aus dieser erneuten Betrachtung ergaben sich sinnvolle Änderungs- und Ergänzungsplanungen, z. B. über den Einsatz von Bühnentechnik, Größe der Hubbühne, seitliche Beleuchterbrücken, Verdunkelungsmöglichkeit sowie der Sichtachsen innerhalb des Theaters.

Auch wurde dabei festgestellt, dass die zuvor eingeplanten Pauschalmittel in Höhe von ca. 200.000 € für die Bühnentechnik bei weitem nicht den Anforderungserfordernissen eines dauerhaften Theaterbetriebs entsprachen.

Allerdings wurde darauf bereits in der Stellungnahme vom Fachbeirat im BPA und im GR im Februar 2016 mit Blick auf alle damals vorgelegten Theaterplanungen hingewiesen.

Auch ergaben sich aufgrund der durch die Fachplaner gewonnenen Erkenntnisse neue baukonstruktive Anpassungen, Anpassungen an die Gebäudetechnik, an Akustik und Schallschutz. In diesem Zusammenhang wurde auch die heizbare Raumhülle in den Umgang ausgedehnt. Damit konnte das ganze Gebäude frostfrei gehalten werden. Eine Forderung die vom Bühnentechnikplaner zum Schutz der elektronischen Bauteile vorausgesetzt wurde. Diese Maßnahme brachte umgekehrt auch eine deutliche Verbesserung des Schallschutzes nach außen und innen, nicht nur während der Vorstellungen, sondern auch in den Pausen.

Ebenso wurde eine weitere Optimierung der Sichtachsen vorgenommen, aus der sich einerseits eine Verringerung der Sitzplatzzahlen, andererseits eine Verschiebung der Sitzplätze zwischen dem ersten und zweiten Rang ergaben. Gleichzeitig führt diese Veränderung jedoch nicht zu einer Verschlechterung der betriebswirtschaftlichen Einnahmesituation (siehe Anlage 2).
Durch die vorgenommenen Anpassungen, insbesondere im Rahmen der Bühnentechnik und den damit verbundenen Stromkosten muss - ohne Abschreibung und Finanzierungskosten - mit betrieblichen Mehrausgaben in Höhe von ca. 20.000,- € jährlich gerechnet werden. Diese werden allerdings durch verbesserte Sponsoring-Partnerschaften mehr als ausgeglichen.

Im Hinblick auf die Baukostenentwicklung zeichnen sich - neben den Mehrkosten aufgrund vorgenommener Planungsänderungen (denkmalgeschützte Kochermauer, Bodenbeschaffenheit, erhöhter Aufwand für Baustellenbetrieb, Raumakustik, konstruktiver Schallschutz an der Fassade) in Höhe von ca. 750.000 € und für den Dauerbetrieb notwendige Ausstattungsergänzungen ca. 700.000 € - auch baukonjunkturelle Kostensteigerungen in Höhe von ca. 500.000 € ab.
Auch wurden Kosten für die äußere Erschließung wie Trafostation, Strom- und Technikanschlüsse für den Festbetrieb auf dem Unterwöhrd mit in die Planungen aufgenommen. Ca. 70.000 € entfallen davon nicht auf die Nutzung des Globe Theaters.

Aus Sicht der Verwaltung gehören diese Kosten zu den Aufgaben der Stadt Schwäbisch Hall und sind in die Freiraumplanungen für Biergarten, Platznutzung, Umgestaltung des Unterwöhrds haushaltstechnisch aufzunehmen. Der bisherige Haushaltsansatz für die Platzgestaltung beträgt 200.000 € für das Haushaltsjahr 2017 sowie weitere 100.000 € für das Haushaltsjahr 2018.
In der Summe erhöht sich der gesamte Kostenrahmen auf ca. 7,5 Mio. €. Durch Verzicht auf einzelne Ausrüstungsinvestitionen - Elektroinstallation Einzelleuchten, Sanitärinstallation, Heizung (ca. 65.000 €) sowie die Zurückstellung des Ausbaus bei Bühnentechnik (ca. 35.000 €), Videotechnik (ca. 30.000 €), Hubpodium (100.000 €), Verdunkelung (ca. 70.000 €) - ließe sich eine, zum Teil temporäre, Kostenreduktion um ca. 300.000 ,- € herbeiführen (Anlage 3). Da diese Änderungen allerdings zu zusätzlichen Aufwendungen und Verschlechterungen der Betriebsabläufe führen, möchten die Freilichtspiele an den bisherigen Planungen im Bereich Bühnentechnik und Verdunkelung festhalten.

Für die Erstellung der Planunterlagen sowie für umfangreiche Untersuchungen wurden bisher ca. 350.000 € verausgabt.

 

III. Nutzungskonzept „Neues Globe Theater“

Vom Gemeinderat wurde ein vorläufiges Nutzungskonzept für das neue Globe Theater außerhalb der Festspielzeit gewünscht. Dieses Konzept ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Dabei ist nach heutiger Planung von einer Gesamtnutzungsdauer von 262 Tagen auszugehen, davon 122 Tage außerhalb der Festspielzeit.

Nutzungstage gesamt:

262 Tage

davon:

1. Belegungstage in der Sommerspielzeit

Proben und Aufführungen (Mitte April – Ende August)

140 Tage

 

2. Projektierte Belegungstage außerhalb der Sommerbespielung durch FLS

Gastspiele und Eigenproduktionen

12 Tage

Proben für Eigenproduktion

24 Tage

Nutzung der Außenbühne für öffentliche Konzerte
(Sonntagskonzerte)

6 Tage

Gastvermietungen
(Unternehmensveranstaltungen / Vernissagen / Lesungen etc. )

6 Tage

Jugendtheaterfestival

7 Tage

Jugendclub / Bürgertheater (Aufführungen und Proben)

10 Tage

 

 

 

 

Konzerte innen

6 Tage

Belegung der Außenbühne für städtische Feste
(Pfingst- / Sommernachtsfest)

5 Tage

2 Kooperationsprojekte mit freien Gruppen aus dem Bereich Körpertheater / Tanz /
Sprechtheater mit Proben in Schwäbisch Hall (Förderung z.B. durch den Fonds „Doppelpass“ der Kulturstiftung des Bundes)

46 Tage

Gesamte Belegung außerhalb der Sommerbespielung durch die FLS

122 Tage

Unter Abwägung aller Tatbestände hält die Verwaltung die ausgearbeiteten Planungen auch als Zeichen des öffentlichen Bauens für sinnvoll und angemessen und empfiehlt dem Gemeinderat zur Abfederung der baukonjunkturellen Kostensteigerung eine Anhebung des Zuschusses um 500.000 € sowie die Übernahme einer Ausfallbürgschaft bis zu 1 Mio. €. Aus Sicht der Freilichtspiele wäre eine darüber hinausgehende Bezuschussung wünschenswert. Die Beratungen des Kuratoriums der Freilichtspiele dazu finden unmittelbar vor Sitzungsbeginn am 6. März 2017 statt.

 

IV. Kostenentwicklung Neubau Globe Theater, Stand Februar 2017
- Sitzungsvorlage Kuratorium der Freilichtspiele, 6. März 2017 -

siehe Anlage 5

 

Anlage 1: Stellungnahme Fachbeirat
Anlage 2: Einnahme- und betriebskostenfortschreibung Globe Theater
Anlage 3: Kostenreduzierende Maßnahmen
Anlage 4: Nutzungskonzept "Neues Globe Theater
Anlage 5: Beschlussvorlage Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V.

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass sich der Planungsstand des Objektes im Wesentlichen nicht verändert hat. Unter Verweis auf die Grundsatzbeschlussfassung des Gremiums mit bereits zuvor erfolgter Manifestierung im städtischen Leitbild „Schwäbisch Hall 2025“ wird die Schaffung eines zusätzlichen Theaterangebots in den Wintermonaten als Ziel betont. Auch hat sich die Stadt im Zuge der Markenentwicklung als Kulturstadt im Wettbewerb positioniert. Die Freilichtspiele Schwäbisch Hall können in diesem Zusammenhang seit 1925 als Flaggschiff gesehen werden. Oberbürgermeister Pelgrim erläutert ferner, dass in den letzten Jahren ein überdurchschnittlicher Eigenfinanzierungsgrad erreicht werden konnte. Aus diesem Grunde habe man sich nochmals sowohl mit den betriebswirtschaftlichen als auch mit den baulichen Dimensionen auseinandergesetzt und dem Gemeinderat das Nutzungskonzept zur Kenntnis gegeben. Nach Auffassung von Oberbürgermeister Pelgrim ist es zwar schmerzlich, wenn man sieht, dass eine Planung zu deutlich höheren Kosten führt, in der Summe ist dies seiner Ansicht nach jedoch vertretbar - auch im Vergleich zu anderen Kulturprojekten in Baden-Württemberg. Die konjunkturellen Themen sind nicht von der Bauverwaltung zu vertreten, bestimmen jedoch einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag.
Oberbürgermeister Pelgrim verweist ergänzend auf die heutige Sitzung des Kuratoriums der Freilichtspiele mit einstimmiger Beschlussfassung (keine Anwesenheit aller Beteiligter), wonach es höchst wünschenswert wäre, wenn die Stadt den Zuschuss vollumfänglich abdecken würde.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Klink verweist eingangs auf die in den letzten 14 Tagen erfolgte Information der Öffentlichkeit sowie der Fraktionen bzgl. der Kostenentwicklung. Es wurde erörtert, wie es dazu kam, dass die Kostenschätzungen - die im vergangenen Jahr Grundlage des Beschlusses waren - sich im Rahmen der weiteren Kostenberechnung als zu niedrig erweisen konnten. Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink weist den Vorwurf, die Kostenermittlung vor einem Jahr bewusst zu positiv angesetzt zu haben, unter Hinweis auf die im Ratsinformationssystem einsehbare, vergleichende Matrix zu den vier unterschiedlichen Entwürfen, zurück. In den dort enthaltenen Kostenansätzen wurde aus Gründen der Fairness bei allen Entwürfen der höchste ermittelte Kubikmeterpreis angesetzt. Beim Entwurf zum Erhalt des Globes wurde dieser Kubikmeterpreis nur für den Neubauanteil in Ansatz gebracht, d. h. es wurde bei allen Entwürfen die Neutralität gewahrt. Es wird erläutert, dass damals der Fachbeirat bereits mahnend erwähnt hat, dass die Technik und die Ausstattung Kostenfaktoren seien, welche sich erst in der näheren Ausgestaltung und der inhaltlichen Ausarbeitung der Konzeption spezifizieren lassen. Viele Grundlagenerhebungen konnten zudem erst stattfinden nachdem der Baubeschluss gefasst und die Mittel, die bis dorthin mit einem Sperrvermerk versehen waren, freigegeben wurden. Auch die Entwicklung der Konjunktur leistet nach Ansicht von Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink ihren Beitrag zur Kostensteigerung.

Als Kostenblöcke werden sowohl die Ausstattung als auch die Erkenntnisse, die erst nach Baubeschluss gewonnen werden konnten (z. B. zum Untergrund) gesehen. Unter Verweis auf einen im Vorfeld bereits eingeschalteten Baugrundgutachter wird erläutert, dass nach neuen Erkenntnissen nicht mehr von einer offenen Baugrube ausgegangen werden kann, sondern eine Spundwand zur Sicherung der Baugrube aufgrund von Lockergesteinen erforderlich wird. Für das Ziel, den bestehenden Baumbesatz zu erhalten, scheidet jedoch eine flachere Baugrubenböschung als Alternative aus. Die Mehrkosten sind eine Summe aus vielen kleinen Entscheidungen im Planungsprozess, welche sich zum Teil auch aus Zwangspunkten ergeben. Durch Reduzierung der Sitzreihen in der Galerie und Ergänzung einer Sitzreihe im Parkett wurden die Sichtachsen optimiert. Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink führt aus, dass bislang eine thermische innere Hülle und eine unisolierte äußere Hülle vorgesehen war. Im Zuge der weiteren Ausplanung hat man sich nun für ein mit energiearmen Strahlungsheizungen temperiertes Gebäude (keine Klimatisierung) entschieden. Die Stromversorgung auf dem Unterwöhrd genügt zudem den dauerhaften Anforderungen der angestrebten Nutzung nicht, sodass eine Trafostation für 70.000 € zu errichten ist. Die Summe an beispielhaft angeführten Maßnahmen führt in der Konsequenz zu den bezifferten Mehrkosten. Als das Ausschreibungsergebnis für das erste von insgesamt neunzehn Gewerken mit dem Rohbaugewerk im Januar vorlag, wurde deutlich, dass eine Abweichung zum im Vorfeld ermittelten Vergabewert vorliegt, was auf die derzeitige Konjunkturlage zurückgeführt werden kann. Durch Übertrag dieser Kostensteigerungsrate auf die noch ausstehenden Gewerke ergeben sich ca. 500.000 € prognostizierte Mehrkosten.
Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert zudem, dass sich die Hochbauabteilung zusammen mit dem Intendanten Doll nochmals mit den Möglichkeiten zur Kosteneinsparung befasst hat. Es könnte eine einfachere Grundbeleuchtung zum Tragen kommen. Einsparpotenzial wird ferner im Bereich der Sanitärinstallationen, im Bereich der Sicht auf Installationswände und in der Anzahl der Heizkörper gesehen. Auch eine vorläufige Reduzierung der Bühnentechnik sowie eine Zurückstellung des Hubpodiums und der Verdunkelung ist vorstellbar. Hierdurch könnten ca. 300.000 € eingespart werden.

Freilichtspiel-Intendant Doll erläutert zum in Rede stehenden Einsparpotenzial im Bereich der Bühnentechnik insbesondere, dass das Hubpodium benötigt wird um in das Lager zu gelangen. Aus der Nutzerbedarfsanalyse geht hervor, dass ein direkter Zugang von der Bühne in das Lager notwendig ist. Aus Platzgründen muss der Lastenaufzug auf der Bühne positioniert werden. Aufgrund der Lage auf der Bühne muss das Hubpodium auch begehbar sein. Durch dieses Spezialpodium entstehen Mehrkosten. Im Falle einer Zurückstellung ist nach Ansicht des Intendanten das Lager nicht mehr nutzbar, sodass eine Anschaffung im Zuge des Neubaus erbeten wird. Die Verdunkelung ist für „Gastspiele“ bedeutsam, da tagsüber die Scheinwerfer fokussiert werden müssen. Ist eine Verdunkelung tagsüber nicht möglich, müssen Gastspiele unter Zusatzkosten bereits einen Tag früher anreisen, um in der Nacht einleuchten zu können. Bestimmte Gastspielpartner würden dann nicht zur Verfügung stehen. Einen Mehrwert durch eine Verdunkelung sieht Intendant Doll auch in der Beschattungsmöglichkeit im Sommer - insbesondere für die Kinderstücke am Morgen. Intendant Doll bekräftigt nochmals die Notwendigkeit einer zweiten Spielstätte, die im Sommer dauerhaft nutzbar ist. Die Idee einer Winterbespielbarkeit wird seitens des Intendanten unterstützt. Er betont hierbei die Wichtigkeit einer Winterbespielbarkeit ohne wirtschaftliche Belastung der Freilichtspiele. Die Belegung des „Neuen Globes“ durch die Freilichtspiele kann in den Sommermonaten mit 140 Tagen angesetzt werden. Im Winter werden Gastspiele und Eigenproduktionen, z. B. im Bereich Familien- und Jugendtheater angestrebt. Aus Betriebskostengründen ist vorgesehen, das Winterprogramm in das „Neue Globe“ zu verlagern. Die Haalhalle, welche im Sommer als Probenraum benötigt wird, könnte dann anderweitig zur Gewinnung von Einnahmen vermietet werden. Intendant Doll erläutert, dass im „Neuen Globe“ eine Eigenproduktion mit Probenzeiten von ca. 5 Wochen stattfinden soll. Die Außenbühne könnte zudem für Konzerte herangezogen werden. Ebenso vorstellbar sind aus Sicht des Intendanten „Gastvermietungen“ zur Einnahmengewinnung, z. B. für Vernissagen, Lesungen und Unternehmensveranstaltungen. Als wichtiger Punkt wird das Theaterfestival sowie der Jugendclub angesprochen. Konzertveranstaltungen und die Nutzung des Gebäudes bei städtischen Festen ist ebenso vorstellbar. Intendant Doll hebt vor allem die Geeignetheit des Gebäudes für Kooperationsprojekte mit Probenstandort und Produktionsprozess in Schwäbisch Hall als Neuerung hervor.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass sich die Freilichtspiele bei einem Jahresumsatz von ca. 3 Mio. € mit ca. 60 - 70 % durch Einspielergebnisse selbst refinanzieren. Darüber hinaus erhalten die Freilichtspiele einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 500.000 €, sowie Zuschüsse von Sponsoren und dem Land Baden-Württemberg. Vorliegend hat sich das Land aufgrund der Bedeutung bereit erklärt, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1 Mio. € zu gewähren. Hierzu liegt der Stadt ein Schreiben der Finanzministerin in Abstimmung mit dem Ministerpräsidenten vor. Oberbürgermeister Pelgrim erläutert ferner, dass versucht wurde die Betriebskosten so zu halten, dass diese die Qualität des Spiels nicht beeinträchtigen. Nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim muss die Besucherin/ der Besucher hierzu auch einen Beitrag in Form eines mit Blick auf die Qualität angemessenen Eintrittspreises leisten. Durch die Planung ist sichergestellt, dass die Platzanordnung keine unterschiedlichen Rangkategorien mehr erfordert. Oberbürgermeister Pelgrim erläutert ferner, dass insgesamt neun VIP-Plätze vorgesehen sind. Zudem würden bereits Sponsoringzusagen zur Sicherung der laufenden Ausgaben vorliegen, sodass in der Kalkulation von ca. 465.000 € als Einnahmen ausgegangen werden kann.

In den Betriebsfixkosten gibt es nach Erläuterung von Oberbürgermeister Pelgrim durch eine nochmalige Abstimmung zwischen Hochbauamt und Freilichtspielen eine Verschiebung im Kontext der Stromkosten. Die Betriebskosten für das Thema „Wärme“ seien durch die Veränderung der Außenhülle jedoch sogar gesunken. Durch eine entsprechende Darlehensaufnahme oder durch Veränderungen in der Bewirtschaftung der Immobilie könnte eine mögliche Belastung in Höhe von 108.000 € bis 140.000 € entstehen. Trotzdem ergibt sich durch die veränderte Platzgestaltung in der Summe ein Überschuss von ca. 100.000 €. Es wird betont, dass diese Zahlen auf Vergleichszahlen aus der Vergangenheit beruhen und die Kosten im Bereich von Theatern mit Verweis auf den Mindestlohn tendenziell eher steigen als sinken.
Oberbürgermeister Pelgrim führt zur Finanzlage der Stadt aus, dass zwischen Investitionskosten und Betriebsausgaben zu unterscheiden ist. Aufgrund einer vorhandenen Liquidität zwischen 54 bis 56 Mio. € sieht Oberbürgermeister Pelgrim für den Investitionskostenzuschuss keine Probleme. Für die laufenden Kosten ist das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts stetig im Blick zu halten. Vor diesem Hintergrund sollte nicht über eine zeitlich versetzte Nachrüstung eines Hubpodiums diskutiert werden.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Beschlussantrag der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. als weitestgehenden Antrag sowie als nachrangige Alternative den Beschlussantrag der Verwaltung zur Diskussion.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt dankt Freilichtspiel-Geschäftsführerin Parpart und Intendant Doll für die Überarbeitung des Konzepts. Grundsätzlich wird ein Neubau unterstützt; allerdings ist das Projekt aus dem Rahmen geraten. Es ist ein rustikaleres und wetterfesteres „Neues Globe“ geplant gewesen. Die jetzige Planung weicht hiervon ab. Ferner gibt es derzeit ein gewisses Misstrauen. Die Bevölkerung hat sich nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf von Westerholt gut mit einem rustikalen „Neuen Globe“ angefreundet. Eine einigermaßen verlässliche Prognose der Gesamtkosten kann es erst geben, wenn alle wichtigen Gewerke ausgeschrieben sind. Nach Ausschreibung lediglich der Rohbauarbeiten und Hochrechnungen zu den weiteren Gewerken ist es s. E. nicht möglich Kostenklarheit zu erhalten. Im Namen der CDU-Fraktion beantragt Stadtrat Dr. Graf von Westerholt die Vertagung der Beratung mit Wiedervorlage der Kostenprognose auf der Grundlage von Ausschreibungen.

Stadtrat Kaiser stellt zunächst die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt die Erfüllung der Forderung der CDU möglich wäre und welche Konsequenzen hiermit verbunden wären.

Abteilungsleiter Hochbau Koch erläutert, dass es sich um eine öffentliche VOB-Ausschreibung handelt. Eine öffentliche Ausschreibung ist ein Geschäft, welches auf beidseitigem Vertrauen beruht, d. h. die Bieter haben einen Anspruch auf Vergabe der Arbeiten. Eine Ausschreibung darf nur in begrenzten Ausnahmefällen aufgehoben werden (z. B. Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Finanzeinbruch).

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt wirft hierzu ein, dass im Bereich der Weilerwiese eine Aufhebung der Ausschreibung erfolgte.

Abteilungsleiter Hochbau Koch führt aus, dass im angesprochenen Fall das Ausschreibungsergebnis deutlich über der Kostenschätzung lag. Das gleiche Thema stünde auch heute an, wenn nicht erkennbar wäre, dass ein erheblicher Anteil der Verteuerung aus Marktanteilen herrühren. Unter Verweis auf einen Bericht in der Zeitschrift „RegioBusiness“ für 2016 wird eine Umsatzsteigerung um 10,5 % für die Baubranche attestiert. Dies ist ein Indiz für den Auslastungsgrad der Firmen. Nach Ansicht von Abteilungsleiter Hochbau Koch sollte man sich der Marktsituation stellen und die in Rede stehende Ausschreibung für das Rohbaugewerk nicht aufheben.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach der Bindungsfrist für das jetzige Ausschreibungsergebnis zum Rohbaugewerk.

Abteilungsleiter Hochbau Koch erläutert hierzu, dass die Bindefrist bis in den April verlängert wurde. Ursprünglich wäre diese Ende Februar abgelaufen. Es wird verdeutlicht, dass der jetzige Bestbieter preislich deutlich günstiger ist als die beiden anderen Mitbietenden.

Fachbereichsleiter Planen & Bauen Klink erläutert ergänzend, dass die Bindefrist verstreichen würde, sollte zunächst noch eine Veranlassung einer Ausschreibung der restlichen Gewerke gewünscht werden. Die Ausschreibung für das Rohbaugewerk müsste insofern dann aufgehoben und neu ausgeschrieben werden.

Abteilungsleiter Hochbau Koch führt aus, dass die Ausschreibungsunterlagen für die Gewerke „Elektro“ sowie „Heizung und Lüftung“bis Ende April fertig gestellt werden. Hierdurch wären ca. 45 - 50 % der Gesamtmaßnahme abgedeckt.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen, dass im Falle einer gewünschten Aufhebung der Ausschreibung des Rohbaugewerks mit Neuausschreibung aller Hauptgewerke eine Bespielbarkeit in der Saison 2019 nicht gehalten werden kann. Ob in diesem Fall der gleiche Preis für das Rohbaugewerk erzielt werden kann, wird in Frage gestellt.

Stadtrat Kaiser erklärt, dass die SPD-Fraktion unter diesen Voraussetzungen nicht auf eine Vorabausschreibung bestehen wird, da der Zeitverzug als gravierend angesehen wird. Es wird das Spannungsfeld zwischen der Verantwortung gegenüber der Stadt auf ein vielfältiges kulturelles Angebot und dem Wissen über das derzeit weit verbreitete Unbehagen im Hinblick auf Entscheidungsprozesse angesprochen. Fragen der Stadtentwicklung würden immer wieder in Konflikten münden, da man keine größtmögliche Einbindung anstrebe. Die Zerrissenheit in der Bürgerschaft sei auch an der mit knapper Mehrheit getroffenen Entscheidung zur„Weilerwiese“ ableitbar. Aufgabe der Verwaltung sei es, grundlegende Fragen der Stadtentwicklung künftig offener und in einem kommunikativeren Prozess reifen zu lassen. Dies sieht Stadtrat Kaiser auch bei der Entscheidung über das „Neue Globe“ als erforderlich an. Als Stadtrat erfahre er seitens der Bürgerschaft Verärgerung und Resignation auf breiter Front. Es wird thematisiert, dass sich der Gemeinderat zu schnell der Meinung des Oberbürgermeisters anschließt. Stadtrat Kaiser betont den Demokratiegedanken und verweist auf den Antrag seiner Fraktion vom 28.01.2016 bzw. 16.02.2016 (s. GR vom 29.02.16, § 31) auf einen Bürgerentscheid zu diesem Thema, welcher mangels Mehrheit nicht zustande kam. Man müsse nun mit der Kostensteigerung von knapp 50 % und einer Konzeption für die ganzjährige Nutzung umgehen. Letztere enthalte für ihn nach Ausführung des Intendanten noch eine Reihe offener Fragen. Seine Fraktion habe diese offenen Fragen sehr intensiv mit der Verwaltung und den Verantwortlichen bei den Freilichtspielen diskutiert. Positiv bewertet wird die offene Darstellung der Vorstellungen des designierten Baubürgermeisters Klink. Seine persönliche Versicherung, dass die Kostensteigerungen nicht auf einer bewusst geschönten Entwurfsrechnung beruhen, ist für seine Fraktion glaubwürdig. Die Kostensteigerungen sind daher objektiven Notwendigkeiten geschuldet. Die Konzeption für eine ganzjährige Nutzung erfüllt bisher nicht die Anforderungen an einen Geschäftsplan, der Einnahmen und Ausgaben hinreichend konkret darstellt. Stadtrat Kaiser spricht hierzu das Fehlen der Personalkosten an. Das Theaterangebot wird in den Wintermonaten keinen positiven Beitrag zum Kostendeckungsgrad leisten. Ob zusätzliche Veranstaltungen den Aufwand für eine ganzjährige Nutzbarmachung des Gebäudes rechtfertigen wird in Frage gestellt. Ob ein Verzicht auf die Ganzjahresnutzung eine substantielle Reduzierung der Investitionskosten ermöglicht, ist für seine Fraktion eine entscheidende Frage. Hierzu versicherte der designierte Baubürgermeister Klink seiner Fraktion, dass sich die Kosten nicht gravierend verändern, wenn man sich auf eine Verlängerung der Spielzeit beschränkt. Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass man in der heutigen Beratung ein Signal gegen den Zeitdruck im Zuge der Entscheidungsfindung treffen müsse. Die Wirkung einer zeitlichen Verzögerung mit Verlust einer weiteren Spielzeit ohne zweite Spielstätte müsse jedoch auch bedacht werden. Die SPD-Fraktion unterstützt den Neubau einer zweiten Spielstätte. Der Eindruck des Gebäudes im Inneren und sein äußeres Erscheinungsbild sind absolut überzeugend. Aufgrund des geschilderten Entscheidungsdilemmas wird seine Fraktion jedoch unterschiedlich abstimmen, mehrheitlich den Finanzierungsvorschlag der Verwaltung jedoch unterstützen. Es wird betont, dass seine Fraktion Hoffnungen an den designierten Baubürgermeister Klink hegt, eine offenere Diskussionskultur zu pflegen.

Stadtrat Härtig bekräftigt ebenfalls das in Rede stehende Entscheidungsdilemma. Die Wichtigkeit einer Entschleunigung derartiger Entscheidungsprozesse wird betont. Zu Beginn ist wertvolle Zeit durch einen Prozess verloren gegangen. Dies ist zwar in demokratischen Gremien, aber mit wenig Öffentlichkeitsarbeit entschieden worden. Das „alte Globe-Theater“ wurde als nicht bespielbar dargestellt, sodass ein Neubau als zwangsläufige Konsequenz resultierte. Das „alte Globe-Theater“ wurde abgebaut und Fakten geschaffen. Nach Ansicht von Stadtrat Härtig fehlte für so ein bedeutsames Gebäude letztlich ein Wettbewerb, da am Ende nur eine Planungsvariante übrig blieb. Man entferne sich durch die Einhausung vom Charakter der Freilichtspiele, komme jedoch nicht bei einem vernünftigen Theaterbau an. Stadtrat Härtig nennt exemplarisch die Bestuhlung, welche dem Regenniederschlag standhalten soll. Im Winter sitzt man jedoch auch auf kalten, harten Stühlen. Ergänzend wird das Hubpodium als untypisches Ausstattungsmerkmal einer Freilichtbühne angesprochen. Dies ist für ihn ein Indiz, wie weit man sich von einer Freilichtbühne entferne. Hierdurch wird der improvisierte Charakter von Freilichtspielen aufgegeben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt eine zweite Spielstätte für die Freilichtspiele, jedoch als Sommerspielstätte. Der Bedarf für eine ganzjährige Spielstätte wird seitens der Fraktion nicht gesehen. Das Winterprogramm der Freilichtspiele findet selten ausverkauft in der Haalhalle statt. Ein weiterer Bedarf nach einer neuen Spielstätte wird nicht gesehen. Es gibt nach Ansicht von Stadtrat Härtig in Schwäbisch Hall eine Reihe exzellenter Spielstätten in unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichem Ambiente. Stadtrat Härtig sieht es als seine Aufgabe an, die Gesamtsituation im Blick zu haben. Mit dem Neubau des geplanten „Neuen Globe“, dem sanierungsbedürftigen Neubausaal und dem geplanten Neubau einer Messe im Karl-Kurz-Areal stehen drei Maßnahmen mit Investitionsbedarf in zweistelligem Millionenbetrag an. Insofern ist eine Verteilung der Investitionen gut zu überdenken. Es wird angesprochen, dass bislang eine Schülerermäßigung bei den Freilichtspielen nicht konsequent realisiert wurde. Ein Beitrag der Nutzerinnen/Nutzer des „Neuen Globes“ mittels Eintrittsgeldern wird daher kritisch gesehen. Ein „echtes“ Bürgertheater für alle Bürgerinnen und Bürger ist nach seiner Ansicht das Ziel. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist vom Konzept nicht überzeugt und sieht die Investitionskosten im Vergleich zu den anderen noch anstehenden Projekten als zu hoch an. Seine Fraktion wird dem Antrag in heutiger Sitzung ablehnend gegenüberstehen. Es wird um eine Planung ohne Druck mit Rückkehr zu einer Sommerspielstätte gefordert.

Stadtrat Baumann bemängelt, dass oft auf eine schlechte Stimmung in der Öffentlichkeit Bezug genommen wird. Seine Fraktion legt den Fokus auf eine Aufbruchstimmung. Unter Bezugnahme auf veröffentlichte Leserbriefe wünscht er sich, dass die in der Stadt vorhandene positive Grundhaltung in den Vordergrund gerückt wird. Die in der Presse veröffentlichten Übernachtungszahlen sind ein Ausfluss hieraus und lassen auf eine attraktive Stadt schließen. Unter Bezugnahme auf ein Zitat von Ministerpräsident Kretschmann kommt der „Mitnahme“ der Bevölkerung große Bedeutung zu. Die negative Grundhaltung in der Stadt wird als schwierig erachtet. Die FWV-Fraktion wird dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen und spricht das Vertrauen an die Verwaltung - insbesondere an Abteilungsleiter Hochbau Koch - aus.

Stadtrat Preisendanz sieht sich erinnert an ein Zitat von Günther Grass aus dem Tagebuch einer Schne>

- Stadtrat Waller ab 19.40 Uhr anwesend -

Stadtrat Preisendanz bekräftigt, dass im Grunde im Gremium Konsens über eine zweite Spielstätte besteht, da man sich als Freilichtspielstandort in der Konkurrenz mit Nachbarstädten behaupten will. Schwäbisch Hall ist ein traditioneller Freilichtspielort. Von der Planung des „Neuen Globes“ ist Stadtrat Preisendanz begeistert. Als traurig bezeichnet er allerdings, dass Verantwortlichen der städtischen Abteilung Hochbau unterstellt wird, sie hätten mit Absicht die Kosten zunächst niedrig gehalten um eine Beschlussfassung zu erzielen. Seitens der Verwaltung wird immer versucht auf Basis von Fakten den Gemeinderat bestmöglichst zu informieren. Ein Fakt ist hierbei, dass eine Feinplanung für ein Gebäude erst dann gemacht werden kann, wenn der vom Gemeinderat gesetzte Sperrvermerk aufgehoben ist und in die Planung eingetreten werden kann. Die kürzlich entstandenen finanziellen Spielräume in der Haushaltslage sollten deshalb zur Unterstützung des „Neuen Globes“ genutzt werden.

Stadträtin Koch verdeutlicht, dass sie nicht gegen den Grundsatzbeschluss hinsichtlich des Neubaus einer zweiten Spielstätte ist. Nach Ansicht von Stadträtin Koch sollte die zweite Spielstätte jedoch im Bereich des Karl-Kurz-Areals und nicht auf dem Unterwöhrd errichtet werden, da hier auch das Lager der Freilichtspiele untergebracht ist. Ferner spricht sich Stadträtin Koch für den Erhalt der Bäume auf dem Unterwöhrd - auch bezogen auf die Bauphase - aus. Preiserhöhungen bei den Eintrittsgeldern werden vor dem Hintergrund der Benachteiligung von sozial schwächerer Bürgerinnen und Bürgern nicht unterstützt.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert zusammenfassend, dass eine zeitliche Verzögerung s. E. vermieden werden sollte, da hierdurch auch nicht mit einer Kostenentlastung gerechnet werden kann. Auch ist zu erwarten, dass eine Besucherin/ ein Besucher einen Standort außerhalb der Innenstadt weniger intensiv annehmen wird, da die Kombination zur Hotelunterbringung und dem Besuch der Innenstadt mit deren Gastronomieangebot weniger gegeben ist. Hierauf deuten bereits die bisherigen Vorverkaufszahlen im Hinblick auf das provisorische Theaterzelt für 2017 hin. Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass es sich vorliegend nicht um eine Standortverlagerung, sondern um den bisherigen Standort handelt. Oberbürgermeister Pelgrim spricht ferner sein vollstes Vertrauen gegenüber der Hochbauverwaltung hinsichtlich der Kostenermittlung aus. Unmittelbar nach der Submission erfolgte hierzu eine umfängliche Information an den Gemeinderat. Sozialstaffelungen bei den Eintrittspreisen sind grundsätzlich möglich, bedingen jedoch Zuschusserhöhungen seitens der Stadt. Es wird darauf Bezug genommen, dass bisher seitens des Gemeinderats eine möglichst hohe Eigenfinanzierungsquote im Interesse der Gesamtstadt im Vordergrund stand. Auch Oberbürgermeister Pelgrim spricht sich für eine größtmögliche Einbindung der Öffentlichkeit aus. Unter Verweis auf die Beschlussfassung vom 30.09.2013 (§ 200) führt Oberbürgermeister Pelgrim aus, dass nach intensiven Bürgerbeteiligungsprozessen durch Workshops und Beratungen im Gemeinderat der Neubau des „Neuen Globes“in das Leitbild aufgenommen wurde. Es handelte sich um ein repräsentatives Verfahren unter Einbindung des Gemeinderats mit Auftrag an die Verwaltung zur Errichtung eines „Neuen Globes“. Gegenüber der CDU-Fraktion bittet Oberbürgermeister Pelgrim um Verständnis, dass durch die Aufhebung der Ausschreibung für das Rohbauwerk die Kosten nicht günstiger werden. Durch die betriebliche Seite entstehen hierdurch jedoch Mehrkosten. Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt, dass durch das erfolgreiche Wirtschaften der Freilichtspiele ein Eigenfinanzierungsbeitrag von 300.000 € im Zuge der Investition eingeplant werden kann.

Stadtrat Baumann fragt, ob im Zuge des „Neuen Globe“ die Revision eingebunden ist, was eine gewisse Sicherheit geben würde.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass dies bisher nicht der Fall war, da die Mittel durch die eigene Bauverwaltung verausgabt werden. Dies ist aber grundsätzlich möglich - z. B. im Bereich der Prüfung der Rechnungslegung.

Fachbereichsleiterin Revision Bauer führt aus, dass dies sinnvoll erscheint, wenn das Projekt von Beginn an begleitet werden kann. Das Projekt sei derzeit jedoch schon fortgeschritten.

Stadtrat Sakellariou erklärt, dass es in der heutigen Sitzung um eine finanzielle Angelegenheit als urpolitische Entscheidung des Gemeinderats geht. Hierbei spielt auch eine Rolle, in welchem zeitlichen Umfeld eine Entscheidung getroffen wird. In dem zeitlichen Umfeld des „Haus Sonnengarten“ fühlt er sich nicht ausreichend gut informiert. Ferner werden Beschlüsse getroffen, welche nicht umgesetzt werden. Unter Verweis auf die Diskussion zu den Kindergartengebühren wurde eine bevorstehende Haushaltsstrukturkommission thematisiert, was mit der kürzlichen Berichterstattung zur guten Finanzlage nicht in Einklang steht. Im Falle einer guten Finanzlage sind für ihn Mehrkosten durch Zeitverzug zur fundierten Entscheidungsfindung vertretbar.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt vertritt die Auffassung, dass die Einschaltung des Fachbereichs Revision nicht notwendig erscheint, da kein Misstrauen vorliegt.

Stadträtin Koch erkundigt sich, ob als Bauherr die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. in Erscheinung treten werden und somit ein Mitspracherecht mangels Bauherreneigenschaft ausscheidet.

Oberbürgermeister Pelgrim führt hierzu aus, dass Mittelzuwendungen auch für den beschlossenen Zweck zu verwenden sind.

Nach eingehender o. g. Diskussion stellt Oberbürgermeister folgende Beschlussanträge zur Abstimmung:

Beschluss:

1. Antrag der CDU-Fraktion

Die CDU-Fraktion beantragt, zunächst alle wesentlichen Gewerke auszuschreiben, um Kostensicherheit zu erhalten. Verbunden ist hiermit in der Konsequenz eine Aufhebung der Ausschreibung für den Rohbau, da nach Ansicht der Verwaltung eine weitere Verlängerung der Option sich als schwierig gestalten dürfte.

Nach ausführlicher Aussprache stellt Oberbürgermeister Pelgrim die Ausschreibung aller Gewerke und die Aufhebung aller bestehenden Gewerke zur Abstimmung:
9 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.


2. Antrag Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V.

Das Kuratorium der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. beantragt, bei der Stadt Schwäbisch Hall eine Erhöhung des Investitionszuschusses für das Neue Globe um 1,5 Mio. € auf 5,5 Mio. €.
(8 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.


3. Antrag der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage

  • Als Ausgleich für die baukonjunkturellen Kostensteigerungen stimmt der Gemeinderat der Anhebung des Zuschusses um 500.000 € auf 4,5 Mio. € sowie der Übernahme einer Ausfallbürgschaft von bis zu 1 Mio. € zu.
     
  • Die Kosten für die äußere Erschließung (Stromversorgung sowie Elektro- und Medienanschlüsse im Platzbereich) werden in Höhe von ca. 70.000 € von der Stadt getragen (Haushaltsposition „Neugestaltung  des Umfeldes beim neuen Globe-Theater auf dem Unterwöhrd“). Haushaltsmittel 2017 200.000 € und 2018 100.000 €.

(19 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen)
Diesem Antrag ist somit zugestimmt.

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