1725136/meetingminutes/2096037/paragraph

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Damit haben die Kommunen die Möglichkeit, eigenverantwortlich über die Verwendung der Bundesmittel (75 %) zu entscheiden. Der Eigenanteil der Stadt beträgt zusätzlich 25 %. Die Kommunen haben ihre förderfähigen Projekte beim zuständigen Regierungspräsidium anzumelden. Im Rahmen einer zügigen Umsetzung erfolgt nur eine Plausibilitätsprüfung. Anschließend ergeht auf deren Grundlage ein Bewilligungsbescheid.
  
Die Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen muss vorhabenbezogen gegeben sein. Eine Nachhaltigkeit/ langfristige Nutzung auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Entwicklung ist vorgesehen.
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 01:31 Uhr

Sachvortrag:

Die baden-württembergischen Gemeinden, Städte und Landkreise sollen entsprechend der Bundesvorgabe zu 70 % an den für das Land im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes bereitgestellten Mitteln beteiligt werden. Von den auf die Kommunen entfallenden Geldern in Höhe von 866 Mio. € werden nach pauschalen Kriterien 499 Mio. € für die Schwerpunktbereiche Bildungsinfrastruktur (245 € je Schüler/in bzw. Kind) und 110 Mio. € für Infrastruktur (10 € je Einwohner/in) verteilt. Die Bildungspauschale bemisst sich nach der Anzahl der Schülerinnen/Schüler am Ort der Schule und der Zahl der Kinder in den Kindergärten und Tageseinrichtungen der Gemeinde. Die Infrastrukturpauschale wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der Einwohnerinnen/Einwohner verteilt. Die Stadt Schwäbisch Hall kann mit folgendem Budget rechnen:

Bildungspauschale 2.045.000 €
Infrastrukturpauschale 376.000 €

Damit haben die Kommunen die Möglichkeit, eigenverantwortlich über die Verwendung der Bundesmittel (75 %) zu entscheiden. Der Eigenanteil der Stadt beträgt zusätzlich 25 %. Die Kommunen haben ihre förderfähigen Projekte beim zuständigen Regierungspräsidium anzumelden. Im Rahmen einer zügigen Umsetzung erfolgt nur eine Plausibilitätsprüfung. Anschließend ergeht auf deren Grundlage ein Bewilligungsbescheid.

Die Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen muss vorhabenbezogen sein. Eine Nachhaltigkeit/ langfristige Nutzung auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Entwicklung ist vorgesehen.

Die Umsetzung des Investitionspakets bei der Stadt Schwäbisch Hall ist mit den vorgetragenen Maßnahmen beabsichtigt (siehe Präsentation).


Stadtkämmerer Gruber erläutert die Angelegenheit anhand einer Video-Präsentation.

Nach kurzer Aussprache schlägt Stadtrat Baumann vor, dieses Thema und die einzelnen Maßnahmen evtl. in der Haushalts- und Aufgabenstrukturkommission zu beraten.

Oberbürgermeister Pelgrim hält es für besser, dies auf die Tagesordnung des VFA vom 06.04.09 zu setzen, da dieser auch Empfehlungen an den Gemeinderat aussprechen könne.
Die energetischen Maßnahmen bezüglich der Kreuzäcker- und der Rollhofschule sollten heute beschlossen werden; den Rest könne man nochmals im VFA behandeln.

- Stadtrat Härtig bis 20.10 Uhr anwesend -

Stadtrat Dr. Pfisterer spricht in diesem Zusammenhang die verschiedenen Beleuchtungszeiten der Straßenlaternen in der Stadt an und verweist auf seine entsprechende Anregung vom Oktober 2008 (s. GR 22.10.08, § 211/4).

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen bezüglich der beiden genannten Schulprojekte zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorhaben nach Beratung im VFA beim Regierungspräsidium zur entsprechenden Förderung anzumelden.

(einstimmig - 30 -)

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