1725228/meetingminutes/2104127/paragraph

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Die eingegangenen Anregungen und Veränderungsvorschläge sind in der beiliegenden Sitzungsvorlage mit den jeweiligen Wertungen dieser Anregungen und Bedenken dargestellt. Den jeweiligen Anregungen ist dann der Beschlussvorschlag zugeordnet.
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Die eingegangenen Anregungen und Veränderungsvorschläge sind in einer Sitzungsvorlage mit den Wertungen dargestellt. Den Anregungen ist dann jeweils ein Beschlussvorschlag zugeordnet.
  
Während des Verfahrens bzw. der öffentlichen Auslegung wurde ein Erlass des Wirtschaftsministeriums bekannt. Gemäß diesem Erlass wurden die Regierungspräsidien und Landratsämter, als Genehmigungsstelle für den Flächennutzungsplan, angewiesen, die Flächenzuwächse der Gemeinden auf ihre Plausibilität zu prüfen. Grundlage für die Plausibilitätsprüfung sind die Einwohnerprognosewerte des statistischen Landesamtes.
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Während des Verfahrens bzw. der öffentlichen Auslegung wurde ein Erlass des Wirtschaftsministeriums bekannt. Dieser weist die Regierungspräsidien und Landratsämter als Genehmigungsstellen für den Flächennutzungsplan an, die Flächenzuwächse der Gemeinden auf ihre Plausibilität zu prüfen. Grundlage hierfür sind die Einwohnerprognosewerte des statistischen Landesamtes.
  
Während der Regionalverband, der eigene Bevölkerungsprognosen aufgestellt hat, die Zuwachszahlen der Verwaltungsgemeinschaft in Höhe von 134 ha akzeptieren konnte, waren weder das Regierungspräsidium noch das Landratsamt bereit, diese Zuwachszahlen an zu erkennen. Nachdem das Regierungspräsidium jedoch in seiner ersten Stellungnahme zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ein Gesamtzuwachs der Stadt Schwäbisch Hall von 120 ha als plausibel angesehen hat, hat sich die Verwaltung darauf verständigt, diesen Wert als Grundlage für den letztlichen Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes zu verwenden. Dies bedeutet, dass ca. 11 ha Baugebietsfläche aus dem Gesamtkatalog des Flächennutzungsplanes heraus genommen werden müssen.
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Während der Regionalverband, der eigene Bevölkerungsprognosen aufgestellt hat, die Zuwachszahlen der Verwaltungsgemeinschaft in Höhe von 134 ha akzeptieren konnte, waren weder das RP noch das Landratsamt bereit, diese Zahlen an zu erkennen. Nachdem das Regierungspräsidium jedoch in seiner ersten Stellungnahme zur 7. Fortschreibung einen Gesamtzuwachs der Stadt Schwäbisch Hall von 120 ha als plausibel angesehen hat, hatte sich die Verwaltung darauf verständigt, diesen Wert als Grundlage für den Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes zu verwenden. Dies bedeutet, dass ca. 11 ha Baugebietsfläche aus dem Gesamtkatalog des F-Planes heraus genommen werden müssen.
  
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, in folgenden Baugebieten Flächenreduzierungen vorzunehmen.
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Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in folgenden Baugebieten Flächenreduzierungen vorzunehmen:
  
* Bibersfeld Baugebiet Langäcker: das Baugebiet kann um ca. 4 ha reduziert werden. Es verbleibt dann immer noch eine Siedlungsfläche von 6,5 ha die den vorläufigen Baulandbedarf abdecken kann.
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* Bibersfeld - Baugebiet Langäcker: Das Areal kann um ca. 4 ha reduziert werden. Es verbleibt dann immer noch eine Siedlungsfläche von 6,5 ha, die den vorläufigen Baulandbedarf abdecken sollte.
* Die Gebietserweiterung Breitenstein wird um 4 ha in der Fläche reduziert. Diese Reduzierung ist unkritisch, da in unmittelbarer Nähe das Baugebiet Eltershofen Riedwiesen liegt, das zwar erschlossen aber nur zu einem geringen Teil veräußert ist. Für die Gebietserweiterung in Breitenstein stehen noch 2 ha Baufläche zur Verfügung.
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* Die Gebietserweiterung Gottwollshausen am Steinbruch wird aus dem Flächenkatalog der Fortschreibung herausgenommen. Die Gebietsfläche beläuft sich auf 3 ha. In Anbetracht der Tatsache das in unmittelbarer Nähe das Baugebiet Breiteich erschlossen wird, kann auf diese Ausweisung vorläufig verzichtet werden.
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* Die Gebietserweiterung Breitenstein wird um 4 ha reduziert. Dies ist unkritisch, da in unmittelbarer Nähe das Baugebiet Eltershofen-Riedwiesen liegt, das zwar erschlossen, aber nur zu einem geringen Teil veräußert ist. Für die Gebietserweiterung in Breitenstein stehen noch 2 ha Baufläche zur Verfügung.
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* Die Erweiterung am Steinbruch in Gottwollshausen mit 3 ha wird aus dem Flächenkatalog der Fortschreibung herausgenommen. In Anbetracht der Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe das Baugebiet Breiteich erschlossen wird, kann vorläufig auf diese Ausweisung verzichtet werden.
  
 
Somit können insgesamt 11 ha aus der Gesamtbilanz des Flächennutzungsplanes zurück genommen werden.
 
Somit können insgesamt 11 ha aus der Gesamtbilanz des Flächennutzungsplanes zurück genommen werden.
  
Mit diesem Ergebnis ist die Gesamtsiedlungsentwicklung der Stadt Schwäbisch Hall und somit die angestrebte Zielsetzung nicht gefährdet.
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Mit diesem Ergebnis ist die Gesamtsiedlungsentwicklung der Stadt Schwäbisch Hall und somit die angestrebte Zielsetzung nicht gefährdet.<br>
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Anlage: [[Media:115-09_Anlage1.pdf{{!}}Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken]]
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Die vollständige Abwägung der jeweiligen eingegangenen Anregungen und Bedenken ist in der nachfolgenden Sitzungsvorlage abgebildet.
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<u>Stadträtin Herrmann</u> '''beantragt,''' den Punkt 1.3 (Wohnbauflächen Auwiese) aus dem Gesamtpaket herauszunehmen und heute nicht zur Abstimmung zu bringen.
  
Hier ist auch das komplexe Themenfeld des Gesamtflächenzuwachses, das in diesem Vorspann in einfacher Weise dargestellt wurde, vollständig erläutert.
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Über die Anregungen wird entsprechend diesen Vorschlägen entschieden.
  
Anlage 2: Planteil ''(online nicht vorhanden)''<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Die Ausführungen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall wird in der vorliegenden Form festgestellt.
  
Über die Anregungen wird entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der Anlage entschieden.
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Das Steinbruchgelände Gottwollshausen soll in die Fortschreibung 7C mit aufgenommen werden.<br>(22 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
  
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 01:33 Uhr

Sachvortrag:

Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde entsprechend der Beschlussfassung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig ist den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit gegeben worden, sich hierzu zu äußern.

Die eingegangenen Anregungen und Veränderungsvorschläge sind in einer Sitzungsvorlage mit den Wertungen dargestellt. Den Anregungen ist dann jeweils ein Beschlussvorschlag zugeordnet.

Während des Verfahrens bzw. der öffentlichen Auslegung wurde ein Erlass des Wirtschaftsministeriums bekannt. Dieser weist die Regierungspräsidien und Landratsämter als Genehmigungsstellen für den Flächennutzungsplan an, die Flächenzuwächse der Gemeinden auf ihre Plausibilität zu prüfen. Grundlage hierfür sind die Einwohnerprognosewerte des statistischen Landesamtes.

Während der Regionalverband, der eigene Bevölkerungsprognosen aufgestellt hat, die Zuwachszahlen der Verwaltungsgemeinschaft in Höhe von 134 ha akzeptieren konnte, waren weder das RP noch das Landratsamt bereit, diese Zahlen an zu erkennen. Nachdem das Regierungspräsidium jedoch in seiner ersten Stellungnahme zur 7. Fortschreibung einen Gesamtzuwachs der Stadt Schwäbisch Hall von 120 ha als plausibel angesehen hat, hatte sich die Verwaltung darauf verständigt, diesen Wert als Grundlage für den Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes zu verwenden. Dies bedeutet, dass ca. 11 ha Baugebietsfläche aus dem Gesamtkatalog des F-Planes heraus genommen werden müssen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, in folgenden Baugebieten Flächenreduzierungen vorzunehmen:

  • Bibersfeld - Baugebiet Langäcker: Das Areal kann um ca. 4 ha reduziert werden. Es verbleibt dann immer noch eine Siedlungsfläche von 6,5 ha, die den vorläufigen Baulandbedarf abdecken sollte.
  • Die Gebietserweiterung Breitenstein wird um 4 ha reduziert. Dies ist unkritisch, da in unmittelbarer Nähe das Baugebiet Eltershofen-Riedwiesen liegt, das zwar erschlossen, aber nur zu einem geringen Teil veräußert ist. Für die Gebietserweiterung in Breitenstein stehen noch 2 ha Baufläche zur Verfügung.
  • Die Erweiterung am Steinbruch in Gottwollshausen mit 3 ha wird aus dem Flächenkatalog der Fortschreibung herausgenommen. In Anbetracht der Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe das Baugebiet Breiteich erschlossen wird, kann vorläufig auf diese Ausweisung verzichtet werden.

Somit können insgesamt 11 ha aus der Gesamtbilanz des Flächennutzungsplanes zurück genommen werden.

Mit diesem Ergebnis ist die Gesamtsiedlungsentwicklung der Stadt Schwäbisch Hall und somit die angestrebte Zielsetzung nicht gefährdet.

Anlage: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken


Stadträtin Herrmann beantragt, den Punkt 1.3 (Wohnbauflächen Auwiese) aus dem Gesamtpaket herauszunehmen und heute nicht zur Abstimmung zu bringen.

Dieser Antrag wird mit 21 Nein-Stimmen, bei 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Beschluss:

Die Ausführungen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Über die Anregungen wird entsprechend diesen Vorschlägen entschieden.

Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall wird in der vorliegenden Form festgestellt.

Das Steinbruchgelände Gottwollshausen soll in die Fortschreibung 7C mit aufgenommen werden.
(22 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)


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