§ 163 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erweiterung des Gruppenklärwerks Biberstal in Rosengarten (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 27.04.2009 und des Gemeinderats am 29.04.2009 wurde die Erweiterung des Gruppenklärwerks Biberstal zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Gruppenklärwerk soll von 7.500 auf 9.900 Einwohnergleichwerte erweitert werden, die Auslastungsgrenze ist durch die tatsächlich anfallende Schmutzfracht erreicht.

Die für die Jahre 2010 bis 2012 vorgesehene Erweiterung und Sanierung des Gruppenklärwerks ist Anlass die künftige Zusammenarbeit der Gemeinden Rosengarten und Michelfeld und der Stadt Schwäbisch Hall hinsichtlich der Einleitungsrechte, der Investitionsfinanzierung und des Betriebs der Abwasseranlagen neu in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu regeln.
Mit dem 7. Rohentwurf liegt nun die endgültige Fassung zum Beschluss über die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor (Anlage 1).
Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit angelegt.
Die Investitionskosten werden anhand der Einleitungsrechte, die sich aus dem Einzugsgebiet ergeben, auf die Gemeinden und die Stadt verteilt.
Für jeden Vertragspartner wird ein Nachweiskonto über die Abschreibung auf die Investition geführt, so dass nur die tatsächliche Inanspruchnahme der Einrichtung der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt angelastet wird.
Nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Grimm und Partner betragen die Kosten des Ausbaus und der Sanierung nach der Standardlösung 5.180.000 €, der Minimallösung 4.240.000 €, Maximallösung 7.830.000 € (Anlage 2).
Bei den Einleitungsrechten nach § 3 öffentlich-rechtliche Vereinbarung handelt es sich noch um vorläufige Werte, eine geringfügige Änderung ist bis zur endgültigen Abstimmung des Einzugsgebiets mit den beteiligten Gemeinden noch möglich.
Der vorläufige Investitionskostenanteil der Stadt beträgt 25,69 %.
Der Investitionskostenanteil der Stadt würde bei einem Einleitungsrecht von 25,69 % bei 1.330.742 € für die Standardlösung liegen.

Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Anlage 2: Zusammenstellung Einwohner - Einwohnergleichwerte

Anlage 3: Lageplan

Anlage 4: Kostenübersicht

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der vorliegenden Fassung (7. Rohentwurf) zu.
(einstimmig - 39 -)

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