1725350/meetingminutes/2117095/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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In Anlehnung an das Gesetz zur &Auml;nderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichgesetzes Baden-W&uuml;rttemberg und mit den damit verbundenen Auswirkungen sind folgende Erg&auml;nzungen der Bedarfsplanung erforderlich:<br />
Die geänderte Gesetzeslage sieht ab dem 01.01.2009 keine Unterscheidung mehr in „örtliche“ und „gemeindeübergreifende“ Einrichtungen vor. Entscheidend für die Förderung der nicht städtischen Einrichtungen ist die Aufnahme in die örtliche Bedarfsplanung. In den Bedarfsplanungen der Vorjahre waren folgende Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet aufgeführt, die nicht bzw. als Ausnahme Bestandteil der Bedarfsplanung sind:
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<u>1. Aufnahme von Einrichtungen mit gemeinde&uuml;bergreifendem Einzugsgebiet</u> Die ge&auml;nderte Gesetzeslage sieht ab dem 01.01.2009 keine Unterscheidung mehr in &bdquo;&ouml;rtliche&ldquo; und &bdquo;gemeinde&uuml;bergreifende&ldquo; Einrichtungen vor. Entscheidend f&uuml;r die F&ouml;rderung der nicht st&auml;dtischen Einrichtungen ist die Aufnahme in die &ouml;rtliche Bedarfsplanung. In den Bedarfsplanungen der Vorjahre waren folgende Einrichtungen mit gemeinde&uuml;bergreifendem Einzugsgebiet aufgef&uuml;hrt, die nicht bzw. als Ausnahme Bestandteil der Bedarfsplanung sind: * Kinderhaus Montessori, 2 Gruppen * Waldkindergarten, 1 Gruppe * Waldorfkinderg&auml;rten (Crailsheimer Stra&szlig;e, Teurerweg) 3 Gruppen * Ev. Diakoniewerk 2 Gruppen Mit der Bausparkasse Schw&auml;bisch Hall wurde &uuml;ber das dortige Tagheim eine Sondervereinbarung getroffen. Diese beinhaltet die Weiterleitung der F&ouml;rdermittel des Landes an die Bausparkasse. &Uuml;ber eine k&uuml;nftige F&ouml;rderung des Tagheims finden noch Gespr&auml;che mit der Bausparkasse statt. Nach dem Wegfall der bisher ausgezahlten platzbezogenen Zusch&uuml;sse entsprechend der Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales &uuml;ber die F&ouml;rderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeinde&uuml;bergreifendem Einzugsgebiet (KiTaGVO) wurde mit dem Gesetz zur &Auml;nderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes auch der interkommunale Kostenausgleich f&uuml;r ausw&auml;rtige Kinder neu geregelt. Das Gesetz sieht einen Kostenausgleich der Wohnsitzgemeinde an die Standortgemeinde von 75% (im U 3-Bereich) bzw. 63% (im Kindergartenbereich) der auf das ausw&auml;rtige Kind entfallenden Betriebskosten abz&uuml;glich der FAG-Zuweisungen im Vorjahr vor. Wohnsitzgemeinden und Standortgemeinden k&ouml;nnen abweichende Regelungen vereinbaren und sich dabei insbesondere auf Ausgleichsbetr&auml;ge einigen, die in den gemeinsamen Empfehlungen des St&auml;dtetags und des Gemeindetags Baden-W&uuml;rttemberg &uuml;ber die H&ouml;he festgelegt sind (Anlage). Mit den Tr&auml;gern des Montessori-Kinderhauses, Waldkindergarten, Waldorfkinderg&auml;rten und Kinderhauses des Ev. Diakoniewerkes werden aufgrund der ge&auml;nderten gesetzlichen Rahmenbedingungen die Rahmenvertr&auml;ge &uuml;ber die Betriebskosten analog der kirchlichen Kindergartentr&auml;ger abgeschlossen (Vertrag Anlage). Die Vertr&auml;ge werden r&uuml;ckwirkend ab 01.01.2009 vorl&auml;ufig bis Ende des Kindergartenjahres 2010/11 abgeschlossen. Die Umstellung ist weitestgehend kostenneutral. Mit der Fortschreibung der Bedarfsplanung werden in den folgenden Jahren die Einrichtungen jeweils zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.<br />
 
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<u>2. Bereich unter Dreij&auml;hrige</u> Im Bereich der unter Dreij&auml;hrigen erh&ouml;ht sich der st&auml;dtische Zuschuss durch die Neuregelung deutlich.<br />
* Kinderhaus Montessori, 2 Gruppen
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Bisher erhalten die bestehenden Krippengruppen platzbezogene Zusch&uuml;sse je nach w&ouml;chentlicher Betreuungsdauer. Ab dem 01.01.2009 haben diese Gruppen soweit sie in den Bedarfsplan aufgenommen werden, Anspruch F&ouml;rderung von mindestens 68% der Kosten.<br />
* Waldkindergarten, 1 Gruppe
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Einrichtungen oder Gruppen, die nicht aufgenommen werden, haben auf Antrag f&uuml;r jeden belegten Platz Anspruch auf einen Mindestzuschuss in H&ouml;he der Finanzausgleichszuweisungen des Vorjahres.<br />
* Waldorfkindergärten (Crailsheimer Straße, Teurerweg) 3 Gruppen
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F&uuml;r ausw&auml;rtige Kinder erh&auml;lt die Standortgemeinde einen Kostenausgleich von 75% der Wohnsitzgemeinde, wie vorstehend bereits dargestellt<br />
* Ev. Diakoniewerk 2 Gruppen
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F&uuml;r die bestehenden Kirppengruppen erh&ouml;ht sich der st&auml;dtische Aufwand wie folgt:<br />
 
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<u>&#39;&#39;&#39;Neuregelung Krippenf&ouml;rderung ab 2009&#39;&#39;&#39;</u> <u>&#39;&#39;&#39;Vergleich bestehende Krippen mit bisherigem Recht&#39;&#39;&#39;</u> {{{!}} width=&quot;588&quot; cellspacing=&quot;1&quot; cellpadding=&quot;1&quot; border=&quot;1&quot; {{!}}- {{!}} &#39;&#39;&#39;Krippe&#39;&#39;&#39; {{!}} &#39;&#39;&#39;Zuschuss Stadt&#39;&#39;&#39; {{!}} &#39;&#39;&#39;Zuschuss Stadt&#39;&#39;&#39; {{!}} &#39;&#39;&#39;FAG Mittel&#39;&#39;&#39; {{!}} &#39;&#39;&#39;Ausgleichsanspruch&#39;&#39;&#39; {{!}}- {{!}} {{!}} &#39;&#39;&#39;altes Recht&#39;&#39;&#39; {{!}} &#39;&#39;&#39;neues ab 2009&#39;&#39;&#39; {{!}} &#39;&#39;&#39;pro Kind&#39;&#39;&#39; {{!}} &#39;&#39;&#39;Ausw&auml;rtige pro Kind&#39;&#39;&#39; {{!}}- {{!}} Freie Waldorfschule {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 52.800 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 78.776 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 2.860 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 8.340 &euro; {{!}}- {{!}} Diak {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 60.000 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 99.300 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 2.860 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 8.340 &euro; {{!}}- {{!}} Familienforum {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 43.800 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 55.120 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 2.000 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 5.800 &euro; {{!}}- {{!}} Evang.-freikirchl. Gemeinde Hessental {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 30.600 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 41.980 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 1.430 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 4.170 &euro; {{!}}- {{!}} Kinderhaus Kreuz&auml;cker {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 43.800 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 55.120 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 2.000 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 5.800 &euro; {{!}}- {{!}} Summen {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 231.000 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} 330.296 &euro; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} {{!}}- {{!}} &#39;&#39;&#39;Mehrkosten*:&#39;&#39;&#39; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} &#39;&#39;&#39;99.296 &euro;&#39;&#39;&#39; {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} {{!}} align=&quot;right&quot; {{!}} {{!}}} &nbsp; (F&uuml;r ausw&auml;rtige Kinder erh&auml;lt die Stadt einen Ausgleichsbetrag der Wohnsitzgemeinde. Die Mehrkosten reduzieren sich entsprechend.)<br />
Mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall wurde über das dortige Tagheim eine Sondervereinbarung getroffen. Diese beinhaltet die Weiterleitung der Fördermittel des Landes an die Bausparkasse. Über eine künftige Förderung des Tagheims finden noch Gespräche mit der Bausparkasse statt.
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F&uuml;r die Kindergartenjahre 2009/10 und 2010/11 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2008 beschlossen, jeweils 30 zus&auml;tzliche Pl&auml;tze zu schaffen. Die Kosten hierf&uuml;r betragen im Kindergartenjahr 2009/10 voraussichtlich rd. 150.000&euro; (im Doppelhaushalt 2008/09 enthalten, bei den Personalkosten) und im Kindergartenjahr 2010/11 voraussichtlich rd. 255.000&euro;. Mit den Tr&auml;gern werden im Zuge der Fortschreibung der Bedarfsplanung konkrete Rahmenbedingungen vereinbart. Diese werden dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.</p>
 
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|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
Nach dem Wegfall der bisher ausgezahlten platzbezogenen Zuschüsse entsprechend der Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet (KiTaGVO) wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes auch der interkommunale Kostenausgleich für auswärtige Kinder neu geregelt. Das Gesetz sieht einen Kostenausgleich der Wohnsitzgemeinde an die Standortgemeinde von 75% (im U 3-Bereich) bzw. 63% (im Kindergartenbereich) der auf das auswärtige Kind entfallenden Betriebskosten abzüglich der FAG-Zuweisungen im Vorjahr vor. Wohnsitzgemeinden und Standortgemeinden können abweichende Regelungen vereinbaren und sich dabei insbesondere auf Ausgleichsbeträge einigen, die in den gemeinsamen Empfehlungen des Städtetags und des Gemeindetags Baden-Württemberg über die Höhe festgelegt sind (Anlage).
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Von der ge&auml;nderten Gesetzeslage wird Kenntnis genommen.<br />
 
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Der Anpassung der Vereinbarungen im Kindergartenbereich bei den Tr&auml;gern:<br />
Mit den Trägern des Montessori-Kinderhauses, Waldkindergarten, Waldorfkindergärten und Kinderhauses des Ev. Diakoniewerkes werden aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen die Rahmenverträge über die Betriebskosten analog der kirchlichen Kindergartenträger abgeschlossen (Vertrag Anlage).
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* Montessori-Initiative Schw&auml;bisch Hall, e. V. * Verein Abenteuer Natur e. V. * Freie Waldorfschule Schw&auml;bisch Hall e. V. * Evangelisches Diakoniewerk Schw&auml;bisch Hall wird zugestimmt.<br />
 
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Der Umstellung im Krippenbereich auf Abmangelfinanzierung f&uuml;r das Kindergartenjahr 2009/10 wird zugestimmt.<br />
Die Verträge werden rückwirkend ab 01.01.2009 vorläufig bis Ende des Kindergartenjahres 2010/11 abgeschlossen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, dar&uuml;ber hinaus vertragliche Grundlagen zur Finanzierung der Tr&auml;ger im Krippenbereich vorzulegen.<br />
 
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(einstimmig - 39 -)</p>
Die Umstellung ist weitestgehend kostenneutral.
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Mit der Fortschreibung der Bedarfsplanung werden in den folgenden Jahren die Einrichtungen jeweils zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
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<br><u>2. Bereich unter Dreijährige</u>
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Im Bereich der unter Dreijährigen erhöht sich der städtische Zuschuss durch die Neuregelung deutlich.<br>Bisher erhalten die bestehenden Krippengruppen platzbezogene Zuschüsse je nach wöchentlicher Betreuungsdauer. Ab dem 01.01.2009 haben diese Gruppen soweit sie in den Bedarfsplan aufgenommen werden, Anspruch Förderung von mindestens 68% der Kosten.<br>Einrichtungen oder Gruppen, die nicht aufgenommen werden, haben auf Antrag für jeden belegten Platz Anspruch auf einen Mindestzuschuss in Höhe der Finanzausgleichszuweisungen des Vorjahres.<br>Für auswärtige Kinder erhält die Standortgemeinde einen Kostenausgleich von 75% der Wohnsitzgemeinde, wie vorstehend bereits dargestellt<br>Für die bestehenden Kirppengruppen erhöht sich der städtische Aufwand wie folgt:
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<u>'''Neuregelung Krippenförderung ab 2009'''</u>
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&nbsp; (Für auswärtige Kinder erhält die Stadt einen Ausgleichsbetrag der Wohnsitzgemeinde. Die Mehrkosten reduzieren sich entsprechend.)
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Für die Kindergartenjahre 2009/10 und 2010/11 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2008 beschlossen, jeweils 30 zusätzliche Plätze zu schaffen.
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Die Kosten hierfür betragen im Kindergartenjahr 2009/10 voraussichtlich rd. 150.000€ (im Doppelhaushalt 2008/09 enthalten, bei den Personalkosten) und im Kindergartenjahr 2010/11 voraussichtlich rd. 255.000€.
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Mit den Trägern werden im Zuge der Fortschreibung der Bedarfsplanung konkrete Rahmenbedingungen vereinbart. Diese werden dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Von der geänderten Gesetzeslage wird Kenntnis genommen.<br>Der Anpassung der Vereinbarungen im Kindergartenbereich bei den Trägern:<br>
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* Montessori-Initiative Schwäbisch Hall, e. V.
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* Verein Abenteuer Natur e. V.
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* Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.
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* Evangelisches Diakoniewerk Schwäbisch Hall
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wird zugestimmt.<br>Der Umstellung im Krippenbereich auf Abmangelfinanzierung für das Kindergartenjahr 2009/10 wird zugestimmt.<br>Die Verwaltung wird beauftragt, darüber hinaus vertragliche Grundlagen zur Finanzierung der Träger im Krippenbereich vorzulegen. <br>(einstimmig - 39 -)<br>|paragraph-attribute-comments=2 A. FB 50|paragraph-attribute-keywords=Kindergarten, Kindergartenbedarfsplan, Kleinkindbetreuung|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Ergänzung der Bedarfsplanung für die Bereiche Kindergarten sowie Betreuungsangebote für unter Dreijährige (U3) für das Kindergartenjahr 2009/2010 und 2010/2011|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=29.07.2009|paragraph-template-backlink=1725350/0/meetingminutes|}}
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[[Category:Startdate|2009-07-29]]
 
[[Category:Startdate|2009-07-29]]

Aktuelle Version vom 5. April 2017, 10:48 Uhr

Sachvortrag:

In Anlehnung an das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichgesetzes Baden-Württemberg und mit den damit verbundenen Auswirkungen sind folgende Ergänzungen der Bedarfsplanung erforderlich:
1. Aufnahme von Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet Die geänderte Gesetzeslage sieht ab dem 01.01.2009 keine Unterscheidung mehr in „örtliche“ und „gemeindeübergreifende“ Einrichtungen vor. Entscheidend für die Förderung der nicht städtischen Einrichtungen ist die Aufnahme in die örtliche Bedarfsplanung. In den Bedarfsplanungen der Vorjahre waren folgende Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet aufgeführt, die nicht bzw. als Ausnahme Bestandteil der Bedarfsplanung sind: * Kinderhaus Montessori, 2 Gruppen * Waldkindergarten, 1 Gruppe * Waldorfkindergärten (Crailsheimer Straße, Teurerweg) 3 Gruppen * Ev. Diakoniewerk 2 Gruppen Mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall wurde über das dortige Tagheim eine Sondervereinbarung getroffen. Diese beinhaltet die Weiterleitung der Fördermittel des Landes an die Bausparkasse. Über eine künftige Förderung des Tagheims finden noch Gespräche mit der Bausparkasse statt. Nach dem Wegfall der bisher ausgezahlten platzbezogenen Zuschüsse entsprechend der Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet (KiTaGVO) wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes auch der interkommunale Kostenausgleich für auswärtige Kinder neu geregelt. Das Gesetz sieht einen Kostenausgleich der Wohnsitzgemeinde an die Standortgemeinde von 75% (im U 3-Bereich) bzw. 63% (im Kindergartenbereich) der auf das auswärtige Kind entfallenden Betriebskosten abzüglich der FAG-Zuweisungen im Vorjahr vor. Wohnsitzgemeinden und Standortgemeinden können abweichende Regelungen vereinbaren und sich dabei insbesondere auf Ausgleichsbeträge einigen, die in den gemeinsamen Empfehlungen des Städtetags und des Gemeindetags Baden-Württemberg über die Höhe festgelegt sind (Anlage). Mit den Trägern des Montessori-Kinderhauses, Waldkindergarten, Waldorfkindergärten und Kinderhauses des Ev. Diakoniewerkes werden aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen die Rahmenverträge über die Betriebskosten analog der kirchlichen Kindergartenträger abgeschlossen (Vertrag Anlage). Die Verträge werden rückwirkend ab 01.01.2009 vorläufig bis Ende des Kindergartenjahres 2010/11 abgeschlossen. Die Umstellung ist weitestgehend kostenneutral. Mit der Fortschreibung der Bedarfsplanung werden in den folgenden Jahren die Einrichtungen jeweils zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
2. Bereich unter Dreijährige Im Bereich der unter Dreijährigen erhöht sich der städtische Zuschuss durch die Neuregelung deutlich.
Bisher erhalten die bestehenden Krippengruppen platzbezogene Zuschüsse je nach wöchentlicher Betreuungsdauer. Ab dem 01.01.2009 haben diese Gruppen soweit sie in den Bedarfsplan aufgenommen werden, Anspruch Förderung von mindestens 68% der Kosten.
Einrichtungen oder Gruppen, die nicht aufgenommen werden, haben auf Antrag für jeden belegten Platz Anspruch auf einen Mindestzuschuss in Höhe der Finanzausgleichszuweisungen des Vorjahres.
Für auswärtige Kinder erhält die Standortgemeinde einen Kostenausgleich von 75% der Wohnsitzgemeinde, wie vorstehend bereits dargestellt
Für die bestehenden Kirppengruppen erhöht sich der städtische Aufwand wie folgt:
'''Neuregelung Krippenförderung ab 2009''' '''Vergleich bestehende Krippen mit bisherigem Recht''' {| width="588" cellspacing="1" cellpadding="1" border="1" |- | '''Krippe''' | '''Zuschuss Stadt''' | '''Zuschuss Stadt''' | '''FAG Mittel''' | '''Ausgleichsanspruch''' |- | | '''altes Recht''' | '''neues ab 2009''' | '''pro Kind''' | '''Auswärtige pro Kind''' |- | Freie Waldorfschule | align="right" | 52.800 € | align="right" | 78.776 € | align="right" | 2.860 € | align="right" | 8.340 € |- | Diak | align="right" | 60.000 € | align="right" | 99.300 € | align="right" | 2.860 € | align="right" | 8.340 € |- | Familienforum | align="right" | 43.800 € | align="right" | 55.120 € | align="right" | 2.000 € | align="right" | 5.800 € |- | Evang.-freikirchl. Gemeinde Hessental | align="right" | 30.600 € | align="right" | 41.980 € | align="right" | 1.430 € | align="right" | 4.170 € |- | Kinderhaus Kreuzäcker | align="right" | 43.800 € | align="right" | 55.120 € | align="right" | 2.000 € | align="right" | 5.800 € |- | Summen | align="right" | 231.000 € | align="right" | 330.296 € | align="right" | | align="right" | |- | '''Mehrkosten*:''' | align="right" | '''99.296 €''' | align="right" | | align="right" | | align="right" | |}   (Für auswärtige Kinder erhält die Stadt einen Ausgleichsbetrag der Wohnsitzgemeinde. Die Mehrkosten reduzieren sich entsprechend.)
Für die Kindergartenjahre 2009/10 und 2010/11 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2008 beschlossen, jeweils 30 zusätzliche Plätze zu schaffen. Die Kosten hierfür betragen im Kindergartenjahr 2009/10 voraussichtlich rd. 150.000€ (im Doppelhaushalt 2008/09 enthalten, bei den Personalkosten) und im Kindergartenjahr 2010/11 voraussichtlich rd. 255.000€. Mit den Trägern werden im Zuge der Fortschreibung der Bedarfsplanung konkrete Rahmenbedingungen vereinbart. Diese werden dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss:

Von der geänderten Gesetzeslage wird Kenntnis genommen.
Der Anpassung der Vereinbarungen im Kindergartenbereich bei den Trägern:
* Montessori-Initiative Schwäbisch Hall, e. V. * Verein Abenteuer Natur e. V. * Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. * Evangelisches Diakoniewerk Schwäbisch Hall wird zugestimmt.
Der Umstellung im Krippenbereich auf Abmangelfinanzierung für das Kindergartenjahr 2009/10 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, darüber hinaus vertragliche Grundlagen zur Finanzierung der Träger im Krippenbereich vorzulegen.
(einstimmig - 39 -)

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