179/meetingminutes/49062/paragraph

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Da der o.a Streckenabschnitt der L 1055 auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Michelbach/Bilz liegt, durch die Verlegung der OD-Grenze künftig aber in die Straßenbaulast der Stadt Schwäbisch Hall fällt, wurde mit der Vereinbarung Nr. 2511-2/16/58-Wie/SC zwischen dem Land Baden-Württemberg -Straßenbauverwaltung-, der Gemeinde Michelbach/Bilz und der Stadt Schwäbisch Hall folgende Regelung getroffen:
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Da der o. a Streckenabschnitt der L 1055 auf dem Gebiet der Gemeinde Michelbach/Bilz liegt, durch die Verlegung der OD-Grenze künftig aber in die Straßenbaulast der Stadt Schwäbisch Hall fällt, wurde mit einer Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg -Straßenbauverwaltung-, der Gemeinde Michelbach und der Stadt Hall folgende Regelung getroffen:
  
„Die Teilstrecke der L 1055 zwischen den Stationen 0,481 und 0,345 einschließlich des Geh-und Radwegs bleibt im Eigentum des Landes, während die Baulast mit der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt auf die Stadt Schwäbisch Hall übergeht.“
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„Die Teilstrecke der L 1055 zwischen den Stationen 0,481 und 0,345 einschließlich des Geh- und Radwegs bleibt im Eigentum des Landes, während die Baulast mit der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt auf die Stadt Schwäbisch Hall übergeht.“
  
In der Vereinbarung wird diese Regelung befristet, bis die Stadt Schwäbisch Hall und die Gemeinde Michelbach /Bilz eine Korrektur der Gemeindeabgrenzung durchgeführt haben. Dann wird die Stadt Schwäbisch Hall auch Eigentümer der zugehörigen Fläche von ca. 1.780 m². Kosten für den Erwerb der Fläche entstehen nicht.
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In der Vereinbarung wird diese Regelung befristet, bis die Stadt und die Gemeinde eine Korrektur der Abgrenzung durchgeführt haben. Dann wird Schwäbisch Hall auch Eigentümer der zugehörigen Fläche von ca. 1.780 m². Kosten für den Erwerb entstehen nicht.
  
Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat der Gemeinde Michelbach/Bilz in seiner Sitzung am 9.10.2007 einstimmig beschlossen, die Gemeindegrenze entsprechend dem beigefügten Lageplan, aus dem der erläuterte Sachverhalt ersichtlich ist, zu ändern.
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Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat von Michelbach/Bilz am 09.10.2007 einstimmig beschlossen, die Gemeindegrenze entsprechend einem Lageplan, aus dem der Sachverhalt ersichtlich ist, zu ändern.
  
Um den Vorgang endgültig abschließen zu können, ist nun noch die Zustimmung des Gemeinderats der Stadt Schwäbisch Hall erforderlich. Eine Anhörung von Bürgern wird dabei nicht notwendig, da das unmittelbar betroffene Gebiet (Straßenfläche) unbewohnt ist.
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Um den Vorgang abschließen zu können, ist nun noch die Zustimmung des Gemeinderats der Stadt Schwäbisch Hall erforderlich. Eine Anhörung von Betroffenen wird dabei nicht notwendig, da das Gebiet (Straßenfläche) unbewohnt ist.
  
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Version vom 17. Dezember 2007, 11:44 Uhr

Sachvortrag:

Im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung durch den Bebauungsplan „Am Taubenhof“ (ehemaliges Karl-Kurz-Gelände in Hessental) musste die OD-Grenze im Zug der L 1055 um ca. 136 m in Richtung Rauhenbretzingen verlegt werden. Die neue Festsetzung ist mit Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart bereits zum 05.07.2002 erfolgt und damit rechtskräftig.

Da der o. a Streckenabschnitt der L 1055 auf dem Gebiet der Gemeinde Michelbach/Bilz liegt, durch die Verlegung der OD-Grenze künftig aber in die Straßenbaulast der Stadt Schwäbisch Hall fällt, wurde mit einer Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg -Straßenbauverwaltung-, der Gemeinde Michelbach und der Stadt Hall folgende Regelung getroffen:

„Die Teilstrecke der L 1055 zwischen den Stationen 0,481 und 0,345 einschließlich des Geh- und Radwegs bleibt im Eigentum des Landes, während die Baulast mit der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt auf die Stadt Schwäbisch Hall übergeht.“

In der Vereinbarung wird diese Regelung befristet, bis die Stadt und die Gemeinde eine Korrektur der Abgrenzung durchgeführt haben. Dann wird Schwäbisch Hall auch Eigentümer der zugehörigen Fläche von ca. 1.780 m². Kosten für den Erwerb entstehen nicht.

Zwischenzeitlich hat der Gemeinderat von Michelbach/Bilz am 09.10.2007 einstimmig beschlossen, die Gemeindegrenze entsprechend einem Lageplan, aus dem der Sachverhalt ersichtlich ist, zu ändern.

Um den Vorgang abschließen zu können, ist nun noch die Zustimmung des Gemeinderats der Stadt Schwäbisch Hall erforderlich. Eine Anhörung von Betroffenen wird dabei nicht notwendig, da das Gebiet (Straßenfläche) unbewohnt ist.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Der Grenzänderung zwischen der Gemeinde Michelbach/Bilz und der Stadt Schwäbisch Hall wird zugestimmt. Die Gemeindefläche von Hall vergrößert sich dadurch um ca. 1.780 m².
(einstimmig - 34 -)


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