§ 9/1 - Verschiedenes: Hinweis zu den Sitzungseinladungen und -unterlagen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Aus den Nachbargemeinden wird der Wunsch geäußert, dass die Unterlagen möglichst eine Woche vor der Sitzung vorliegen.

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