1725095/meetingminutes/2085176/paragraph

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Im Baugebiet Mittelhöhe IV können geeignete Flächen bereitgestellt werden. Es handelt sich um den Baustreifen zwischen der Alten Hessentaler Straße und dem Emmerweg. Die Fläche ist aufgrund der beidseitigen Erschließungsstraßen für Einzelhäuser weniger attraktiv und bietet sich wegen der zentralen Lage für den Geschosswohnungsbau auch aus städtebaulicher Sicht hierfür an. <br>Bisher ist in diesem Bereich eine eingeschossige Einzel-bzw. Doppelhausbebauung mit einer max. Gesamthöhe von 8,50 m möglich. Die beiden Endgrundstücke im Westen bzw. im Osten bleiben von der Bebauungsplanänderung unberührt.<br>Geplant ist nun eine zweigeschossige Bebauung, die auch Zufahrtsmöglichkeiten von der Alten Hessentaler Straße erhalten können. Allerdings gilt auch für sie eine max. Gesamthöhe von 8,50 m, so dass die gesamte Höhenabwicklung in der Mittelhöhe IV auf dem gleichen Niveau liegt.
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Mit dem Baustreifen zwischen der Alten Hessentaler Straße und dem Emmerweg können geeignete Flächen bereitgestellt werden. Der Bereich ist aufgrund der beidseitigen Erschließungsstraßen für Einzelhäuser weniger attraktiv und bietet sich wegen der zentralen Lage auch aus städtebaulicher Sicht für den Geschosswohnungsbau an.&lt;br&gt;Bisher ist hier eingeschossige Einzel- bzw. Doppelhausbebauung mit einer max. Gesamthöhe von 8,50 m möglich. Die beiden Endgrundstücke im Westen bzw. im Osten bleiben von der Bebauungsplanänderung unberührt.&lt;br&gt;Geplant ist nun eine zweigeschossige Bebauung, die auch Zufahrtsmöglichkeiten von der Alten Hessentaler Straße erhalten kann. Allerdings gilt auch für sie eine max. Gesamthöhe von 8,50 m, so dass die gesamte Höhenabwicklung in der Mittelhöhe IV auf dem gleichen Niveau liegt.
  
Darüber hinaus ist es erforderlich für das Plangebiet die bisher geltende Wohneinheitenbeschränkung von 2 Einheiten/Wohngebäude aufzuheben. Alle weiteren textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 0311-06 Mittelhöhe IV werden übernommen.
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Darüber hinaus ist es erforderlich, für das Plangebiet die bisher geltende Wohneinheitenbeschränkung (2 Einheiten/Wohngebäude) aufzuheben. Alle weiteren textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 0311-06 Mittelhöhe IV werden übernommen.
  
Der Geltungsbereich wird im Norden durch den kürzlich hergestellten Geh- und Radweg entlang der Alten Hessentaler Straße begrenzt. Sowohl im Osten als auch im Westen knickt die Grenze des Plangebietes im rechten Winkel nach Süden hin ab, durchschneidet den Baustreifen und trifft dann auf die neue Erschließungsstraße Emmerweg, die die südliche Grenze des Geltungsbereiches dargestellt.<br>
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Der Geltungsbereich wird im Norden durch den kürzlich hergestellten Geh- und Radweg entlang der Alten Hessentaler Straße begrenzt. Sowohl im Osten als auch im Westen knickt die Grenze des Plangebietes im rechten Winkel nach Süden hin ab, durchschneidet den Baustreifen und trifft dann auf die neue Erschließungsstraße Emmerweg, die die südliche Grenze des Geltungsbereichs dargestellt.
  
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A) Bebauungsplan Nr. 0311-06/01 „1. Änderung Mittelhöhe IV“, Hessental<br>Der B-Plan Nr. 0311-06/01 „1. Änderung Mittelhöhe IV“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 12.01.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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<br>B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0311-06/01 „1. Änderung Mittelhöhe IV“, Hessental <br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.01.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung Mittelhöhe IV“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.01.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „1. Änderung Mittelhöhe IV“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
  
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "1. Änderung Mittelhöhe IV"; hier: Auslegungsbeschluss|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=04.02.2009|paragraph-template-backlink=1725095/0/meetingminutes|}}
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 01:30 Uhr

Sachvortrag:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Mittelhöhe IV weist die Struktur einer aufgelockerten Einfamilienhaussiedlung auf, um aufgrund ihrer Randlage den Übergang zur freien Landschaft nach Süden hin abzurunden. <br>In jüngster Vergangenheit wurde jedoch gerade für dieses Baugebiet überraschenderweise nach Möglichkeiten im Geschosswohnungsbau gefragt. Um hier kurzfristig reagieren zu können, hat sich die Verwaltung entschlossen, entsprechende Angebote zu schaffen. Dafür ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.

Mit dem Baustreifen zwischen der Alten Hessentaler Straße und dem Emmerweg können geeignete Flächen bereitgestellt werden. Der Bereich ist aufgrund der beidseitigen Erschließungsstraßen für Einzelhäuser weniger attraktiv und bietet sich wegen der zentralen Lage auch aus städtebaulicher Sicht für den Geschosswohnungsbau an.<br>Bisher ist hier eingeschossige Einzel- bzw. Doppelhausbebauung mit einer max. Gesamthöhe von 8,50 m möglich. Die beiden Endgrundstücke im Westen bzw. im Osten bleiben von der Bebauungsplanänderung unberührt.<br>Geplant ist nun eine zweigeschossige Bebauung, die auch Zufahrtsmöglichkeiten von der Alten Hessentaler Straße erhalten kann. Allerdings gilt auch für sie eine max. Gesamthöhe von 8,50 m, so dass die gesamte Höhenabwicklung in der Mittelhöhe IV auf dem gleichen Niveau liegt.

Darüber hinaus ist es erforderlich, für das Plangebiet die bisher geltende Wohneinheitenbeschränkung (2 Einheiten/Wohngebäude) aufzuheben. Alle weiteren textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 0311-06 Mittelhöhe IV werden übernommen.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch den kürzlich hergestellten Geh- und Radweg entlang der Alten Hessentaler Straße begrenzt. Sowohl im Osten als auch im Westen knickt die Grenze des Plangebietes im rechten Winkel nach Süden hin ab, durchschneidet den Baustreifen und trifft dann auf die neue Erschließungsstraße Emmerweg, die die südliche Grenze des Geltungsbereichs dargestellt.

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Lageplan

Beschluss:

A) Der B-Plan Nr. 0311-06/01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 12.01.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.01.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „1. Änderung Mittelhöhe IV“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(22 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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