1725297/meetingminutes/2108935/paragraph

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Mit dem Eintritt von Herrn Pawlitzki in den wohlverdienten Ruhestand zum 30.06.2009 und der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit bei der HGE ist formal der Widerruf dieser Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erforderlich. Der Gemeinderat hat für die Gesellschafterversammlung einen entsprechenenden Beschluss dazu zu fassen.
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Mit dem Eintritt von Herrn Pawlitzki in den Ruhestand zum 30.06.2009 und der Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit bei der HGE ist formal der Widerruf dieser Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erforderlich. Der Gemeinderat muss deshalb einen entsprechenden Beschluss fassen.
  
Die Gesellschaft wird bis zur Bestellung eines weiteren Geschäftsführers durch den Geschäftsführer Eberhard Neumann und die Handlungsbevollmächtigten vertreten. <br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der HGE folgendes beschließt:
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Die Gesellschaft wird bis zur Bestellung einer weiteren Geschäftsführerin/ eines weiteren Geschäftsführers durch Eberhard Neumann und die Handlungsbevollmächtigten vertreten.
  
# Die Bestellung von von Herrn Hartmut Pawlitzki als Geschäftsführer bei der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH endet zum 30.06.2009
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# Die Bestellung von Herrn Hartmut Pawlitzki als Geschäftsführer der HGE und der SHB endet zum 30.06.2009.
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 01:35 Uhr

Sachvortrag:

Mit der Gründung der Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH wurden die Geschäftsführer Hartmut Pawlitzki und Eberhard Neumann bestellt. Die Eintragung ins Handelsregister und die Veröffentlichung erfolgte am 27.01.2004.

Mit dem Eintritt von Herrn Pawlitzki in den Ruhestand zum 30.06.2009 und der Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit bei der HGE ist formal der Widerruf dieser Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erforderlich. Der Gemeinderat muss deshalb einen entsprechenden Beschluss fassen.

Die Gesellschaft wird bis zur Bestellung einer weiteren Geschäftsführerin/ eines weiteren Geschäftsführers durch Eberhard Neumann und die Handlungsbevollmächtigten vertreten.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der HGE und der SHB folgendes beschließt:

  1. Die Bestellung von Herrn Hartmut Pawlitzki als Geschäftsführer der HGE und der SHB endet zum 30.06.2009.
  2. Die Geschäftsleitung wird beauftragt, die damit verbundenen rechtlichen Schritte einzuleiten.

(einstimmig - 33 -)

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