§ 132 - Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - 2. Änderung Im Hardt"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe GR vom 04.02.09, § 27

Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/15 „Solpark - 2. Änderung Im Hardt“ in Schwäbisch Hall wurde in der Zeit vom 18.05. bis 18.06.2009 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Bürgerschaft, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen keine Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, ein.


Stadtplaner Neumann erläutert, dass sich die Grundstücke mit der Vorgabe „Parken auf der Hauptstraße und nur Lieferverkehr zu den Grundstücken“ nicht vermarkten ließen. Es wurde daher eine Aufteilung in Einzelgrundstücke, bei denen ganz normales Parken auf dem Grundstück gestattet wird, umgewandelt.

Anlage: Lageplan

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/15 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 12.01.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Solpark - 2. Änderung Im Hardt“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dar­gestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.01.2009. Der Geltungs­bereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/15.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(15 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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