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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 18. Februar 2009, 09:19 Uhr

Sachvortrag:

Kurz vor Weihnachten ging bei der Verwaltung ein Fortschreibungsentwurf des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2002 ein. Thematisch setzt sich diese Fortschreibung mit dem Thema Fotovoltaik auseinander.

Gemäß den Vorstellungen des Regionalplanes bzw. des Regionalverbandes sollen in Zukunft im Rahmen des Regionalplanes festgesetzt werden, dass folgende Flächen generell von Fotovoltaiknutzung frei gehalten werden sollen:

  • Grünzäsuren
  • Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege
  • Vorranggebiete für Landwirtschaft
  • Vorranggebiete für Forstwirtchaft
  • Vorranggebiete für Erholung
  • Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz

Auf diesen Flächen sollen generell keine Fotovoltaikanlagen zugelassen werden. Darüber hinaus sind bestimmte Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Fotovoltaikanlagen ausgewiesen.

Die Stadt Schwäbisch Hall bzw. die Gemarkung Schwäbisch Hall ist in diesen Ausweisungen nicht berücksichtigt worden.

Fotovoltaikanlagen, die außerhalb dieser Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden sollen, sollen nur dann zugelassen werden, wenn vorab eine Prüfung von Alternativen innerhalb von Siedlungsflächen, auf Deponien oder Konversionsflächen erfolgt ist. Der Regionalverband schlägt vor, dass maximal nur ein Standort für eine Außenbereichsfläche außerhalb der Vorbehaltsflächen zugelassen werden soll. Mit dieser Einschränkung bzw. Festlegung im Regionalplan wird der Stadt Schwäbisch Hall ein Handlungsrahmen aufgezeigt, der künftige Ausweisungen von Fotovoltaikanlagen nahezu unmöglich macht.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein solcher Handlungsspielraum nicht akzeptabel ist. Aus der Sicht der Verwaltung besteht keine Veranlassung, diese Thematik flächendeckend im Rahmen eines Regionalplanes mit einer derartigen Stringens zu steuern. Gemeinderat und Verwaltung haben ein ausreichend ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein gegenüber unserer Kulturlandschaft. Anderseits ist die Stadt Schwäbisch Hall Standort für innovative Entwicklungen, insbesondere auf dem Energiesektor. Nicht zuletzt aufgrund dessen hat sich die Firma Würth Solar in Schwäbisch Hall angesiedelt. Es ist nicht akzeptabel und hinnehmbar, dass wir zwar innovative Firmen und Motoren der technischen Entwicklung in Schwäbisch Hall ansiedeln, diese jedoch keinerlei Möglichkeiten haben sollen, ihre Produkte vor Ort anzuwenden und weiter zu entwickeln. Die Verwaltung hält es für unbedingt erforderlich, dass eine Stellungnahme zum Regionalverband abgegeben wird, die die Restriktion der Fortschreibung des Regionalplanes strikt ablehnt.

Es ist für die Verwaltung eine Selbstverständlichkeit, dass landschaftlich empfindliche Teile wie die Hangschultern, FFH-Gebiete oder sonstige schutzwürdige Flächen von solchen Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Eine derartige Vorgabe vom Regionalplan ist aus der Sicht der Stadt Schwäbisch Hall entbehrlich.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an den Regionalverband zu verfassen. Die Stellungnahme wird dem Gemeinderat zugeleitet.

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