§ 1/1 - Aufstellung des Bebauungsplans, "Solpark - 3. Änderung Lilo-Hermann-Weg", hier: Satzungsbeschluss -VORBERATUNG- (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 10. Dezember 2007, 06:57 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

 Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/12 „Solpark 3. Änderung Lilo-Hermann-Straße“ hat entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Zugleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planungsänderungen informiert.

Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Anregungen zur Planung ein.
Von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, vorgebracht.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Orientierungsplan

Beschluss:

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0313-01/12 “Solpark – 3. Änderung Lilo-Hermann-Weg“
Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/12 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 06.07.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.


B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Solpark – 3. Änderung Lilo-Hermann-Weg“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Solpark – 3. Änderung Lilo-Hermann-Weg“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dar­gestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 06.07.2007. Der Geltungs­bereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/12.

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

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