§ 94/4 - Verschiedenes: Eigenbetrieb Friedhöfe; hier: Auszahlung des Betrages zur Abdeckung des voraussichtlichen Defizites 2009; - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Nachtragshaushaltsplan 2009 wurde der Ansatz für die Abdeckung des voraussichtlichen Defizits des Eigenbetriebs Friedhöfe von 282.000 € auf 450.000 € erhöht.
Für die Liquititätssicherung des Eigenbetriebs soll nun die Auszahlung dieser Verlustabdeckung erfolgen.

Gemäß § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg hat Oberbürgermeister Pelgrim am 07.04.2009 per Eilentscheidung verfügt, dass der im Nachtragshaushaltsplan 2009 (HHSt. 7500-715000) eingestellte Betrag in Höhe von 450.000 € unverzüglich an den Eigenbetrieb Friedhöfe überwiesen wird.

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