§ 104 - Aufstellung eines Doppelhaushalts der Stadt für den Zeitraum 01.01.2010 - 31.12.2011 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach 2004/2005 und 2006/2007 wurde auch für 2008/2009 ein Doppelhaushalt aufgestellt.
Auch wenn Anfang 2009 ein Nachtragshaushalt für das laufende Jahr verabschiedet wurde, hat sich die Aufstellung von Doppelhaushalten aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich bewährt.
Angesichts des zu bewährenden Aufgabenumfangs ist eine Einzelaufstellung der Haushalte für 2010 und 2011 mit den vorhandenen Personalkapazitäten und der gleichzeitigen Vorbereitung zur Umstellung des Haushalts auf eine doppische Buchführung einschließlich der damit verbundenen Anlagenbuchhaltung nicht möglich.


Stadtrat Vogt bittet, diesen Punkt zu vertagen bis der neue Gemeinderat im Amt ist.

Nach kurzer Aussprache wird dieser Antrag mit Stimmengleichheit (13 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen) abgelehnt.

Stadtrat Härtig spricht sich dafür aus, jährlich einen Haushaltsplan aufzustellen.

Nach weiterer kurzer Aussprache kommt aber zum Ausdruck, dass die deutliche Mehrheit des Gemeinderats einem Doppelhaushalt zustimmen kann und wird.

Beschluss:

Der Aufstellung eines Doppelhaushalts der Stadt Schwäbisch Hall für die Jahre 2010 und 2011 wird zugestimmt.
(28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen)


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