§ 3 - Kocherquartier und neuer ZOB; hier: Aktualisierung der Planung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. April 2009, 04:24 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Verzicht auf die Realisierung des dritten Untergeschosses in der Einkaufsimmobilie des Kocherquartiers führt zu der Notwendigkeit, die wegfallenden Parkplätze an anderer Stelle bzw. in unmittelbarer Nähe zu kompensieren.

Die Verwaltung hat den Vorschlag unterbreitet, das gesamte Areal des jetzigen ZOB, der Salinenstraße und der angrenzenden Flächen neu zu gliedern. Zentrales Element der Planung ist die Verlegung der Salinenstraße an das Kocherufer. Von der neu trassierten Salinenstraße kann dann auf kurzem Wege das Parkhaus erschlossen werden. Die bisherige relativ lange Tunnellösung in der bestehenden Salinenstraße wird durch eine kürzere und nutzerfreundlichere Erschließung ersetzt.

Zwischen dem Badtorweg und der neu trassierten Salinenstraße kann das gesamte Paket eines neuen zentralen Omnibusbahnhofes und eines oberirdischen Parkplatzes untergebracht werden. Die räumlichen Verhältnisse sind ausreichend groß bemessen, um den jeweiligen Flächenbedarf für Parkplatz und ZOB aufzunehmen. Nach den ersten strukturellen Überlegungen, die in nichtöffentlicher Sitzung dem Bau und Planungsausschuss vorgestellt worden sind, erfolgte die Prüfung der technischen Machbarkeit. Der Vorentwurf für das Flächenlayout eines Omnibusbahnhofes belegt, dass die zur Verfügung stehenden Flächen ausreichen, um den Betrieb eines Omnibusbahnhofes zu gewährleisten. Die erforderlichen Kurvenradien für die Busse sowie die erforderlichen Stellplätze, einschließlich der Stellplatzlängen und die notwendige Breite der Aufstellflächen für die Passagiere, sind ebenfalls nachgewiesen. Auf dem ZOB können insgesamt 26 Halteplätze für Busse bereitgestellt werden. Somit ist sichergestellt, dass nicht nur die betrieblich notwendigen Halteplätze für die Buslinien vorhanden sind, sondern auch darüber hinaus Halteplätze für Busse die sich in einer so genannten „Warteschleife“ befinden.

Selbstverständlich erfolgt die gesamte Planung des Omnibusbahnhofes in enger Kooperation mit den Vertretern des ÖPNV's und eines in dieser spezifischen Fachrichtung versierten Büros.

Die Anlage des Parkplatzes ist ebenfalls ausreichend breit dimensioniert. Es können auf der Anlage vier Parkzeilen für insgesamt ca. 170 Stellplätze nachgewiesen werden.

Aus funktionaler Sicht hat diese Lösung erhebliche Vorteile. Es gelingt, den ZOB und den Parkplatz so anzulegen, dass er nicht durch den Individualverkehr der Salinenstraße gestört wird. Das bedeutet, dass die Busnutzer keine Straßenquerung benötigen. Des weiteren ist es möglich, den ZOB und den Parkplatz vollständig barrierefrei mit den zentralen Aufenthaltsflächen der Einkaufsimmobilie zu verflechten.

Über das Parkplatzangebot des Schwerpunktparkplatzes hinaus besteht die Notwendigkeit, weitere Kurzzeitparkplätze vor der alten JVA unterzubringen. Hier sollen insbesondere Behindertenstellplätze und Kurzzeitparker untergebracht werden. Bei der weiteren Planung muss hier dafür Sorge getragen werden, das diese Kurzzeitplätze gestalterisch und optisch in die Gesamtanlage integriert werden.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

  1. Der Verlegung der Salinenstraße wird zugestimmt.
  2. Der Anordnung des neuen zentralen Omnibusbahnhofes westlich des Badtorweges zwischen Salinenstraße und Parkplatz wird zugestimmt.
  3. Der Anlage des Ersatzparkplatzes für das dritte Untergeschoss östlich der Salinenstraße wird zugestimmt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt die planerischen Grundüberlegungen jetzt in eine Ausführungsplanung über zu leiten.
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