1725297/meetingminutes/2108935/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 30.07.2009 14:45, durch Sigrid Kitterer.)
(<paragraph-summary>)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=2108935|paragraph-attribute-mm_id=1725297|paragraph-attribute-number=114|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=114|paragraph-attribute-title=Abberufung von Herrn Pawlitzki zum 01.07.2009 als Geschäftsführer der SHB und der HGE zum 01.07.2009|paragraph-attribute-statement=Mit der Gründung der Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH wurden die Geschäftsführer Hartmut Pawlitzki und Eberhard Neumann bestellt. Die Eintragung ins Handelsregister und die Veröffentlichung erfolgte am 27.01.2004.
+
|paragraph-attribute-id=2108935|paragraph-attribute-mm_id=1725297|paragraph-attribute-number=114|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=114|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=|paragraph-attribute-title=Abberufung von Herrn Pawlitzki zum 01.07.2009 als Geschäftsführer der SHB und der HGE zum 01.07.2009|paragraph-attribute-statement=Mit der Gründung der Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH wurden die Geschäftsführer Hartmut Pawlitzki und Eberhard Neumann bestellt. Die Eintragung ins Handelsregister und die Veröffentlichung erfolgte am 27.01.2004.
  
 
Mit dem Eintritt von Herrn Pawlitzki in den Ruhestand zum 30.06.2009 und der Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit bei der HGE ist formal der Widerruf dieser Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erforderlich. Der Gemeinderat muss deshalb einen entsprechenden Beschluss fassen.
 
Mit dem Eintritt von Herrn Pawlitzki in den Ruhestand zum 30.06.2009 und der Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit bei der HGE ist formal der Widerruf dieser Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erforderlich. Der Gemeinderat muss deshalb einen entsprechenden Beschluss fassen.
Zeile 6: Zeile 6:
 
Die Gesellschaft wird bis zur Bestellung einer weiteren Geschäftsführerin/ eines weiteren Geschäftsführers durch Eberhard Neumann und die Handlungsbevollmächtigten vertreten.
 
Die Gesellschaft wird bis zur Bestellung einer weiteren Geschäftsführerin/ eines weiteren Geschäftsführers durch Eberhard Neumann und die Handlungsbevollmächtigten vertreten.
  
<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der HGE folgendes beschließt:
+
<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der HGE und der SHB folgendes beschließt:
  
# Die Bestellung von Herrn Hartmut Pawlitzki als Geschäftsführer der HGE endet zum 30.06.2009.
+
# Die Bestellung von Herrn Hartmut Pawlitzki als Geschäftsführer der HGE und der SHB endet zum 30.06.2009.
 
# Die Geschäftsleitung wird beauftragt, die damit verbundenen rechtlichen Schritte einzuleiten.
 
# Die Geschäftsleitung wird beauftragt, die damit verbundenen rechtlichen Schritte einzuleiten.
  
Zeile 20: Zeile 20:
 
[[Category:Index:Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft|Abberufung von Herrn Pawlitzki zum 01.07.2009 als Geschäftsführer der SHB und der HGE zum 01.07.2009 (24.06.2009, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Index:Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft|Abberufung von Herrn Pawlitzki zum 01.07.2009 als Geschäftsführer der SHB und der HGE zum 01.07.2009 (24.06.2009, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Index:Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft|Abberufung von Herrn Pawlitzki zum 01.07.2009 als Geschäftsführer der SHB und der HGE zum 01.07.2009 (24.06.2009, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Index:Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft|Abberufung von Herrn Pawlitzki zum 01.07.2009 als Geschäftsführer der SHB und der HGE zum 01.07.2009 (24.06.2009, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Startdate|2009-06-24]]

Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 01:35 Uhr

Sachvortrag:

Mit der Gründung der Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH wurden die Geschäftsführer Hartmut Pawlitzki und Eberhard Neumann bestellt. Die Eintragung ins Handelsregister und die Veröffentlichung erfolgte am 27.01.2004.

Mit dem Eintritt von Herrn Pawlitzki in den Ruhestand zum 30.06.2009 und der Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit bei der HGE ist formal der Widerruf dieser Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erforderlich. Der Gemeinderat muss deshalb einen entsprechenden Beschluss fassen.

Die Gesellschaft wird bis zur Bestellung einer weiteren Geschäftsführerin/ eines weiteren Geschäftsführers durch Eberhard Neumann und die Handlungsbevollmächtigten vertreten.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der HGE und der SHB folgendes beschließt:

  1. Die Bestellung von Herrn Hartmut Pawlitzki als Geschäftsführer der HGE und der SHB endet zum 30.06.2009.
  2. Die Geschäftsleitung wird beauftragt, die damit verbundenen rechtlichen Schritte einzuleiten.

(einstimmig - 33 -)

Meine Werkzeuge