§ 1/2 - Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - Änderung Gewerbegebiet Ost", hier: Auslegungsbeschluss -VORBERATUNG- (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 10. Dezember 2007, 07:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Durch die Trassenführung der Ostumfahrung wurde die bisher geplante Verbindungs­straße „In der Eich“ zwischen dem Gründle und der „Eugen-Bolz-Straße“ aufgegeben, da hier zu diesem Zeitpunkt die Ansiedlung eines flächenintensiven Industriebetriebes geplant war. Dieses Ziel wird nicht mehr weiter verfolgt. Künftig sind kleinere Grund­stücksparzellierungen wünschenswert. Dies wird möglich durch den Bau einer neuen Straße, die neben der Erschließung des Gebietes auch eine interne Verbindung zwischen Solpark und Gründle ermöglicht, so dass die Ostumfahrung in diesem Bereich nicht durch Ziel- und Quellverkehr zusätzlich belastet wird.

Die Erschließung erfolgt über die neu zu bauende Verbindungsstraße „In der Eich“ zwi­schen „Eugen-Bolz-Straße“ und „Raiffeisenstraße“ im Süden. Die Straße ist notwendig, um flexible Grundstücksgrößen anbieten zu können. Zudem sind nur so die Grundstü­cke, die zur Ostumfahrung hin orientiert sind, sinnvoll anzubinden. Diese können keine direkten Zufahrtsmöglichkeiten von der Ostumfahrung erhalten, damit der Verkehrsfluss hier nicht beeinträchtigt wird.

Die Flächen werden als Gewerbeflächen festgesetzt, die mit Gebäuden in offener Bau­weise bis zu einer Gesamthöhe von 11,00 m bebaut werden können. Die Belange des Flugplatzes wurden dabei berücksichtigt.

In der rechtsverbindlichen 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Gewerbegebiet und Grünfläche dargestellt.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die „Eugen-Bolz-Straße“ gebildet, knickt im Osten entlang der K2600 nach Süden ab und trifft hier auf die Grenze von Flurstück 520/2 und knickt weiter nach Westen ab und bildet mit den Grenzen der Flurstücke 520/2, 520, 520/3 und 520/15 die Südgrenze. Weiter folgt die Grenze des Plangebietes der Westgrenzen von Flurstück 520/15, 520/4 nach Süden, knickt dann nach Westen ab und trifft auf Flurstück Nr. 520/20. Die Ostgrenzen der Flurstücke 520/20, 520/7 und 520/6 bilden einen Teil der Westgrenze des Geltungsbereiches. Am Grundstück 520/11 knickt die Grenze des Plangebietes dann wiederum nach Westen entlang dem Flurstück 520/11 ab, bis es auf Flurstück Nr. 530 trifft, dessen Ostgrenze die Westgrenze des Plangebietes darstellt. Hierbei schwenkt sie in einem leichten Bogen nach Westen ab und trifft dann auf die „Alfred-Leikam-Straße“ und im weiteren Verlauf im Norden wieder auf die „Eugen-Bolz-Straße“.

Auf einen Umweltbericht wird verzichtet, da der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Orientierungsplan

Beschluss:

Auslegungsbeschluss:
A) Bebauungsplan Nr. 0313-01/13, „Solpark Änderung Gewerbegebiet Ost“
Der B-Plan Nr. 0313-01/13 „Solpark Änderung Gewerbegebiet Ost“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:1000 vom 23.05.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0313-01/13, „Solpark Änderung Gewerbegebiet Ost“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 23.05.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solpark Änderung Gewerbegebiet Ost“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

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