§ 65/3 - Fragestunde: Böllerverbot in der Silvesternacht wegen der Gefahr von Bränden - Antwort auf die Anfrage von Stadtrat Neidhardt im GR vom 21.01.09, § 7/4 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 21.01.09, § 7/4

Der Marktplatz ist seit Jahrzehnten ein beliebter Platz, um die Jahreswende zu feiern. Die große Anzahl an gezündeten Feuerwerkskörpern und die große Ansammlung von Menschen gaben immer wieder Anlass zu Beschwerden der Bevölkerung, aber auch der Kirche. Dies hat dazu geführt, dass an der Jahrtausendwende ein Böllerverbot für den Marktplatz mit einer Polizeilichen Allgemeinverfügung erlassen wurde. Es betraf die Bereiche Marktplatz, Obere Herrngasse, Untere Herrngasse, Pfarrgasse, Nonnenhof und Klosterstraße. An dieser Millenniumsfeier konnte das Verbot mit großem personellem und finanziellem Aufwand durchgesetzt werden.

Das Verbot wurde zum Jahreswechsel 2000/2001 wiederholt und mit einer ergänzenden Pressemitteilung für Verständnis geworben. Leider ist es vollständig missachtet worden. Die Polizei war personell nicht in der Lage, eine lückenlose Kontrolle über diese Straßenzüge auszuüben. Es waren einfach zu viele Personen dort, die ihre mitgebrachten Feuerwerkskörper zündeten. Es machte deshalb für die Folgejahre keinen Sinn, an diesem Verbot festzuhalten. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert, weshalb nicht beabsichtigt ist, ein erneutes Böllerverbot zu erlassen.

Stadtbrandmeister Damm hat ergänzend die beigefügte fachliche Stellungnahme abgegeben:

Zugelassene Feuerwerkskörper (BAM-Zulassung) müssen so konstruiert und gebaut sein, dass beim Ausglühen der Umhüllung keine Gefahren entstehen können (Brennen der Feuerwerkskörper nach der “Landung“, langes Nachglühen der Umhüllung). Durch die harte Bedachung im Altstadtbereich besteht bei sachgerechter, den Angaben der Hersteller entsprechender Verwendung von zugelassenen Feuerwerkskörpern keine erhöhte Brandgefahr durch herunterfallende Raketen.
Eine Gefahr kann nur dann entstehen, wenn nicht zugelassenes Material erworben und abgebrannt (z. B. Billigprodukte aus dem Internet) oder wenn gezielt auf Öffnungen geschossen wird. Liegen im Inneren der Gebäude leicht- oder normalentflammbare Gegenstände, kann es zu Bränden kommen.
Leider konnte man in den letzten Jahren auf dem Marktplatz beobachten, dass mit Raketen auf die Michaelskirche, das Rathaus oder - noch schlimmer - auf die Besucherinnen und Besucher gezielt wurde.

Ein Abbrennverbot auf dem Marktplatz ist nach Einschätzung der Feuerwehr nur sehr schwer kontrollier- und durchsetzbar. Durch ein Verbot verlagern sich die Aktivitäten in die engen Gassen rund um den Marktplatz. Dort ist die Gefahr größer, dass Feuerwerkskörper in Öffnungen gelangen. Ein Abbrennverbot müsste dann für den gesamten Altstadtbereich verhängt werden.

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