179/meetingminutes/49004/paragraph

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Da der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaften vermittelt sowie der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht, so dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen.<br>
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Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaften und der Lagebericht steht im Einklang mit dem Abschluss, so dass der uneingeschränkte Bestätigungs­vermerk erteilt wurde.
  
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# Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG geprüfte Konzernabschluss zum 31.12.2006 und der geprüfte Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006, für die von der Wibera AG die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt wurden, wird festgestellt.
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# Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG geprüfte Konzernabschluss zum 31.12.2006 und der geprüfte Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006, für die von der Wibera die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt wurden, werden festgestellt.
# Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung des Konzerns Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ihre Zustimmung zum Konzernabschluss der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zum 31.12.2006 erteilt. Die Grundlage hierfür sind die Beschlüsse des Aufsichtsrats der Stadtwerke Schwäbisch Hall vom 11.10.2007.|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Konzernabschluss 2006 der Stadtwerke|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=28.11.2007|paragraph-template-backlink=179/0/meetingminutes|}}
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Version vom 17. Dezember 2007, 10:51 Uhr

Sachvortrag:


Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG, Stuttgart, hat den Konzerabschluss der Stadtwerke geprüft und bestätigt. Die gesetzlichen Vorschriften für die Rech­nungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sind beachtet worden, insbesondere die Prüfung der Beurteilung der Jahresabschlüsse, der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konso­lidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtdarstellung des Abschlusses und des Lageberichtes.

Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaften und der Lagebericht steht im Einklang mit dem Abschluss, so dass der uneingeschränkte Bestätigungs­vermerk erteilt wurde.

Anlage: Bericht des Aufsichtsrats

Beschluss:

  1. Vom Bericht des Aufsichtsrats vom 11.10.2007 wird Kenntnis genommen.
  2. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG geprüfte Konzernabschluss zum 31.12.2006 und der geprüfte Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2006, für die von der Wibera die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt wurden, werden festgestellt.
  3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung des Konzerns Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ihre Zustimmung zum Konzernabschluss der Stadtwerke zum 31.12.2006 erteilt. Grundlage hierfür sind die Beschlüsse des Aufsichtsrats vom 11.10.2007.

(einstimmig - 34 -)

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