§ 49 - Kocherquartier und neuer ZOB; hier: Aktualisierung der Planung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Verzicht auf die Realisierung des dritten Untergeschosses in der Einkaufsimmobilie des Kocherquartiers führt zu der Notwendigkeit, die wegfallenden Parkplätze an anderer Stelle bzw. in unmittelbarer Nähe zu kompensieren.

Die Verwaltung schlägt vor, das gesamte Areal des jetzigen ZOB, der Salinenstraße und der angrenzenden Flächen neu zu gliedern. Zentrales Element der Planung ist die Verlegung der Straße an das Kocherufer. Von ihr kann dann auf kurzem Wege das Parkhaus erschlossen werden. Die bisherige relativ lange Tunnellösung in der bestehenden Salinenstraße wird durch eine kürzere und nutzerfreundlichere Erschließung ersetzt.

Zwischen dem Badtorweg und der neu trassierten Salinenstraße kann das gesamte Paket eines neuen zentralen Omnibusbahnhofes und eines oberirdischen Parkplatzes untergebracht werden. Die räumlichen Verhältnisse sind ausreichend groß bemessen, um den jeweiligen Flächenbedarf für Parkplatz und ZOB aufzunehmen. Nach den ersten strukturellen Überlegungen, die dem Bau und Planungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt worden sind, erfolgte die Prüfung der technischen Machbarkeit. Der Vorentwurf für das Flächenlayout eines Omnibusbahnhofs belegt, dass die zur Verfügung stehenden Flächen ausreichen, um den Betrieb zu gewährleisten. Die erforderlichen Kurvenradien für die Busse sowie die notwendigen Stellplätze einschließlich der Stellplatzlängen und die benötigte Breite der Aufstellflächen für die Passagiere sind ebenfalls nachgewiesen. Auf dem ZOB können insgesamt 26 Haltestellen für Busse abgeboten werden. Somit ist sichergestellt, dass nicht nur die betrieblich notwendigen Plätze für die Buslinien vorhanden sind, sondern darüber hinaus auch Halteplätze für Busse, die sich in einer so genannten „Warteschleife“ befinden.

Selbstverständlich erfolgt die gesamte Planung des Omnibusbahnhofs in enger Kooperation mit den Vertretern des ÖPNV's und eines in dieser Fachrichtung versierten Büros.

Der Parkplatz ist ebenfalls ausreichend breit dimensioniert. Es können vier Parkzeilen für insgesamt ca. 170 Stellplätze nachgewiesen werden.

Aus funktionaler Sicht hat diese Lösung erhebliche Vorteile. Es gelingt, den ZOB und den Parkplatz so anzulegen, dass er nicht durch den Individualverkehr der Salinenstraße gestört wird. Das bedeutet, dass die Busnutzerinnen/-nutzer keine Straßenquerung benötigen. Zudem ist es möglich, den ZOB und den Parkplatz vollständig barrierefrei mit den zentralen Aufenthaltsflächen der Einkaufsimmobilie zu verflechten.

Über das Angebot des Schwerpunktparkplatzes hinaus besteht die Notwendigkeit, weitere Kurzzeitstellplätze vor der alten JVA unterzubringen. Dies ist insbesondere für Behinderte und Kurzzeitparker gedacht. Bei der weiteren Planung muss dafür gesorgt werden, dass sich diese Kurzzeitplätze gestalterisch und optisch in die Gesamtanlage integrieren.

Anlage: Lageplan

Stadträte Lindner, Stein und Felger signalisieren die Zustimmung ihrer Fraktionen.

Stadtrat Härtig teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei ihrer kritischen, ablehnenden Haltung zu dem Vorhaben bleibt (Grund- und Druckwasserprobleme, bedenkliche Konkurrenz - insbesondere im Textilbereich - für die Innenstadtgeschäfte, Verschandelung der Stadtbildansicht aus westlicher Richtung, großer unästhetischer Parkplatz an dieser Stadteinfahrt mit fraglicher Funktion, Abriss des sog. Fischhauses etc.).

- Stadtrat Dr. Pfisterer ab 18.30 Uhr anwesend -

Stadträtin Striebel spricht sich für die weiteren Planungen im Sinne der Verwaltungsvorschläge aus.

Nach weiterer kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

Der Verlegung der Salinenstraße und der Anordnung des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs westlich des Badtorweges zwischen Salinenstraße und Parkplatz wird zugestimmt.

Der Anlage des Ersatzparkplatzes (für das weggallende dritte Untergeschoss) östlich der Salinenstraße wird ebenfalls zugestimmt. Alternativen und Kosten für zweigeschossige Parkierungsebenen sind zu prüfen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Grundüberlegungen jetzt in eine Ausführungsplanung über zu leiten.

Die Kosten der Umplanung und Herstellung sind vom Verursacher zu tragen (mit Kostenersatz für die Flächeninanspruchnahme).
(26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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