§ 4 - Entmunitionierung der Restflächen im Bereich des ehemaligen Tontaubenschießstandes im Solpark (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 10. Dezember 2007, 07:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

In der Konversionsfläche Solpark sind bis auf wenige Ausnahmen fast alle Restflächen nach Kampfmittelresten untersucht und entmunitioniert worden.

Wie im beiliegenden Lageplan dargestellt ist, befindet sich westlich der GWG-Wohnanlage noch eine größere Fläche, die bislang nicht nach Kampfmittelresten untersucht worden ist. Die Fläche wurde deshalb nicht angegangen, da sich auf dem Feld eine größere Abraumhalde befindet, die vor Jahren als Schutzwall zu einem Tontaubenschießstand diente.

Diese Fläche ist nach den vorliegenden Ergebnissen der Bodenuntersuchungen kontaminiert und zwar in einer Wertigkeit bis Z = 2. Nach den bisherigen Handhabungen müsste dieses Material auf eine Deponie gebracht werden. Im derzeit noch gültigen Haushaltsplan sind für diese Maßnahme 400.000,-- € eingestellt worden. Die Notwendigkeit der Entmunitionierung ist darin begründet, dass in einem Umkreis von 300 m von Wohnanlagen alle Flächen gemäß den rechtlichen Grundlagen von Kampfmittelresten befreit sein müssen. Insoweit ist es auch nicht möglich gewesen, dieses Material weiterhin liegen zu lassen.

Im Sommer diesen Jahres nahm die Bauverwaltung Kontakt mit dem Ingenieurbüro CDM aus Crailsheim auf und bat um Lösungsvorschläge, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durchführbar sein mussten. Es ist dem Ingenieurbüro gelungen, einen Sanierungsweg, der alle Möglichkeiten des Bodenschutzrechtes ausgenutzt hat, aufzuzeigen, ohne dass das Material mit einem hohen Kostenaufwand auf eine Deponie transportiert werden muss oder das es gar mit einer kostenintensiven Folie abgedeckt werden muss.

Das Ingenieurbüro hat, wie bereits erläutert, die Möglichkeiten des Bodenschutzgesetzes ausgenutzt und es mit Zustimmung der zuständigen Fachbehörde erreicht, dass dieses Material nach einer groben Reinigung vor Ort belassen werden kann. Somit kann die Sanierung des Tontaubenschießstandes weitaus kostengünstiger realisiert werden, als es in den bisherigen Vorschlägen dargestellt war. Die Kostenvoranschläge für die Entkontaminierung der Abraumreste auf dem Tontaubenschießstand belaufen sich auf ca. 550.000,-- €. Hinzu kommen die Kosten für das Ingenieurbüro sowie die Kosten der Entmunitionierung.

Insgesamt werden sich die Kosten auf 700.000,-- € belaufen. Bei der Genehmigung des beantragten Haushaltes ist die Maßnahme in ausreichender Höhe finanziert.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird mit der Sanierungsplanung und Durchführung der Sanierung beauftragt, die Maßnahme ist im Jahr 2008 abzurechnen.


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