§ 4 - Entwurf einer Verordnung des Landratsamts Schwäbisch Hall über das Landschaftsschutzgebiet "Lehenhof und Stadtheide"; hier: Stellungnahme der Stadt - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 30. März 2009, 08:40 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Das Landratsamt Schwäbisch Hall als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt Flächen um den Heidsee auf den Gemarkungen Schwäbisch Hall und Bibersfeld, sowie der Gemeinde Rosengarten, Gemarkung Uttenhofen, Flur Raibach, und der Gemeinde Michelfeld, Gemarkung Michelfeld, als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
Das geplante Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von 47,321 ha. Es umfaßt nachfolgende Landschaftsteile:

  • das aktive Dolinen-Senkungsgebiet auf der Gipskeuperfläche im Gewann Heide, mit den Naturdenkmalen „Heidsee“ und „Feuchtgebiet bei Raibach“ sowie weiteren Wiesenflächen nordöstlich des Heidsees,
  • die ehemalige Erd- und Bauschuttdeponie „Lehenhof“ im Gewann Buchen mit Resten der ehemaligen Gipsabbauwand,
  • die Streuobstwiesenbestände zwischen Grauwiesen und Heide am Südrand des „Dürrenberges“.

Im Nordwesten entsteht durch die geplante Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ein Konflikt mit der geplanten Erschließung des interkommunalen Gewerbeparks West. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes umfasst dort nur eine Grünlandfläche. Die Verwaltung ist der Auffassung dass hier eine Bebauung möglich ist. Die direkt angrenzende Sukzessionsfläche wird von der Flächeninanspruchnahme des Gewerbegebietes nicht tangiert.

Aus Sicht der Verwaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf gesehen. Es wird vorgeschlagen, die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes zu dem Zeitpunkt vorzunehmen, in dem das Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des Gewerbegebietes rechtskräftig ist.

Der Vorschlag wurde im Einvernehmen mit den Kooperationspartnern Michelfeld und Rosengarten entwickelt. Beide Gemeinden werden eine inhaltlich ähnlich formulierte Stellungnahme an das Landratsamt abgeben.

Anlage 1: Lageplan Übersicht
Anlage 2: Lageplan Konflikt

Beschluss:

Dem Entwurf einer Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Lehenhof und Stadtheide“ wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt. In Abstimmung mit den Nachbargemeinden Michelfeld und Rosengarten wird gefordert, das Rechtsverfahren zurück zu stellen, bis der Bebauungsplan für das Interkommunale Gewerbegebiet Rechtskraft erlangt hat. Die Verwaltung wird autorisiert, eine entsprechende Stellungnahme an das Landratsamt abzugeben.

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