1725095/meetingminutes/2085179/paragraph

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Gemäß den Vorstellungen des Regionalplanes bzw. des Regionalverbandes sollen in Zukunft im Rahmen des Regionalplanes festgesetzt werden, dass folgende Flächen generell von Fotovoltaiknutzung frei gehalten werden sollen:
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Gemäß den Vorstellungen des Regionalverbandes soll in Zukunft im Rahmen des Regionalplans festgelegt werden, dass folgende Flächen generell von Fotovoltaik-Nutzung frei gehalten werden:
  
 
* Grünzäsuren
 
* Grünzäsuren
* Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege
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* Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege,
* Vorranggebiete für Landwirtschaft
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* Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz
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* für den vorbeugenden Hochwasserschutz.
  
Auf diesen Flächen sollen generell keine Fotovoltaikanlagen zugelassen werden. Darüber hinaus sind bestimmte Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Fotovoltaikanlagen ausgewiesen.
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Auf diesen Flächen sollen generell keine Fotovoltaikanlagen zugelassen werden. Darüber hinaus sind bestimmte Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Anlagen ausgewiesen.
  
Die Stadt Schwäbisch Hall bzw. die Gemarkung Schwäbisch Hall ist in diesen Ausweisungen nicht berücksichtigt worden.
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Die Stadt Schwäbisch Hall bzw. deren Gemarkung ist in diesen Ausweisungen nicht berücksichtigt.
  
Fotovoltaikanlagen, die außerhalb dieser Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden sollen, sollen nur dann zugelassen werden, wenn vorab eine Prüfung von Alternativen innerhalb von Siedlungsflächen, auf Deponien oder Konversionsflächen erfolgt ist. Der Regionalverband schlägt vor, dass maximal nur ein Standort für eine Außenbereichsfläche außerhalb der Vorbehaltsflächen zugelassen werden soll. Mit dieser Einschränkung bzw. Festlegung im Regionalplan wird der Stadt Schwäbisch Hall ein Handlungsrahmen aufgezeigt, der künftige Ausweisungen von Fotovoltaikanlagen nahezu unmöglich macht.
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Fotovoltaikanlagen, die außerhalb dieser Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden sollen, können nur dann zugelassen werden, wenn vorab eine Prüfung von Alternativen innerhalb von Siedlungsflächen, auf Deponien oder Konversionsflächen erfolgt ist. Der Regionalverband schlägt vor, dass maximal nur ein Standort für eine Außenbereichsfläche außerhalb der Vorbehaltsgebiete zugelassen wird. Mit dieser Einschränkung bzw. Festlegung im Regionalplan wird der Stadt ein Handlungsrahmen aufgezeigt, der die künftige Ausweisung von Fotovoltaikanlagen nahezu unmöglich macht.
  
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein solcher Handlungsspielraum nicht akzeptabel ist. Aus der Sicht der Verwaltung besteht keine Veranlassung, diese Thematik flächendeckend im Rahmen eines Regionalplanes mit einer derartigen Stringens zu steuern. Gemeinderat und Verwaltung haben ein ausreichend ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein gegenüber unserer Kulturlandschaft. Anderseits ist die Stadt Schwäbisch Hall Standort für innovative Entwicklungen, insbesondere auf dem Energiesektor. Nicht zuletzt aufgrund dessen hat sich die Firma Würth Solar in Schwäbisch Hall angesiedelt. Es ist nicht akzeptabel und hinnehmbar, dass wir zwar innovative Firmen und Motoren der technischen Entwicklung in Schwäbisch Hall ansiedeln, diese jedoch keinerlei Möglichkeiten haben sollen, ihre Produkte vor Ort anzuwenden und weiter zu entwickeln. Die Verwaltung hält es für unbedingt erforderlich, dass eine Stellungnahme zum Regionalverband abgegeben wird, die die Restriktion der Fortschreibung des Regionalplanes strikt ablehnt.
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Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein solcher Handlungsspielraum nicht akzeptabel ist. Es besteht keine Veranlassung, diese Thematik flächendeckend im Rahmen eines Regionalplans so streng zu steuern. Gemeinderat und Verwaltung haben ein Verantwortungsbewusstsein gegenüber unserer Kulturlandschaft. Anderseits ist die Stadt Schwäbisch Hall Standort für innovative Entwicklungen, insbesondere auf dem Energiesektor. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Firma Würth-Solar hier angesiedelt. Es ist nicht akzeptabel und hinnehmbar, dass sich zwar innovative Firmen und Motoren der technischen Entwicklung in Hall ansiedeln, diese jedoch keine Möglichkeiten haben sollen, ihre Produkte vor Ort anzuwenden bzw. weiter zu entwickeln. Die Verwaltung hält es für unbedingt erforderlich, dass eine Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband abgegeben wird, die die Restriktion der Fortschreibung des Regionalplanes deutlich ablehnt.
  
Es ist für die Verwaltung eine Selbstverständlichkeit, dass landschaftlich empfindliche Teile wie die Hangschultern, FFH-Gebiete oder sonstige schutzwürdige Flächen von solchen Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Eine derartige Vorgabe vom Regionalplan ist aus der Sicht der Stadt Schwäbisch Hall entbehrlich. <br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an den Regionalverband zu verfassen. Die Stellungnahme wird dem Gemeinderat zugeleitet.|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=04.02.2009|paragraph-template-backlink=1725095/0/meetingminutes|}}
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> ergänzt, dass es um eine Fläche von 2 - 2,5 ha gehe, für die zurzeit noch keine strikte Festlegung im Regionalplan getroffen werden sollte.
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Version vom 18. Februar 2009, 11:33 Uhr

Sachvortrag:

Kurz vor Weihnachten 2008 ging bei der Verwaltung ein Fortschreibungsentwurf des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2002 ein. Thematisch setzt sich dieser mit dem Thema Fotovoltaik auseinander.

Gemäß den Vorstellungen des Regionalverbandes soll in Zukunft im Rahmen des Regionalplans festgelegt werden, dass folgende Flächen generell von Fotovoltaik-Nutzung frei gehalten werden:

  • Grünzäsuren
  • Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Landwirtschaft,
  • Forstwirtschaft,
  • Erholung und
  • für den vorbeugenden Hochwasserschutz.

Auf diesen Flächen sollen generell keine Fotovoltaikanlagen zugelassen werden. Darüber hinaus sind bestimmte Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Anlagen ausgewiesen.

Die Stadt Schwäbisch Hall bzw. deren Gemarkung ist in diesen Ausweisungen nicht berücksichtigt.

Fotovoltaikanlagen, die außerhalb dieser Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden sollen, können nur dann zugelassen werden, wenn vorab eine Prüfung von Alternativen innerhalb von Siedlungsflächen, auf Deponien oder Konversionsflächen erfolgt ist. Der Regionalverband schlägt vor, dass maximal nur ein Standort für eine Außenbereichsfläche außerhalb der Vorbehaltsgebiete zugelassen wird. Mit dieser Einschränkung bzw. Festlegung im Regionalplan wird der Stadt ein Handlungsrahmen aufgezeigt, der die künftige Ausweisung von Fotovoltaikanlagen nahezu unmöglich macht.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein solcher Handlungsspielraum nicht akzeptabel ist. Es besteht keine Veranlassung, diese Thematik flächendeckend im Rahmen eines Regionalplans so streng zu steuern. Gemeinderat und Verwaltung haben ein Verantwortungsbewusstsein gegenüber unserer Kulturlandschaft. Anderseits ist die Stadt Schwäbisch Hall Standort für innovative Entwicklungen, insbesondere auf dem Energiesektor. Nicht zuletzt deshalb hat sich die Firma Würth-Solar hier angesiedelt. Es ist nicht akzeptabel und hinnehmbar, dass sich zwar innovative Firmen und Motoren der technischen Entwicklung in Hall ansiedeln, diese jedoch keine Möglichkeiten haben sollen, ihre Produkte vor Ort anzuwenden bzw. weiter zu entwickeln. Die Verwaltung hält es für unbedingt erforderlich, dass eine Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband abgegeben wird, die die Restriktion der Fortschreibung des Regionalplanes deutlich ablehnt.

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass landschaftlich empfindliche Teile wie die Hangschultern, FFH-Gebiete oder sonstige schutzwürdige Flächen von solchen Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Eine derartige Vorgabe vom Regionalplan ist aus der Sicht der Stadt Schwäbisch Hall aber entbehrlich.


Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass es um eine Fläche von 2 - 2,5 ha gehe, für die zurzeit noch keine strikte Festlegung im Regionalplan getroffen werden sollte.

Stadträtin Herrmann bittet darum, dass die Verwaltung eine dezidierte Stellungnahme verfasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an den Regionalverband zu verfassen, die dem Gemeinderat zugeleitet wird.
(einstimmig - 28 -)

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