§ 27 - Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - 2. Änderung Im Hardt"; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Solpark aus dem Jahre 1999 weist am westlichen Rand ein Wohngebiet aus, das sich entlang der Straße „Im Hardt“ nur sehr langsam entwickelt. Vor einigen Jahren wurde bereits für den westlichen Teilbereich eine Planänderung vorgenommen, um eine flexiblere Bebauung zu ermöglichen. Dies hat sich bewährt. Sämtliche Grundstücke in dem bisher erschlossenen Bereich sind inzwischen bebaut.

Das nun zu ändernde Areal weist Grundstücke aus, in denen eine Bebauung mit Doppelhäusern und Reihenhäusern möglich ist. Durch die festgelegten Baufelder ist eine flexible Vermarktung der Grundstücke hinsichtlich ihres Zuschnittes nur schwer bzw. gar nicht möglich. Das Gebiet sollte Ende der 90er Jahre zudem die Möglichkeit für eine weitgehend autofreie Wohnsiedlung schaffen. Die Garagen und Stellplätze waren deshalb zentral entlang der Straße „Im Hardt“ angeordnet. Lediglich das Fahren zu den Wohngebäuden sollte möglich sein.

Dieses Konzept konnte bisher nicht umgesetzt werden. Auch für die Zukunft ist die damit einhergehende Einschränkung für Schwäbisch Haller Verhältnisse nicht erreichbar, da sich dieses Konzept wohl eher für Großstädte mit entsprechendem Flächendruck und Verkehrsproblemen anbietet.

Deshalb wird vorgeschlagen, das Gebiet zu überplanen und - wie bereits westlich der Straße „Im Hardt“ - Baustreifen auszuweisen. Künftig sind dann Garagenbauten und Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken und eine flexible Parzelleneinteilung möglich.
Wie bisher können ein- und zweigeschossige Wohngebäude errichtet werden. Die Dachform orientiert sich mit Pult- und Zeltdächern an den bisherigen Festsetzungen. Dadurch wird der Bereich städtebaulich sinnvoll eingefügt.

Der Geltungsbereich wird im Süden, Westen und Norden von der Straße „Im Hardt“ gefasst. Die östliche Grenze verläuft entlang der Ostgrenze des Flurstücks 3074 (Kindergarten Eich), bis sie im Süden wieder auf die Straße „Im Hardt“ trifft.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lageplan

Beschluss:

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0313-01/15 wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 12.01.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.01.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Solpark 2. Änderung Im Hardt“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(22 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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