§ 112 - Baugebiet "An der Breiteich"; hier: Bildung von Erschließungsabschnitten (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der generelle Entwurf für das Siedlungsgebiet „An der Breiteich“ wurde im Rahmen eines komplexen städtebaulichen Wettbewerbs 2007 erarbeitet. Zwischenzeitlich erfolgte die Einleitung des notwendigen Bauleitplanverfahrens und die Vorbereitung der tiefbautechnischen Fachplanung.

Die HGE hat die Absicht, noch in diesem Jahr mit den Erschließungsarbeiten für dieses Baugebiet zu beginnen. Die notwendigen Mittel sind in ihrem Wirtschaftsplan eingestellt. Beim Wettbewerb war der Nachweis über die Bildung von Erschließungsabschnitten gefordert. Der erste Preis hat diese Anforderung erfüllt, da vier etwa gleich große Abschnitte, die den Flächenbedarf für jeweils ca. 3 Jahre beinhalten, möglich sind.

Während der Verfasser des ersten Preises vorschlug, mit dem Beginn der Erschließung im Westen - an der K 2576 - zu beginnen, möchte die HGE den ersten Bauabschnitt im Osten des Plangebietes realisieren. Dies wird durch folgende Kriterien hinterlegt:
Der östliche Siedlungsabschnitt ist sicherlich der attraktivste, da er eine Vielzahl unterschiedlicher Sichtbeziehungen zu den verschiedenen Landschaftselementen ermöglicht. Unmittelbar an diesen Bauabschnitt grenzt die so genannte Landschaftstreppe. Sie wird eine wichtige Grünfläche mit unterschiedlichen Naherholungsfunktionen. Eine frühzeitige Fertigstellung der Landschaftstreppe gewährleistet ein attraktives Wohnumfeld, das letztlich auch die Vermarktung unterstützt.

Die Realisierung des östlichen Bauabschnittes ist zwar mit einem anfänglich erhöhten Investitionsaufwand im Hinblick auf den Straßenbau, der bis zu K2576 erforderlich wird, verbunden, dafür kann die Fertigstellung der Erschließung jedoch völlig konfliktfrei mit dem übrigen Baubetrieb gewährleistet werden. Somit können Siedlungsflächen vollständig hergestellt werden, ohne dass die Straßensysteme von weiteren baubetrieblich bedingten Störungen betroffen sind.

Für den Eigenbetrieb Abwasser bedeutet die Wahl dieses Bauabschnittes ebenfalls einen anfänglich höheren Investitionsaufwand, da auch die Kanal- bzw. Entwässerungssysteme bis zur K 2576 hergestellt werden müssen.

Für die Stadtwerke als Träger der technischen Versorgung (Fernwärme, Gas, Strom) ist dies jedoch mit einem reduzierten Aufwand verbunden, da das Gebiet an das in unmittelbarer Nähe gelegene Fernheizwerk und die weiteren technischen Infrastruktureinrichtungen angebunden werden kann.

Die Wahl, mit dem östlichen Bauabschnitt zu beginnen, ist auch bezüglich einer frühzeitigen ÖPNV-Anbindung des Gesamtgebietes ratsam. Mit Beginn dieses Erschließungsabschnittes wäre es möglich, die geplante und von allen Beteiligten gewünschte Busverbindung durch das gesamte Baugebiet rasch zu realisieren.

Bei einem Erschließungsbeginn im westlichen Teil des Baugebietes sind zwar nur geringe Vorleistungen für den Straßenbau und den Eigenbetrieb Abwasser notwendig, diese werden jedoch mit einem erhöhten Investitionsaufwand für den Träger der Energieversorgung verbunden sein. Der gravierendste Nachteil ist jedoch, dass die einzelnen Baugebiete nur in Teilbereichen fertig gestellt werden können. Durch die südlich gelegenen Bauflächen fließt dann über Jahre oder gar Jahrzehnte der vollständige baubetrieblich bedingte Verkehr für die Erschließungsarbeiten und die weiteren Bautätigkeiten.

Objektiv betrachtet erscheint es sinnvoll, mit dem östlich gelegenen Bauabschnitt zu beginnen. Die oben skizzierten anfänglich erhöhten Investitionen für Straßenbau und Abwassersystem können bei sorgfältiger Abwägung der Argumente akzeptiert werden.

Anlage: Lageplan

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass aufgrund der Vorberatung im BPA hier ein neuer Erschließungsabschnitt 1a gebildet werden soll.
Die entsprechende Planung und die Erschließungskosten würden dem Gemeinderat dann im Juli d. J. vorgestellt.

Stadtrat Vogt schlägt vor, evtl. zunächst mit der Vermarktung zu beginnen, damit sich zeige, ob die Nachfrage überhaupt ausreichend sei.

Stadtrat Baumann spricht sich für eine andere Aufteilung der Bauabschnitte - lt. seines Vorschlags im BPA nach den verschiedenen Attraktivitätsstufen - aus.

Stadträtin Niemann zeigt sich ebenfalls skeptisch bezüglich des Bedarfs an neuen Bauplätzen und bittet um eine Aufsplittung der Kosten für die verschiedenen Maßnahmen.

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