§ 3 - Brandschutzbedarfsplan; hier: Information über die Besprechung beim Innenministerium vom 20.02.2009 und Anschaffung von drei LF10/6 für die Abteilungen Gailenkirchen, Sulzdorf und Bibersfeld (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 30. Juli 2009, 11:04 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der vom Gemeinderat am 26.11.2008 einstimmig beschlossene Brandschutzbedarfsplan wurde inzwischen in einem Gespräch im Innenministerium Baden-Württemberg dem Landesbranddirektor und Bezirksbrandmeister vorgestellt und die Fördermöglichkeiten besprochen. Das Ergebnis ist in dem beigefügten Aktenvermerk zusammengefasst. Der Feuerwehr wurde für diese Neukonzeption ein großes Lob ausgesprochen. Die notwendigen Investitionen werden befürwortet und im Rahmen der Fördermöglichkeiten unterstützt.

Die Verwaltung wird nun gemeinsam mit der Feuerwehr ein detailliertes Raumprogramm erarbeiten, damit die Kosten und konkreten Fördermöglichkeiten ermittelt werden können.

Unabhängig davon steht im Rahmen des Fahrzeugkonzeptes als Ersatzbeschaffung die Ausschreibung von 3 Feuerwehrfahrzeugen LF 10/6 an:

  1. Für die Abteilung Gailenkirchen
    Finanziert im Haushaltsplan 2008 mit 210.000 €
    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zuschussbehörde für die Ausschreibung liegt vor.
  2. Für die Abteilung Sulzdorf
    Finanziert im Haushaltsplan 2009 mit 220.000 €
    Die Förderzusage kommt im Mai.
  3. Für die Abteilung Bibersfeld
    Die Finanzierung dieser 220.000 € ist im Haushaltsplan 2010 vorgesehen.
    Die zur Sicherung der Zuschussgewährung erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung muss nach Zustimmung des Gemeinderats noch beantragt werden.

Wenn drei gleiche Feuerwehrfahrzeuge in einem Zug ausgeschrieben werden können, ist ein wesentlich günstigeres Ausschreibungsergebnis zu erwarten. Deshalb ist es erstrebenswert, alle drei Fahrzeuge zusammen auszuschreiben.

Für laufende Nr. 3 ist dies selbstverständlich erst möglich, wenn der Gemeinderat eine Finanzierungszusage beschlossen hat und die Zuschussgewährung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gesichert ist.

Anlage: Aktenvermerk

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis der Besprechung beim Innenministerium Baden-Württemberg vom 20.02.2009 zustimmend Kenntnis.
  2. Die zur Ersatzbeschaffung des LF 10/6 (vgl. Nr. 3) notwendigen Haushaltsmittel von 220.000 € werden in den Haushaltsplan 2010 aufgenommen. Die Ausschreibung kann vorbehaltlich der zur Zuschussgewährung notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits im Lauf dieses Jahres gemeinsam mit den bereits finanzierten LF 10/6 für Gailenkirchen und Sulzdorf erfolgen.
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