§ 2/3 - Aufstellung des Bebauungsplans "Mittelhöhe V - VIII, Hessental; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das neue Wohngebiet ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt, wobei der Ortsrand nach Westen detaillierter ausgestaltet und in Wohngruppen gegliedert ist. Die Siedlungsstruktur schließt harmonisch an den heutigen Baubestand an und folgt der sanft nach Westen geschwungenen Topografie.

Etwa 152 Einzel- und Doppelhäuser, 12 Reihenhäuser und 6 Mehrfamilienhäuser bilden langfristig den westlichen Siedlungsabschluss von Hessental zwischen Bühlertalstraße (L 1060) und Alter Hessentaler Straße.

Zusammen mit dem derzeit im Bau befindlichen Gebiet „Mittelhöhe IV“ entsteht beidseitig der Hessentaler Straße ein einheitliches und gegliedertes Siedlungsgefüge.

Die bau- und planungsrechtlichen Festsetzungen folgen der Idee einer schlanken Bauleitplanung und lassen dem einzelnen Bauherrn größtmögliche individuelle Freiheit bei der Gebäudestellung, der Wahl der Dachform sowie dem Zuschnitt des Baugrundstücks.

Im Norden der Siedlungsflächen ist analog zum bereits bestehenden Markt unmittelbar am Kreisverkehr ein Mischgebiet für eine geeignete Handels- oder Dienstleistungsnutzung geplant.


Das hierarchisch geordnete Erschließungssystem verbindet die einzelnen Gebäudegruppen und gewährleistet eine sichere Orientierung und einen abwechslungsreichen öffentlichen Raum.
Die Sammelstraße A verläuft zwischen dem Verkehrskreisel an der L 1060 im Norden und einem weiteren Kreisel an der Hessentaler Straße im Süden. Diese Straßentrasse ist als Bustrasse vorgesehen. Daran angebunden sind die in Ost-West-Richtung führende, in Teilen schon gebauten Straßen Schlichtweg und Kühläcker.

Hauptachsen werden mit begleitenden Gehwegen ausgestattet. Bei reinen Wohnstraßen wird wie in den anderen Baugebieten auf Gehwege verzichtet. Somit ist eine wirtschaftliche Erschließung gewährleistet.

Ergänzt wird das Verkehrssystem durch weitere Fuß- und Radwege, die die Verflechtung mit dem vorhandenen System aufnehmen.

Das Grünkonzept sorgt in Form von privaten Grünflächen, Pflanzgeboten und Baumgruppen dafür, dass zwischen den Ausgleichsflächen, die das Siedlungsgebiet in die Landschaft einbetten, eine schlüssige Verknüpfung und ein Zusammenhang bis in die Innenbereiche gewährleistet wird.

Der Kinderspielplatz wird ebenso wie ein Bolzplatz und die geplanten Retentionsbereiche in diesen Zusammenhang eingebunden.


Im Bereich des Mischgebiets und südlich des Schlichtwegs zwischen der Straße Hal-äcker und Planstraße D wird der angrenzenden Bebauungsplan „Mittelhöhe III“ (rechtskräftig seit 03.06.2004) geringfügig überlagert und im Zuge des neuen Bebauungsplanverfahrens geändert.


Für die HGE bedeutet die Erschließung dieses Gebietes, dass im Osten der Stadt ein bedarfsgerechtes Baulandangebot für die nächsten Jahre bereit gestellt werden kann.

Der Sitzungsvorlage liegt eine Kopie des Vorentwurfs vom 09.04.2009 bei.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Der Bebauungsplan „Mittelhöhe V – VIII“ wird zur Aufstellung beschlossen und im Entwurf aufgestellt.

Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0318-04 „Mittelhöhe V - VIII“:
Der B-Plan Nr. 0318-04 „Mittelhöhe V - VIII“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro AGOS,
M 1:1000 vom 09.04.2009 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Mittelhöhe V - VIII“:
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Mittelhöhe V - VIII“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro AGOS vom 22.04.2009. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

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