1725136/meetingminutes/2096028/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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In jüngerer Zeit mehren sich Änderungen dieser Dachlandschaft aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da nicht mehr jedes Vorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegt. Insbesondere gilt dies für Solaranlagen.
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In jüngerer Zeit mehren sich Änderungen dieser Dachlandschaft aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da nicht mehr jedes Vorhaben einer Genehmigungs-pflicht unterliegt, was insbesondere für Solaranlagen gilt.
  
Solaranlagen werden sich negativ auswirken, da sie sich bedingt durch ihre Materialität und ihrer Außenwirkung nicht in dieses Ensemble der Dachlandschaft einfügen können. Im Stadtbild werden sich diese Störungen in empfindlicher Weise niederschlagen. Gleiches gilt für Antennenanlagen der Mobilfunkeinrichtungen sowie für das Dachdeckungsmaterial.
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Diese werden sich negativ auswirken, da sie sich - bedingt durch ihr Material und die Außenwirkung - nicht in die Dachlandschaft einfügen können. Im Stadtbild werden sich diese Störungen in empfindlicher Weise niederschlagen. Gleiches gilt für Antennenanlagen der Mobilfunkeinrichtungen und für das Dachdeckungsmaterial.
  
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Satzung zur Erhaltung dieser historischen Dachlandschaft zu erlassen. Im ersten Schritt soll aus Zeitgründen zunächst einmal die Verwendung des Dachdeckungsmaterials sowie die Regelung bezüglich der Solar- und Mobilfunkanlagen vereinbart werden. In einem weiteren Schritt kann dann eine weitergehende Regelung bezüglich der Dachaufbauten getroffen werden.
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Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Satzung zur Erhaltung der historischen Haller Dachlandschaft zu erlassen. Im ersten Schritt soll aus Zeitgründen zunächst einmal die Verwendung des Dachdeckungsmaterials und die Regelung bezüglich der Solar- und Mobilfunkanlagen vereinbart werden. In einem zweiten Schritt kann man dann eine weitergehende Regelung bezüglich der Dachaufbauten treffen.
  
Der Entwurf des Satzungstextes liegt der Sitzungsvorlage bei.
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<u>Begründung:</u><br>Die historisch gewachsene Dachlandschaft der Innenstadt von Schwäbisch Hall und des Ortskerns von Steinbach ist über Jahrhunderte zu einer einzigartigen Gesamtheit von hohem gestalterischen Stellenwert gewachsen. Sie zeichnet sich vor allem durch ihre Farbigkeit, die historischen Dachformen und ‑neigungen sowie traditionelle Dachdeckungsmaterialien aus.
  
Anlage 1: [[Media:71-09_Anlage1Begründung.pdf{{!}}Begründung]]<br>Anlage 2: [[Media:71-09_Anlage2Satzung.pdf{{!}}Satzung]]<br>Anlage 3: [[Media:09-71_Innenstadt.pdf{{!}}Lageplan Innenstadt]]<br>Anlage 4: [[Media:09-71_Steinbach.pdf{{!}}Lageplan Steinbach]] <br>Anlage 5: [[Media:71-09_Ergaenzung.pdf{{!}}Ergänzung Satzung]]|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Der Gemeinderat stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beauftragt sie, die Satzung über die historische Dachlandschaft ins Verfahren zu bringen. <br>|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Örtliche Bauvorschriften zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=25.03.2009|paragraph-template-backlink=1725136/0/meetingminutes|}}
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Aufgrund der topographischen Lage ist die Dachlandschaft von den umliegenden Höhenzügen aber auch bereits innerhalb der Altstadt sichtbar und damit erlebbar.
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Dass die zahlreichen Details der verschiedenen Baustile aus ganz unterschiedlichen Epochen über Jahrhunderte nicht zu einer gestalterischen Beliebigkeit geführt, sondern sich in der Dachlandschaft zu einem eindrucksvollen Bild, einer Gestaltungseinheit und somit zu einer einzigartigen unverwechselbaren Stadtsilhouette vereint haben, lag vor allem an der begrenzten Vielfalt der regional zur Verfügung stehenden Baumaterialien und Techniken, aber auch an den strengen Regeln der Gestaltung und Proportionierung, die alle Bauepochen bis ins 19. Jahrhundert begleitet haben.
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Unser heutiges Baugeschehen ist jedoch vielschichtiger. Dazu tragen vor allem eine weitgehende Freigabe der Genehmigungspflicht bei Veränderungen an Gebäuden und ein fast grenzenloses Materialangebot ohne regionalen Bezug bei.
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Ein weiterer Veränderungsdruck ergibt sich in jüngster Vergangenheit durch die zunehmende Nutzung von regenerativen Energieformen, die grundsätzlich zu befürworten und - wo möglich - zu unterstützen ist.
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Leider sind dabei die Photovoltaik- und Solaranlagen mit ihren glatten Oberflächen und den dadurch bewirkten Spiegelungseffekten, ihrer speziellen dunklen Farbigkeit, den maßstabssprengenden Dimensionen und der Tatsache, dass sie sich oft erhaben auf der Dachfläche befinden, dagegen Elemente, die das Erscheinungsbild der historischen Bereiche in den meisten Fällen überfremden und beeinträchtigen.
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An der Erhaltung einer einzigartigen Dachlandschaft, wie die der Innenstadt und des Ortskerns von Steinbach, besteht ein öffentliches Interesse, das dem Einzelinteresse von Hauseigentümer an der Nutzung von Solarenergie im Einzelfall entgegen stehen kann. In der Abwägung der verschiedenen Interessen scheint der Verzicht auf die Nutzung von regenerativen Energien im Dachbereich zumutbar, um hier Qualitätsverluste zu vermeiden.
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Der Energiebeitrag aus Photovoltaik- und Solaranlagen der Altstadtgebiete ist eher gering einzuschätzen, zumal die Dächer keine schwerpunktmäßige Südausrichtung aufweisen und aufgrund der dichten Bebauung auch zahlreiche gegenseitige Ver­schattungen gegeben sind.
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Außerdem verfügt die Innenstadt schon über ein weitgehendes Fernwärmeversorgungsnetz, über das ein Anspruch auf regenerative Energienutzung erfüllt werden kann.
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Mit dieser Satzung soll daher nach sorgfältiger Abwägung der verschiedenen Interessen die einzigartige und wertvolle Dachlandschaft von Schwäbisch Hall erhalten werden.<br>
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Anlage 1: [[Media:71-09_Anlage2Satzung-neu.pdf{{!}}geänderte Satzung]]<br>Anlage 2: [[Media:09-71_Innenstadt.pdf{{!}}Lageplan Innenstadt]]<br>Anlage 3: [[Media:09-71_Steinbach.pdf{{!}}Lageplan Steinbach]] <br><br>
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<u>Stadträtin Herrmann</u> spricht sich dafür aus, Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Steinbach zuzulassen.<br>In diesem Zusammenhang regt sie nochmals an, dass die Stadt ein Dachflächen-Kataster erstellt, um der Bürgerschaft Alternativen anbieten zu können.
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Bezüglich der historischen Dachansicht moniert <u>Stadtrat Neidhardt</u> die „modernen“ z. T. Leuchtreklame-Schilder an verschiedenen Geschäften in der Neuen Straße in Abwechslung mit schönen, historischen Schildern und Auslegern.
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<u>Stadträtin Parpart</u> kann diesem Vorhaben nicht zustimmen, da sie den Klimaschutz für wichtiger und vordringlicher hält und dieser nicht durch den Schutz der historischen Dachlandschaft be- oder verhindert werden dürfe. Es sollten wenigstens geeignete Kompromisse hierzu gefunden werden.
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2 A. Amt 63
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 00:31 Uhr

Sachvortrag:

Die historische Dachlandschaft von Schwäbisch Hall ist in Jahrhunderten zu einem einzigartigen Ensemble zusammen gewachsen. Sie prägt das Stadtbild in ganz entscheidender Weise und sollte in dieser einmaligen Struktur erhalten werden.

In jüngerer Zeit mehren sich Änderungen dieser Dachlandschaft aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da nicht mehr jedes Vorhaben einer Genehmigungs-pflicht unterliegt, was insbesondere für Solaranlagen gilt.

Diese werden sich negativ auswirken, da sie sich - bedingt durch ihr Material und die Außenwirkung - nicht in die Dachlandschaft einfügen können. Im Stadtbild werden sich diese Störungen in empfindlicher Weise niederschlagen. Gleiches gilt für Antennenanlagen der Mobilfunkeinrichtungen und für das Dachdeckungsmaterial.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Satzung zur Erhaltung der historischen Haller Dachlandschaft zu erlassen. Im ersten Schritt soll aus Zeitgründen zunächst einmal die Verwendung des Dachdeckungsmaterials und die Regelung bezüglich der Solar- und Mobilfunkanlagen vereinbart werden. In einem zweiten Schritt kann man dann eine weitergehende Regelung bezüglich der Dachaufbauten treffen.

Begründung:
Die historisch gewachsene Dachlandschaft der Innenstadt von Schwäbisch Hall und des Ortskerns von Steinbach ist über Jahrhunderte zu einer einzigartigen Gesamtheit von hohem gestalterischen Stellenwert gewachsen. Sie zeichnet sich vor allem durch ihre Farbigkeit, die historischen Dachformen und ‑neigungen sowie traditionelle Dachdeckungsmaterialien aus.

Aufgrund der topographischen Lage ist die Dachlandschaft von den umliegenden Höhenzügen aber auch bereits innerhalb der Altstadt sichtbar und damit erlebbar.

Dass die zahlreichen Details der verschiedenen Baustile aus ganz unterschiedlichen Epochen über Jahrhunderte nicht zu einer gestalterischen Beliebigkeit geführt, sondern sich in der Dachlandschaft zu einem eindrucksvollen Bild, einer Gestaltungseinheit und somit zu einer einzigartigen unverwechselbaren Stadtsilhouette vereint haben, lag vor allem an der begrenzten Vielfalt der regional zur Verfügung stehenden Baumaterialien und Techniken, aber auch an den strengen Regeln der Gestaltung und Proportionierung, die alle Bauepochen bis ins 19. Jahrhundert begleitet haben.

Unser heutiges Baugeschehen ist jedoch vielschichtiger. Dazu tragen vor allem eine weitgehende Freigabe der Genehmigungspflicht bei Veränderungen an Gebäuden und ein fast grenzenloses Materialangebot ohne regionalen Bezug bei.

Ein weiterer Veränderungsdruck ergibt sich in jüngster Vergangenheit durch die zunehmende Nutzung von regenerativen Energieformen, die grundsätzlich zu befürworten und - wo möglich - zu unterstützen ist.

Leider sind dabei die Photovoltaik- und Solaranlagen mit ihren glatten Oberflächen und den dadurch bewirkten Spiegelungseffekten, ihrer speziellen dunklen Farbigkeit, den maßstabssprengenden Dimensionen und der Tatsache, dass sie sich oft erhaben auf der Dachfläche befinden, dagegen Elemente, die das Erscheinungsbild der historischen Bereiche in den meisten Fällen überfremden und beeinträchtigen.

An der Erhaltung einer einzigartigen Dachlandschaft, wie die der Innenstadt und des Ortskerns von Steinbach, besteht ein öffentliches Interesse, das dem Einzelinteresse von Hauseigentümer an der Nutzung von Solarenergie im Einzelfall entgegen stehen kann. In der Abwägung der verschiedenen Interessen scheint der Verzicht auf die Nutzung von regenerativen Energien im Dachbereich zumutbar, um hier Qualitätsverluste zu vermeiden.

Der Energiebeitrag aus Photovoltaik- und Solaranlagen der Altstadtgebiete ist eher gering einzuschätzen, zumal die Dächer keine schwerpunktmäßige Südausrichtung aufweisen und aufgrund der dichten Bebauung auch zahlreiche gegenseitige Ver­schattungen gegeben sind.

Außerdem verfügt die Innenstadt schon über ein weitgehendes Fernwärmeversorgungsnetz, über das ein Anspruch auf regenerative Energienutzung erfüllt werden kann.

Mit dieser Satzung soll daher nach sorgfältiger Abwägung der verschiedenen Interessen die einzigartige und wertvolle Dachlandschaft von Schwäbisch Hall erhalten werden.

Anlage 1: geänderte Satzung
Anlage 2: Lageplan Innenstadt
Anlage 3: Lageplan Steinbach

Stadträtin Herrmann spricht sich dafür aus, Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Steinbach zuzulassen.
In diesem Zusammenhang regt sie nochmals an, dass die Stadt ein Dachflächen-Kataster erstellt, um der Bürgerschaft Alternativen anbieten zu können.

Bezüglich der historischen Dachansicht moniert Stadtrat Neidhardt die „modernen“ z. T. Leuchtreklame-Schilder an verschiedenen Geschäften in der Neuen Straße in Abwechslung mit schönen, historischen Schildern und Auslegern.

Stadträtin Parpart kann diesem Vorhaben nicht zustimmen, da sie den Klimaschutz für wichtiger und vordringlicher hält und dieser nicht durch den Schutz der historischen Dachlandschaft be- oder verhindert werden dürfe. Es sollten wenigstens geeignete Kompromisse hierzu gefunden werden.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt abschließend mit, dass die im BPA vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich Flachdächer, Ziegeldeckung und Dachgauben in den § 3 der Satzung eingearbeitet worden seien.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beauftragt sie, die Satzung über die historische Dachlandschaft ins Verfahren zu bringen.
(28 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)


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