§ 126 - Erlass "Örtliche Bauvorschriften zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach"; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Entwurf zur Satzung einer „Örtlichen Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach“ wurde gemäß der Beschlusslage des Gemeinderates an die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme versandt. Ferner wurde die obligatorische Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens wurden folgende Stellungnahmen, deren Inhalte rechtlich zu werten und abzuwägen sind, vorgetragen.

A) Träger öffentlicher Belange

1. Das Regierungspräsidium Stuttgart regt an, in den § 11 der Bauvorschrift (Hinweise Verhältnis zu anderen Bauvorschriften) einen Passus folgenden Wortlautes auf zu nehmen:

„Soweit von Baumaßnahmen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tierarten (betrifft insbesondere alle Fledermausarten) oder gebäudebrütende Vogelarten betroffen sind, sind die Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 BNatSchG zu beachten und die untere Naturschutzbehörde zu unterrichten.“

Abwägungsvorschlag
Der zusätzliche Passus wird in die Satzung eingearbeitet.


2. Weiterhin wird von Seiten des Regierungspräsidiums mitgeteilt, dass das Referat Denkmalpflege die Planziele der Satzung ausdrücklich begrüßt.


3. Der Regionalverband Heilbronn-Franken erhebt keine Bedenken gegen den vorgelegten Satzungsentwurf.


4. Die Architektenkammergruppe SHA begrüßt die Satzung, da sie der Auffassung ist, dass die schützenswerten Kulturgüter höherrangig zu bewerten sind, als Teilbereiche des Umweltschutzes. Die Kopie der Stellungnahme liegt der Sitzungsvorlage bei.


B) Bürgerbeteiligung

1. Die Energie-Initiative Kirchberg e. V. hat zur geplanten Satzung „örtliche Bauvorschriften zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach“ eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt.

Deren Mitglieder haben sich in zurückliegenden Sitzungen und in der Hauptversammlung am 08.05.2009 eingehend mit der Satzung beschäftigt und empfehlen dringend davon Abstand zu nehmen.
Nach Ansicht der Energie-Initiative widerspricht die Satzung dem gesteckten Ziel, die erneuerbare Energie in der Region voran zu bringen, damit sukzessive die umweltbelastenden und risikobehafteten fossilen und atomaren Energien abgelöst werden können.

Die Energie-Initiative schätzt zwar die historische Altstadt von Schwäbisch Hall und Steinbach und sehen die Dachlandschaft als gelungenes Ergebnis einer seit jahrhunderten andauernden Entwicklung, stellt jedoch das ästhetische Empfinden hinter den dringend gebotenen Klimaschutz und damit den Schutz aller Lebensgrundlagen und zukünftiger Generationen zurück.

Die Energie-Initiative hat eine neun Punkte umfassende Begründung für die Ablehnung vorgelegt, die aufgrund der mehr allgemeinen Darstellung nicht in allen Punkten als Einspruch zu verstehen ist. Die vollständige Stellungnahme liegt der Sitzungsvorlage als Kopie bei.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Energie-Initiative die örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach ablehnt, da sie in der vorgelegten Form nicht zielführend sei. Nach Auffassung der Energie-Initiative ist es das Gebot der Stunde, alles zu unternehmen, um das fossilatomare Zeitalter so schnell wie möglich hinter sich zu bringen und durch umweltverträgliche und klimaschützende Technologien zu ersetzen.

Abwägungsvorschlag
An der Satzung zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach wird festgehalten.
Das Ensemble der Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach ist ein einmaliges Gefüge, von außerordentlich hoher gestalterischer Qualität. Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist auch im Kernstadtgebiet massiv vorangebracht worden. Der Verzicht von Solaranlagen auf wesentlich gut einsehbare Dachflächen bedeutet somit keine umweltpolitische Katastrophe, sondern erhält eine Dachlandschaft, die wie bereits ausgeführt, in ihrer Geschlossenheit und Vielfältigkeit im süddeutschen Raum einmalig ist. Die in der vorgelegten Begründung aufgeführten Einzelpunkte werden wie folgt abgewogen:

Punkt 1
Mit der Satzung ist kein vollständiger Ausschluss von Solaranlagen verbunden. Es gibt im Stadtgebiet immer noch eine Vielzahl von Dachflächen, die nicht von öffentlichen Räumen aus einsehbar sind und somit für die Solarenergie zulässig wären.

Punkt 2
Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist im Innenstadtbereich noch nicht abgeschlossen. Insoweit bleibt der Einsatz der geschilderten erneuerbaren Energien nicht die einzige Möglichkeit, die Energiebilanz eines Gebäudes zu verbessern.

Punkt 3
Keine Abwägung erforderlich

Punkt 4
Keine Abwägung erforderlich

Punkt 5
Mit der Auslobung eines Wettbewerbes über die Integration von Solaranlagen ist lediglich ein Weg aufgezeigt. Die rechtliche Durchsetzbarkeit dieser evtl. akzeptablen Anlagen ist nicht gewährleistet.

Punkt 6
Die historische Dachlandschaft von Schwäbisch Hall hat nicht nur in der Fachwelt sondern auch bei der Bürgerschaft einen hervorragenden Ruf. Aus Sicht der Verwaltung ist der Erhalt der Dachlandschaft ein höher rangiges Ziel als die Energiegewinnung auf den historischen Dächern.


Punkt 7
Diese Auffassung wird nicht geteilt. Es ist jeder Kommune unbenommen, eine derartige Satzung zu erlassen. Im übrigen wird in verschiedenen Städten bereits an der Ausarbeitung ähnlicher Satzungen gearbeitet.

Punkt 8
Die vorgelegte örtliche Bauvorschrift lässt Möglichkeiten offen, Dachflächen mit Solaranlagen entsprechend der Satzung zu belegen, um diese Energie zu nutzen.

Punkt 9
Keine Abwägung erforderlich

Zusammenfassend ist zu sagen, dass aus der Sicht der Verwaltung, wie bereits mehrfach betont, der Erhalt der historsichen Dachlandschaft in Schwäbisch Hall und Steinbach ein höherrangiges Ziel darstellt, als die ausschließliche Nutzung der Dächer für eine Energiegewinnung.


2. Der Arbeitskreis Architektur der Energie-Initiative Kirchberg e. V., vertreten durch die Architekten Sigvard Gessinger und Rainer Neubauer, hat ebenfalls eine umfangreiche Stellungnahme zum Satzungsentwurf vorgelegt.
Die Stellungnahme beinhaltet eine Reihe von Hinweisen zum § 4 des Textteiles. Aus Sicht der Verwaltung wird hier keine Abwägungsnotwendigkeit gesehen.
Die weiter vorgelegte Begründung beinhaltet einige Feststellungen zu den kulturhistorischen Zeugnissen unserer Stadt, verbunden mit allgemeinen Aussagen zur Architektur.
Nach Auffassung der Architekten werden sich spätere Generationen über die eindimensionale Betrachtungsweise des Gemeinderates und der Baubehörde wundern. Ziel der Satzung sollte es daher sein, die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen, im Einklang mit der Bewahrung der historischen Dachlandschaft.

Abwägungsvorschlag
Dieses Ziel verfolgt die Satzung, räumt jedoch dem Erhalt der Dachlandschaft, wie bereits mehrfach vorgetragen, eine höhere Priorität ein. Es handelt sich hier nicht um eine eindimensionale Betrachtungsweise, sondern um einen sehr sorgfältigen Abwägungsprozess zwischen der Bedeutung der kulturhistorischen Belange im Verhältnis zu den energiepolitischen Belangen.


Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Satzung nicht dogmatisch angewendet werden soll. Sie wurde nur deshalb erstellt, um Lösungen ohne Eingriffsmöglichkeiten seitens der Stadt zu vermeiden. Das Gestaltungsrecht wird von Stadt und Gemeinderat zurückerlangt.

Anlage 1: Lageplan Steinbach
Anlage 2: Lageplan Innenstadt

Anlage 3: Satzung

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgetragenen Bedenken und Anregungen wird entsprechend der Sitzungsvorlage entschieden.

Die Örtliche Bauvorschriften zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach werden gemäß § 10, Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 74, Absatz 1 LBO zur Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung sind die Textfassungen des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung vom 07.01.2009 mit den genannten Ergänzungen zum Satzungsbeschluss, sowie die den Geltungsbereich darstellenden Lagepläne im Maßstab 1:1000 gleichen Datums. Eine gleich lautend datierte Begründung ist ebenfalls beigefügt.
(14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)

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