§ 2/4 - Aufstellung des Bebauungsplans "1. Änderung Bahnhofstraße"; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mitte der 80-er Jahre wurde der Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ Nr. 0151-03 im Rahmen der Gesamtsanierungsplanung der Katharinenvorstadt vom Gemeinderat zur Satzung beschlossen. Vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Finanzsituation war es für die Stadt eine Selbstverständlichkeit, dass sämtliche Grünflächen in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne als öffentliche Grünflächen ausgewiesen worden sind. Diese Ausweisung ist mit der Folge verbunden, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Nutzung der Fläche hat. Die Stadt ist im Gegenzug zur permanenten Pflege und Unterhaltung der Fläche verantwortlich.

Die heutige und langfristig zu erwartende Finanzsituation lässt aus Sicht der Verwaltung solche Konstellationen zukünftig nicht mehr zu. Während bereits in den aktuellen Bebauungsplänen die Grünflächen, die später einer Pflege durch die Kommune zur Folge haben auf das absolut unbedingt notwendige Maß zurückgebracht werden, ist es darüber hinaus erforderlich, die bislang ausgewiesenen Grünflächen dergestalt umzuwandeln, dass auch eine private Nutzung respektive auch ein Verkauf der Flächen möglich sein wird.

Im Bereich des Bebauungsplanes Bahnhofstraße ist die Fläche zwischen der bebauten Zeile der Zollhüttengasse und dem Arbeitsamt als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Zur Kostenreduzierung ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, diese Fläche aus der öffentlichen Pflege und Verantwortung heraus zu nehmen. Angestrebt wird ein Verkauf oder eine Verpachtung dieser Flächen. Die Änderung des Bebauungsplanes ist daher erforderlich.

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: bisheriger Bebauungsplan

Beschluss:

Der Bebauungsplan „1. Änderung - Bahnhofstraße“ Nr. 0151-03/03

Endgültiger Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
A) Bebauungsplan Nr. 0151-03/03:

Der B-Plan Nr. 0151-03/03 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung M1: 500 vom 07.04.09 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

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