§ 7 - Fortschreibung des Wege- und Gewässerplans im Zuge der Flurbereinigung Gailenkirchen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 10. Dezember 2007, 07:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung hat den für ein Flurbereinigungsverfahren besonders wichtigen Wege- und Gewässerplan fortgeschrieben. Der Plan wurde mit den Beteiligten der Teilnehmergemeinschaft ausgiebig erörtert und vereinbart. Auch im Ortschaftsrat wurde dieses Konzept vorgestellt und beraten. Der Ortschaftsrat stimmt der Fortschreibung des Wege- und Gewässerplanes einstimmig zu.

Nach dem diese Thematik ausschließlich die Belange der Land- und Forstwirtschaft im Bereich Gailenkirchen/Gottwollshausen betrifft und der Ortschaftsrat intensiv in das Geschehen eingebunden war, ist es aus der Sicht der Verwaltung nicht mehr erforderlich, diese Thematik mit ihrem gesamten Inhalt im Bau- und Planungsausschuss zur Diskussion zu stellen.

Auch aus der Sicht der Verwaltung gibt es keine weiteren Anregungen zu dem vorgelegten Wege- und Gewässerplan.

Es wird um die Bestätigung des Ortschaftsratsbeschlusses gebeten.

Beschluss:

Der Gemeinderat unterstützt die Beschlusslage des Ortschaftsrates zur Zustimmung des Wege- und Gewässerplanes für das Flurbereinigungsgebiet Gailenkirchen. Die Verwaltung wird autorisiert, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

Meine Werkzeuge