§ 17 - Bau einer Lärmschutzwand in Gelbingen; hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Für den Bau einer Lärmschutzwand in Gelbingen – entlang der K 2574 – wurden in den Doppelhaushalt 2008/2009 keine Haushaltsmittel eingestellt.
Der Bau einer Lärmschutzwand in Gelbingen entlang der K 2574 wurde vom Gemeinderat beschlossen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sollten über das Konjunkturpaket II – Lärmschutz finanziert werden. Da es sich um eine Landkreisstraße handelt, wurde vom Regierungspräsidium das Projekt aus den Vorschlägen gestrichen. Sollte deshalb der Gemeinderat an dem Projekt festhalten, müssten nunmehr außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden.

Beschluss:

Für den Bau der Lärmschutzwand in Gelbingen werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 180.000 € auf der Haushaltsstelle 6300-950000.0502 bereit gestellt.

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