Anmerkungen zur Tagesordnung: Befangenheit von Oberbürgermeister Pelgrim als Vorsitzender der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. (öffentlich)

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Sachvortrag:

 Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt Oberbürgermeister Pelgrim, ob es zur Tagesordnung Anmerkungen gibt.

Stadträtin Koch vertritt unter Bezugnahme auf die Beratung in der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2016 die Auffassung, dass nach Art. 18 Abs.1 Nr.4 GemO eine Befangenheit von Oberbürgermeister Pelgrim als gleichzeitigem 1. Vorsitzenden der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. für die heutige Beratung (TOP 2„Neues Globe“ als 2. Spielstätte der Freilichtspiele) vorläge.

Sie nimmt Bezug auf die Stellungnahme des Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.03.2016 an Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich. Es wird zitiert: „Bei wortgetreuer Interpretation des § 18 GemO stellt sich in der Tat die Frage der Befangenheit (…) Soweit und solange diese Interessenkonstellation besteht, der Oberbürgermeister und etwaige Gemeinderäte quasi als entsandte Vertreter der Gemeinde wirken und hieran bei Ortskundigen keine vernünftigen Zweifel bestehen, halten wir Ihre Rechtsauffassung für vertretbar.“

Die heutige Beratung über einen Investitionszuschuss der Stadt an die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. durch Sitzungsleitung des 1. Vorsitzenden der Freilichtspiele stellt nach Auffassung von Stadträtin Koch einen Interessenkonflikt dar.

Mit Einverständnis von Stadträtin Koch erfolgt eine Beratung über ihren Antrag zu Beginn des in Rede stehenden Tagesordnungspunktes.

(ohne Abstimmung)

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