§ 4 - Örtliche Bauvorschriften zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. April 2009, 04:24 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die historische Dachlandschaft von Schwäbisch Hall ist in Jahrhunderten zu einem einzigartigen Ensemble zusammen gewachsen. Sie prägt das Stadtbild in ganz entscheidender Weise und sollte in dieser einmaligen Struktur erhalten werden.

In jüngerer Zeit mehren sich Änderungen dieser Dachlandschaft aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da nicht mehr jedes Vorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegt. Insbesondere gilt dies für Solaranlagen.

Solaranlagen werden sich negativ auswirken, da sie sich bedingt durch ihre Materialität und ihrer Außenwirkung nicht in dieses Ensemble der Dachlandschaft einfügen können. Im Stadtbild werden sich diese Störungen in empfindlicher Weise niederschlagen. Gleiches gilt für Antennenanlagen der Mobilfunkeinrichtungen sowie für das Dachdeckungsmaterial.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Satzung zur Erhaltung dieser historischen Dachlandschaft zu erlassen. Im ersten Schritt soll aus Zeitgründen zunächst einmal die Verwendung des Dachdeckungsmaterials sowie die Regelung bezüglich der Solar- und Mobilfunkanlagen vereinbart werden. In einem weiteren Schritt kann dann eine weitergehende Regelung bezüglich der Dachaufbauten getroffen werden.

Der Entwurf des Satzungstextes liegt der Sitzungsvorlage bei.

Anlage 1: Begründung
Anlage 2: Satzung
Anlage 3: Lageplan Innenstadt
Anlage 4: Lageplan Steinbach
Anlage 5: Ergänzung Satzung

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beauftragt sie, die Satzung über die historische Dachlandschaft ins Verfahren zu bringen.

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