§ 84 - Zentraler Omnibusbahnhof; hier: Wettbewerbsverfahren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Bedingt durch den Wegfall des zunächst geplanten dritten Untergeschosses der Tiefgarage bei der Einkaufsimmobilie im Kocherquartier mussten in unmittelbarer Nähe adäquate Ersatzflächen bereit gestellt und nachgewiesen werden.

Die Planung wurde dem BPA bereits am 16.03.2009 vorgestellt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, dieses Projekt weiter voran zu treiben. Zwischenzeitlich wurde die technische Machbarkeit im Hinblick auf die notwendigen Fahrspurbreiten und die fahrdynamische Ausbildung der Kurvenradien nachgewiesen. Während die technischen und die gestalterischen Rahmenbedingungen für die Barrierefreiheit festgelegt und entworfen werden können, wurde bezüglich der Überdachung für den ZOB noch nicht entschieden. Sie ist aus der Sicht der Verwaltung aber unbedingt notwendig, um ein qualitativ ansprechendes Angebot für den öffentlichen Personennahverkehr machen zu können. Die empfindliche stadträumliche Situation des neuen Busbahnhofs und des Parkplatzes bedingen hier eine gestalterisch überzeugende und stadtbildgerechte Form der Überdachung. Bewährtes Mittel für die Bewältigung solcher Situationen ist ein Realisierungswettbewerb, in dessen Rahmen Architekten aufgerufen werden, Lösungsvorschläge für die Situation zu erarbeiten.

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, für die unterschiedlichen Aufgabenstellungen einen offenen Architektenwettbewerb auszuloben. Dieser gliedert sich in zwei Leistungsanforderungen. Primär sollte ein offenes Verfahren für die Auswahl der Überdachung ausgeschrieben werden. Angegliedert wird ein so genannter Ideenteil, in dem Lösungsvorschläge für die ergänzende Bebauung des geplanten Parkplatzes erwartet werden. In einem dritten Leistungsteil kann dann noch ein lichttechnisches Konzept Gegenstand der Auslobung werden. In dem Wettbewerb werden Architektinnen/Architekten, Stadtplanerinnen/Stadtplaner sowie Freiraum- und Tragwerksplanerinnen/-planer angesprochen. Zum Teil ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, zwingend notwendige Arbeitsgemeinschaften, z. B. zwischen Architektin/Architekt und Tragwerksplanerin/-planer, festzulegen.

Die Kosten für den Wettbewerb belaufen sich nach den bisherigen Erfahrungen und nach dem grob ermittelten Preis auf etwa 75.000,-- bis 80.000,-- €. Finanziert ist das Vorhaben über den HH-Titel „Öffentlicher Personennahverkehr/ÖPNV-Buswartehäuschen“.

Nach kurzer, überwiegend befürwortender Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, einen Architektenwettbewerb für das o. g. Projekt auszuloben.
Die Auswahl der Preisrichter ist bekannt zu geben.
(29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Meine Werkzeuge