§ 1 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für 2008/2009; a) Abstimmung über die Anträge zur Sanierung des Starkholzbacher Sees, b) Behandlung einiger grundsätzlicher Fragen (Vorstellung Gesamtkonzept "Siedlungsentwicklung/ Sport") (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 17. Dezember 2007, 09:35 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

zu a)

Die Verwaltung hat den Bau- und Planungsausschuss bereits mit der Sitzungsvorlage Nr. 240/07 am 15.10.2007 über die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten des Starkholzbacher Sees informiert. Die verschiedenen Varianten beinhalteten die vollständige Beseitigung des Schlamms mit unterschiedlichen Methoden sowie die Sedimentreduzierung durch Sauerstoffzufuhr und Sedimentumwälzung.

Als weitere Variante wurde die Schlammmineralisierung durch Biokatalysatoren in Erwägung gezogen.

Als letzte Variante war die natürliche Entwicklung des Sees zu einer allmählich verlandenen Wasserfläche zur Diskussion gestellt.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde sehr deutlich, dass die Sanierung des Sees hohe Priorität genießt. Die Verwaltung wurde beauftragt, verschiedene Sanierungsvarianten zu überprüfen und sie kostenmäßig zu verifizieren.

Folgende Varianten sind nochmals intensiver untersucht und kostenmäßig erfasst worden:

Variante 1
Ablassen des Sees, Trocknung und mechanische Räumung, Aufbringung des Materials auf landwirtschaftliche Flächen.
Bewertung der Verwaltung
Nachhaltige Sanierung, langfristig kein Pflegeaufwand. Hohe Folgeschäden, Kosten zur Effizienz zu hoch.
Kostenschätzung ca. 400.000,-- €

Variante 2
Nassentschlammung mit Schlammfeldern im Zulaufbereich, Aufbringung des Materials auf landwirtschaftliche Flächen.
Bewertung der Verwaltung
Nachhaltige Sanierung gewährleistet. Folgeschäden gering, starke Geruchsbelästigung.
Kostenschätzung ca. 120.000,-- €

Variante 3
Sedimentreduzierung
Bewertung der Verwaltung
Nachhaltigkeit nicht gewährleistet, Folgekosten durch widerkehrende Problematik zu erwarten.

Variante 4
Schlammmineralisierung durch Biokatalysator (Plocher).
Bewertung der Verwaltung
Die Variante wurde nicht vertiefend untersucht, da eine Wirksamkeit der Maßnahme erst nach Jahren festzustellen ist und der Aufwand kurzfristig keine Verbesserung bringt.

Variante 5
Ablassen des Sees und Auswinterung des Schlammmaterials.
Vorteile: Keine Eingriffe in das Ökosystem, kein Kostenaufwand.
Nachteil: Die Verschlammung könnte nach ca. 5 bis 6 Jahren wieder eintreten, so dass ein erneutes Ablassen erforderlich ist.
Bewertung der Verwaltung
Diese Variante war anfänglich aufgrund ihrer geringen Nachhaltigkeit nicht untersucht worden. Es handelt sich dann nicht nur um eine Sanierung des Sees, sondern um eine Bewirtschaftung des Badesees.

Variante 6
Ablassen des Sees, Neubau eines Dammbauwerkes am Westufer, Transport des Schlamms auf die hinter dem Damm verbleibende Freifläche zur Anlage einer Röhrichzone.
Kosten ca. 180.000,-- €.
Bewertung der Verwaltung
Die Sanierungsmaßnahme hat zwar hohe Folgeschäden im Bereich des Seeufers bzw. des Seegrundes, es kann aber mit einer langfristigen Wirksamkeit gerechnet werden.

Unabhängig von der Wahl der Sanierung bzw. der Bewirtschaftungsverfahren ist es aus der Sicht der Verwaltung unabdingbar, am Westufer eine Flachwasserzone für die Anpflanzung von Röhrich zur Selbstreinigung des Sees anzulegen. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Gehölzbestände am West-, Nord-, und Ostufer deutlich zu reduzieren. Diese Grundmaßnahmen erfordern einen Kostenaufwand von ca. 90.000,-- €.

Unter Berücksichtigung der Gesamthaushaltslage der Stadt empfiehlt die Verwaltung die Variante 5, nämlich die Bewirtschaftung des Starkholzbacher Sees, durchzuführen. Hierfür sollten Haushaltsmittel in Höhe von 90.000,-- € bereit gestellt werden.

Von Seiten der Verwaltung muss noch darauf hingewiesen werden, dass die Art des Fischbesatzes im Starkholzbacher See nicht ganz schuldlos an der Misere ist. Im Rahmen der Änderung des Pachtvertrages sollte unbedingt konkret die Art des Fischbesatzes vereinbart werden können. Die Verwaltung sollte hier zu einer Vertragsverhandlung autorisiert werden, die primär die Interessenslage des Badesees beinhaltet.


zu b)

- mündlicher Vortrag -

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Meine Werkzeuge