§ 4 - Zentraler Omnibusbahnhof; hier: Wettbewerbsverfahren (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. Juni 2009, 06:23 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Bedingt durch den Wegfall des dritten Untergeschosses bei der Einkaufsimmobilie im Kocherquartier mussten in unmittelbarer Nähe adäquate Ersatzflächen bereit gestellt und nachgewiesen werden.

Die Planung wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 16.03.2009 vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, dieses Projekt weiter voran zu bringen. Zwischenzeitlich ist die technische Machbarkeit des ZOB's im Hinblick auf die notwendigen Breiten der Fahrspur und die fahrdynamische Ausbildung der Kurvenradien nachgewiesen. Das Ergebnis wird in der Sitzung nochmals kurz vorgestellt. Während die technischen Rahmenbedingungen sowie die gestalterischen Rahmenbedingungen für die Barrierefreiheit festgelegt und entworfen werden können, ist die Wahl der Überdachung für den ZOB noch nicht festgelegt. Eine Überdachung ist aus der Sicht der Verwaltung unbedingt notwendig, um für den öffentlichen Personennahverkehr ein qualitativ ansprechendes Angebot gewährleisten zu können. Die empfindliche stadträumliche Situation des neuen ZOB's und des Parkplatzes bedingen die Notwendigkeit, hier eine gestalterisch überzeugende und stadtbildgerechte Form der Überdachung zu wählen. Ein bewährtes Mittel für die Bewältigung solcher Situationen ist ein Realisierungswettbewerb, im Rahmen dessen Architekten aufgerufen werden, Lösungsvorschläge für die Situation zu erarbeiten.

Aus der Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, für die unterschiedlichen Aufgabenstellungen einen offenen Architektenwettbewerb auszuloben. Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Leistungsanforderungen. Primär sollte ein offener Wettbewerb für die Auswahl der Überdachung ausgeschrieben werden. An diesen Wettbewerb angegliedert wird ein sogenannter Ideenteil, in dem Lösungsvorschläge für die ergänzende Bebauung des geplanten Parkplatzes erwartet werden. In einem dritten Leistungsteil kann dann noch ein lichttechnisches Konzept Gegenstand der Auslobung werden. In dem Wettbewerb werden Architekten, Stadtplaner, Freiraumplaner und Tragwerksplaner angesprochen. Zum Teil ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, zwingend notwendige Arbeitsgemeinschaften z.B. zwischen Architekt und Tragwerksplaner fest zu legen.

Die Kosten für den Wettbewerb belaufen sich nach den bisher gemachten Erfahrungen und nach den grob ermittelten Preis auf etwa 75.000,-- bis 80.000,-- €. Finanziert ist der Wettbewerb über den HH-Titel „Öffentlicher Personennahverkehr/ÖPNV-Buswartehäuschen".

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und Beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Architektenwettbewerb für das o.g. Projekt auszuloben.

Die Auswahl der Preisrichter ist bekannt zu geben.

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