§ 170 - Bau einer Lärmschutzwand mit Fotovoltaikanlage im Solpark; hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im Zuge der Ostumfahrung ist im Bereich der Wohnbebauung im Solpark an der Straße eine Lärmschutzwand errichtet worden. Für den Bau und die Nutzung der Lärmschutzwand mit Fotovoltaikanlage wurde zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und den Stadtwerken Schwäbisch Hall GmbH ein Vertrag geschlossen. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Stadtwerke Schwäbisch Hall bei Fertigstellung der Lärmschutzwand einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 180.000,00 € von der Stadt Schwäbisch Hall erhält.

Auf der Haushaltsstelle 6300-950000.0501 sind für die Auszahlung dieses Zuschusses nicht genügend Mittel vorhanden. Für die Erfüllung des Vertrages müsste der volle Betrag überplanmäßig bereitgestellt werden.

Beschluss:

Für die Auszahlung des Zuschusses an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH werden Mittel in Höhe von 180.000,00 € auf der Haushaltsstelle 6300-950000.0501 überplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig - 39 -)

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