§ 85 - Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt für 2008 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Jahresrechnung 2008 der Stadt ist fertig gestellt.
Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO festgestellt werden. Vor der Beschlussfassung über die endgültige Feststellung hat gemäß § 110 GemO noch die örtliche Prüfung durch den Fachbereich Revision zu erfolgen.
Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss zu informieren, wird die Jahresrechnung vor der Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.

Anlage 1:  Jahresrechnug 2008 Nr. 1 - 5

Anlage 2: Jahresrechnung 2008 Nr. 6

Anlage 3: Jahresrechnung 2008 Nr. 7 + 8

Anlage 4: Jahresrechnung 2008 Nr. 9

Anlage 5: Rechenschaftsbericht 2008

Stadtkämmerer Gruber erläutert den Jahresabschluss anhand einer Gesamtübersicht der Einnahmen und Ausgaben.

Beschluss:

Die vorläufige, ungeprüfte Jahresrechnung 2008 der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen.

Sie enthält gemäß § 95 GemO folgende Schlusssummen:

A. Einnahmen und Ausgaben von je:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshauhalt
zusammen

78.114.808,96 €
20.796.410,47 €
98.911.219,43 €

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (vorläufig)
alle Sachbuchteile insgesamt
102.774.565,22€
201.685.784,65€
B. Als Rechnungsergebnis 2008 wird ein Defizit mit
ausgewiesen und festgestellt. Dieses geringe Defizit kann durch eine zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

67.541,55 €


C. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt 15.147.260,83 €
D. Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen liegt bei
1.599.899,75 €

(einstimmig - 33 -)

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