§ 80 - Aufstellung des Bebauungsplans "Mittelhöhe V - VIII, Hessental; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das neue Wohngebiet wurde aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt, wobei der Ortsrand nach Westen detaillierter ausgestaltet und in Wohngruppen gegliedert ist. Die Siedlungsstruktur schließt harmonisch an den heutigen Baubestand an und folgt der sanft nach Westen geschwungenen Topografie.

Etwa 152 Einzel- und Doppelhäuser, 12 Reihen- und 6 Mehrfamilienhäuser bilden langfristig den westlichen Siedlungsabschluss von Hessental zwischen Bühlertal- (L 1060) und Alter Hessentaler Straße.

Zusammen mit dem derzeit im Bau befindlichen Gebiet „Mittelhöhe IV“ entsteht beidseitig der Alten Hessentaler Straße ein einheitliches und gegliedertes Siedlungsgefüge.

Die bau- und planungsrechtlichen Festsetzungen folgen der Idee einer „schlanken“ Bauleitplanung und lassen dem einzelnen Bauherrn größtmögliche individuelle Freiheit bei der Gebäudestellung, der Wahl der Dachform und dem Zuschnitt des Baugrundstücks.

Im Norden der Siedlungsfläche ist analog zu dem bereits bestehenden Lebensmittelmarkt unmittelbar am Kreisverkehr ein Mischgebiet für geeignete Handels- oder Dienstleistungsnutzung geplant.

Das hierarchisch geordnete Erschließungssystem verbindet die einzelnen Gebäudegruppen und gewährleistet sichere Orientierung sowie einen abwechslungsreichen öffentlichen Raum.
Die Sammelstraße A verläuft zwischen dem Verkehrskreisel an der L 1060 im Norden und einem weiteren Kreisverkehr an der Alten Hessentaler Straße im Süden. Diese Straße ist als Bustrasse vorgesehen. Daran angebunden sind die in Ost-West-Richtung führenden, in Teilen schon gebauten Straßen Schlichtweg und Kühläcker.

Die Hauptachsen werden mit begleitenden Gehwegen ausgestattet. Bei reinen Wohnstraßen wird - wie in den anderen Baugebieten - auf Gehwege verzichtet. Somit ist eine wirtschaftliche Erschließung gewährleistet.

Ergänzt wird das Verkehrssystem durch weitere Fuß- und Radwege, die die Verflechtung mit dem vorhandenen Angebot aufnehmen.

Das Grünkonzept sorgt in Form von privaten Grünflächen, Pflanzgeboten und Baumgruppen dafür, dass zwischen den Ausgleichsflächen, die das Siedlungsgebiet in die Landschaft einbetten, eine schlüssige Verknüpfung und ein Zusammenhang bis in die Innenbereiche gewährleistet wird.

Der Kinderspielplatz wird ebenso wie eine Bolzfläche und die geplanten Retentionsgebiete in diesen Zusammenhang eingebunden.

Im Bereich des Mischgebiets und südlich des Schlichtwegs zwischen der Straße Hal-äcker und Planstraße D wird der angrenzende Bebauungsplan „Mittelhöhe III“ (rechtskräftig seit 03.06.2004) geringfügig überlagert und im Zuge des neuen Planverfahrens geändert.

Für die HGE bedeutet die Erschließung dieses Gebietes, dass im Osten der Stadt ein bedarfsgerechtes Baulandangebot für die nächsten Jahre bereit gestellt werden kann.
Anlage: Lageplan

Stadträtin Niemann hält diese Planung im energetischen Bereich und in einigen anderen Punkten (Straßenflächen etc.) für zu schwach.

Beschluss:

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0318-04 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro AGOS,
M 1:1.000, vom 09.04.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro AGOS vom 22.04.2009. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(28 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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