§ 2/4 - Jahresabschluss 2006 der Stadtwerke, HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nachdem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG, Stuttgart, die Jahresabschlüsse der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH geprüft und bestätigt hat, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Jahresabschlüsse unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaften vermitteln sowie die Lageberichte im Einklang mit den Jahresabschlüssen stehen, so dass uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt wurde, wird der Gemeinderat gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH hat in seiner letzten Sitzung am 11.07.2007 den Beschlussanträgen einstimmig zugestimmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH folgendes beschließt:

  1. Vom Bericht des Aufsichtsrats vom 11.07.2007 wird Kenntnis genommen.
  2. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG geprüfte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH zum 31.12.2006, für die von der Wibera AG die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt wurden, wird festgestellt.
  3. Es wird zugestimmt, dass der Jahresgewinn der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH in Höhe von 2.468.682,16 €, in dem der Jahresüberschuss der HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH mit 591.401,96 € bereits berücksichtigt ist, mit dem vorgetragenen Bilanzgewinn unter Berücksichtigung der in 2006 vorgenommenen Gewinnausschüttung sowie der Vorabausschüttung auf das Geschäftsjahr 2006 verrechnet wird. Somit beläuft sich der Bilanzgewinn per 31.12.2006 auf 9.503.490,05 €, welcher zunächst auf neue Rechnung vorgetragen wird.
  4. Sodann beschließt der Gesellschafter eine Ausschüttung in Höhe von 1.000.000,00 €. Unter Berücksichtigung der in 2006 vorgenommenen Vorabausschüttung auf das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von 285.000,00 €, ausbezahlt an die Gesellschafter Stadt und SHB am 01.12.2006, verbleibt danach ein Bilanzgewinn von 8.788.490,05 €. Der Ausschüttungszeitpunkt der Restzahlung in Höhe von 715.000,00 € soll der 01.10.2007 sein.
  5. Es wird zugestimmt, dass der Aufsichtsrat und die Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall und HALLKOM Telekommunikation und IT Schwäbisch Hall GmbH für das Jahr 2006 entlastet werden.


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