§ 9 - Einsatz von "Flüsterasphalt" zur Lärm-Minderung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 10. Dezember 2007, 07:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Es wird an verschiedenen Stellen immer wieder der Einsatz von sogenanntem „Flüsterasphalt“ zur Lärmminderung gefordert.
Bei „Flüsterasphalt“ handelt es sich um offenporigen Asphalt, der in Fachkreisen „OPA“ abgekürzt wird.
OPA besitzt einen hohen Hohlraumgehalt von bis zu 27 %. Der Verkehrslärm kann dadurch im Neuzustand um 5-10 dB(a) gesenkt werden, was einer Halbierung des Geräuscheindrucks entspricht.
Leider ist diese Lärmminderung nicht von Dauer. Zahlreiche Versuche haben ergeben, dass dieser Lärmminderungseffekt im Laufe von maximal 6 Jahren durch Zusetzen der Poren des offenporigen Asphaltes auf null abnimmt.
Effektive Reinigungstechniken zur Minderung oder Verlangsamung dieses Effektes sind derzeit nicht vorhanden.
Da durch die offenporige Belagsstruktur Wasser in die Asphaltschicht eindringt, muss die Straßenentwässerung um eine Entwässerung des Asphaltkörpers ergänzt werden. Ein einfacher Austausch eines konventionellen Belages gegen einen OPA ist daher nicht möglich. Durch das eindringende Wasser steigt die Gefahr von Frostschäden im Winter, die Lebensdauer des Belages ist geringer.
Die Gesamtlebensdauer eines offenporigen Belages liegt bei ca. 10 Jahren, im Gegensatz zu ca. 20 Jahren beim herkömmlichen Asphalt. Straßen aus offenporigem Asphalt sind außerdem in der Herstellung ca. 50-70 % teuerer als Straßen mit herkömmlichem Asphalt (ohne die notwendige Änderung der Straßenentwässerung).
Eine Wirtschaftlichkeit des offenporigen Asphaltes ist daher nur dann gegeben, wenn durch den OPA aufwändige Lärmschutzbauten vermieden oder in ihrer Höhe verringert werden können. Dies ist bei uns im Innerortsbereich nicht relevant.

Beschluss:

Kenntnisnahme

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