§ 7 - Siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, Teil B; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1.1 Umweltbericht

Der Umweltbericht wird derzeit durch das Büro Menz & Weik Tübingen erstellt. Die Bestandaufnahmen für die geplanten Flächen wurden durchgeführt und kartiert. Auf der Basis der Bestandsaufnahmen erfolgt eine Analyse über die Erheblichkeit der geplanten Eingriffe.
Durch den Landschaftsplaner werden hierauf aufbauend Vorschläge zur Minimierung dieser Eingriffe erarbeitet. Im Einzelfall kann dies auch bedeuten die vorgesehenen Flächen zu reduzieren oder aufzugeben.
Die Untersuchung und Bewertung der Fachplaner werden der Verwaltung vorgetragen und ggf. in den Gremien beraten.
Das Ergebnis der Erörterung in den Gemeinden soll in die Planfassung zur Beteiligung der Behörden eingearbeitet werden.


1.2 Weiteres Verfahren

Nach der Abstimmung der Ergebnisse des Umweltberichtes und der Erörterung der Wohnflächenausweisung in den Gemeinden, kann die vorgezogene Beteiligung der Bürger und die Anhörung der Behörden durchgeführt werden.
Der Abschluss dieser Verfahrensschritte ist bis Februar geplant.

2. WOHNFLÄCHENAUSWEISUNG

Im Rahmen der 7. Fortschreibung sollen für den Entwicklungszeitraum bis 2020 Wohnbauflächen ausgewiesen werden.
Ziel ist es, durch ein attraktives Wohnflächenangebot die zu erwartenden Wanderungsgewinne für die Region am Standort der Verwaltungsgemeinschaft zu binden.
Neben den Wanderungsgewinnen besteht ein Bedarf an Wohnbauflächen durch den sogenannten “ inneren Bedarf“, d.h. durch eine Zunahme der Wohnfläche die je Einwohner zukünftig beansprucht wird, insbesondere durch die wachsende Zahl von Einpersonenhaushalte.
Für die einzelnen Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft wurden auf der Basis kommunaler Zielplanungen die Wohnflächen zur Neuausweisung abgegrenzt. Nach dem Stand des Aufstellungsbeschlusses sind dies insgesamt 194 ha.
Als Ergebnis der bisherigen Beratungen mit dem Regionalverband ist festzustellen, dass die vorgesehenen Flächenausweisungen die Ansätze des Regionalplanes überschreiten.
Die rechnerische Ermittlung des Flächenbedarfs, auf der Grundlage der regionalplanerischen Ansätze, ergibt einen Gesamtumfang von ca. 135 ha für die Verwaltungsgemeinschaft.
Die Verteilung des rechnerischen Ansatzes auf die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft ist in beiliegender Tabelle zusammengestellt.
Im Zuge der Beratungen in den jeweiligen Gemeinden über die vorgesehenen Ausweisungen kann der so ermittelte rechnerische Bedarf eine Orientierung sein, in wie weit Flächenausweisungen über dem „Bedarf“ liegen und Reduzierungen anzustreben sind, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfungen.


Oberbürgermeister Pelgrim eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Anschließend erläutert Dipl.-Ing. Hesse die Notwendigkeit eines erneuten “Teilverfahrens” anhand der Sitzungsvorlage.

Auf Nachfrage von Oberbürgermeister Pelgrim teilt Bürgermeister Binnig mit, dass sich der Gemeinderat in Michelfeld positiv für die Darstellung einer SO-Fläche für Solarnutzung auf einem Teil des Waldfriedhofs ausgesprochen hat. Planungsträger des Bebauungsplanverfahrens ist die Gemeinde Michelfeld, die entstehenden Kosten werden von der Stadt Hall getragen.

Stadtplaner Neumann erläutert noch die Darstellung der W-Flächen im Bereich Kreuz­äcker.

Anlage 1: Wohnflaechenbedarf
Anlage 2: Anlage zum Aufstellungsbeschluss
Anlage 3: F-Plan Waldfriedhof
Anlage 4: F-Plan Weckrieden
Anlage 5: F-Plan Uttenhofen
Anlage 6: F-Plan Gottwollshausen

Beschluss:

Teil B der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist die Aufstellung der Planungsgruppe IKOS vom 01.11.2007 sowie die dazugehörenden Lagepläne.

Die Planungsgruppe IKOS wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig)


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