§ 127 - Fußgängerzone "Im Weiler" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Aufgrund des übermäßig starken PKW-Verkehrs in der Straße Im Weiler hat die Verwaltung in eigener Zuständigkeit die Straße im Februar für den Durchgangsverkehr sperren lassen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Modelle der dauerhaften Sperrung entwickelt und mit den betroffenen Anwohnerinnen/Anwohnern diskutiert. Eine mechanische Absperrung mit Pollern scheidet aus, weil ein Anlieger die Zugänglichkeit mit einem LKW gewährleistet haben möchte. Der Einbau von versenkbaren Pollern scheidet aus, da die Vielzahl der stadttechnischen Leitungen im Untergrund keine Möglichkeit für eine solche Einrichtung zulassen.

Nachdem eine vollständige technische Sperrung aufgrund der unterschiedlichen Interessen konfliktfrei nicht möglich ist, schlägt die Verwaltung vor, die Straße Im Weiler und den unteren Bereich der Heimbacher Gasse bis zur Einmündung Lange Straße als Fußgängerzone auszuweisen. Hierzu wird der Straßenraum auf die erforderliche Durchfahrtsbreite verengt.

Mit dieser Maßnahme kann der unerwünschte Durchgangsverkehr unterbunden werden, da ein Befahren der Fußgängerzone nur für Lieferverkehr erlaubt ist. Die Ausdehnung der Fußgängerzone auf die untere Heimbacher Gasse hat darüber hinaus den Vorteil, dass die bislang immer wieder zu beobachtende missbräuchliche Nutzung der Henkersbrücke ebenfalls besser kontrolliert und auch unterbunden werden kann.

Die obere Heimbacher Gasse von der Langen Straße bis zur Einmündung der Katharinenstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Mit dieser Ausweisung ist es möglich, das illegale Parken besser zu ahnden.

Die genannten Maßnahmen stellen insgesamt eine deutliche Beruhigung des Bereiches der Heimbacher Gasse und der Straße Im Weiler und der Mauerstraße dar.

Anlage: Lageplan

Stadtplaner Neumann schlägt vor, die Fußgängerzone Im Weiler zu belassen und sie in der Heimbacher Gasse bis zur Einmündung Lange Straße zu erweitern. Der Bereich Lange Straße bis zur Katharinenstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.

Stadtrat Lindner erklärt sich mit der Fußgängerzone Im Weiler einverstanden. Die Heimbacher Gasse sollte jedoch nicht beschränkt werden.

Auf Vorschlag von Stadtrat Baumann kommt es zu folgendem Beschluss:

  1. Die Straße Im Weiler verbleibt als Fußgängerzone. An dessen Ende wird ein Poller aufgestellt.
    (einstimmig - 18 -)
  2. Die Verkehrsregelungen in der Heimbacher Gasse werden vorerst vertagt.
    (10 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen)
Meine Werkzeuge