1725228/meetingminutes/2104130/paragraph

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Zur Ergänzung der Bildungslandschaft in Schwäbisch Hall konnte der „Campus Schwäbisch Hall der Hochschule Heilbronn“ etabliert werden. Die Einrichtung ist im Gebäude südlich des Ziegeleiweges Nr. 4 unter gebracht. Das Raumangebot ist jedoch nur für eine vorläufige Studentenzahl von 500 ausgelegt. Eine Erweiterung dieses Hochschulangebotes ist geplant.
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Zur Ergänzung der Bildungslandschaft konnte der „Campus Schwäbisch Hall der Hochschule Heilbronn“ etabliert werden. Die Einrichtung ist im Gebäude südlich des Ziegeleiweges Nr. 4 unter gebracht. Das Raumangebot ist jedoch nur für eine vorläufige Studentenzahl von 500 ausgelegt. Eine Erweiterung ist geplant.
  
Um die Entwicklungsmöglichkeit der Hochschule zu gewährleisten ist es erforderlich, in unmittelbarer Nähe der bestehenden Hochschule weitere Bauflächen zu entwickeln. Das im Lageplan dargestellte Grundstück nördlich des Ziegeleiweges zwischen den beiden bereits mit Wohngebäuden belegten Grundstücken eignet sich sehr gut zur Erweiterung der Hochschullandschaft. Zur Sicherstellung der Erweiterung ist eine Ausweisung als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Bildungseinrichtung“ erforderlich. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Grundstücksfläche zwischen der Planstraße A und der Planstraße B und wird im Süden vom Ziegeleiweg und im Norden von der Grundstücksgrenze zur Wohnbebauung begrenzt. Während zum Ziegeleiweg eine 3-geschossige Bebauung mit einer maximalen Höhe von 15 m zugelassen ist, soll der nördliche Teil, um den Übergang zur Siedlungsfläche zu ermöglichen, auf eine 2-geschossige Bauweise mit einem Staffeldachgeschoss, Gebäudehöhe max. 11 m, festgesetzt werden. Die überbaubare Fläche wird dem bestehenden Grundstück angepasst.
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Um die Entwicklungsmöglichkeit der Hochschule zu gewährleisten, müssen in unmittelbarer Nähe weitere Bauflächen ausgewiesen werden. Das Grundstück nördlich des Ziegeleiweges zwischen den beiden bereits mit Wohngebäuden belegten Flächen eignet sich sehr gut für die Erweiterung der Hochschullandschaft. Zu deren Sicherstellung ist eine Ausweisung als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Bildungseinrichtung“ erforderlich. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Grundstücksfläche zwischen den Planstraßen A und B und wird im Süden vom Ziegeleiweg und im Norden von der Grundstücksgrenze zur Wohnbebauung begrenzt. Während zum Ziegeleiweg 3-geschossige Bebauung mit einer maximalen Höhe von 15 m zugelassen ist, soll der nördliche Teil, um den Übergang zur Siedlungsfläche herzustellen, auf 2-geschossige Bauweise mit einem Staffeldachgeschoss, Gebäudehöhe max. 11 m, festgesetzt werden. Die überbaubare Fläche wird dem bestehenden Grundstück angepasst.
  
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<u>Endgültiger Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u>
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B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro AGOS vom 09.04.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0145-05/01 „1. Änderung – Langenfelder Ziegelhütte“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt. (30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
 
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2 A. Amt 63|paragraph-attribute-keywords=Bebauungsplan, Langenfelder Ziegelhütte, Hochschule|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "1. Änderung - Langenfelder Ziegelhütte" (Ausweisung für Sonderbauflächen); hier: Auslegungsbeschluss|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=11.05.2009|paragraph-template-backlink=1725228/0/meetingminutes|}}
<u>A) Bebauungsplan Nr..0145-05/01:</u><br>Der B-Plan Nr. 0145-05/01 „1. Änderung – Langenfelder Ziegelhütte“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro AGOS, <br>M1: 500 vom 09.04.2009 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
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<u>B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet:</u><br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „1. Änderung – Langenfelder Ziegelhütte“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit <br>§ 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro AGOS vom . Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0145-05/01 „1. Änderung – Langenfelder Ziegelhütte“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "1. Änderung - Langenfelder Ziegelhütte (Ausweisung für Sonderbauflächen)"; hier: Auslegungsbeschluss|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=11.05.2009|paragraph-template-backlink=1725228/0/meetingminutes|}}
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 01:33 Uhr

Sachvortrag:

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Langenfelder Ziegelhütte war die straßenbegleitende Zeile als mehrgeschossige Wohnbebauung festgesetzt. Während die südwestlichen und nordöstlichen Teile bereits bebaut sind, ist das mittlere Baufelder zum jetzigen Zeitpunkt noch frei.

Zur Ergänzung der Bildungslandschaft konnte der „Campus Schwäbisch Hall der Hochschule Heilbronn“ etabliert werden. Die Einrichtung ist im Gebäude südlich des Ziegeleiweges Nr. 4 unter gebracht. Das Raumangebot ist jedoch nur für eine vorläufige Studentenzahl von 500 ausgelegt. Eine Erweiterung ist geplant.

Um die Entwicklungsmöglichkeit der Hochschule zu gewährleisten, müssen in unmittelbarer Nähe weitere Bauflächen ausgewiesen werden. Das Grundstück nördlich des Ziegeleiweges zwischen den beiden bereits mit Wohngebäuden belegten Flächen eignet sich sehr gut für die Erweiterung der Hochschullandschaft. Zu deren Sicherstellung ist eine Ausweisung als Sonderbaufläche mit der Nutzungsspezifizierung „Bildungseinrichtung“ erforderlich. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Grundstücksfläche zwischen den Planstraßen A und B und wird im Süden vom Ziegeleiweg und im Norden von der Grundstücksgrenze zur Wohnbebauung begrenzt. Während zum Ziegeleiweg 3-geschossige Bebauung mit einer maximalen Höhe von 15 m zugelassen ist, soll der nördliche Teil, um den Übergang zur Siedlungsfläche herzustellen, auf 2-geschossige Bauweise mit einem Staffeldachgeschoss, Gebäudehöhe max. 11 m, festgesetzt werden. Die überbaubare Fläche wird dem bestehenden Grundstück angepasst.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0145-05/01 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büro AGOS, M 1:500, vom 09.04.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro AGOS vom 09.04.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0145-05/01 „1. Änderung – Langenfelder Ziegelhütte“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt. (30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

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