§ 12 - Erhöhung der Abwassergebühren zum 01.01.2009 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Februar 2009, 10:19 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Erlöse aus den Abwassergebühren haben sich in den letzten Jahren bei einer Gebühr von 2,-- €/m³ Frischwasserbezug und trotz der Anschlüsse von weiteren Teilorten an das städtische Kanalnetz nicht erhöht.
Die Aufwendungen übersteigen die Erträge und werden dies auch in den nächsten Jahren tun. Zusätzlich müssen Verluste aus den Jahren 2007 und 2008 ausgeglichen werden.
Bereits in der Gebührenkalkulation von 2003 zeichnete es sich ab, dass ab dem Jahr 2006 die Abwassergebühren um ca. 3,5 % pro Jahr erhöht werden müssen um eine Kostendeckung zu erreichen.

Der nunmehr festgestellte Jahresabschluss 2007 vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist eine Unterdeckung von 641.611,27 € aus. Dieser konnte durch Überschüsse aus den Vorjahren mit 326.869,27 € teilweise ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Verlustvortrag von 314.742,00 €, der nur innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ausgeglichen werden kann. Der Jahresabschluss 2008 wird ebenso eine Unterdeckung von ca. 300.000 € bringen.

Nach Aussage der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wird sich der Wasserverbrauch eher rückläufig entwickeln.
Da der Frischwasserbezug Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühren ist, ergeben sich damit keine höheren Einnahmen. Für die Folgejahre 2009 ff. können wir deshalb nicht mit Mehrerträgen kalkulieren. Trotzdem wird der Aufwand sich nicht verringern.

Aus mehreren Gründen sollen deshalb die Abwassergebühren zum 01.01.2009 erhöht werden.

  1. In der Abwasserbeseitigung ist eine volle Kostendeckung über Einnahmen aus Abwassergebühren vorgesehen. Die Verluste aus den Vorjahren können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ausgeglichen werden. Sie betragen bei uns zuzüglich des Defizits 2008 ca. 614.000 €.
  2. Die Kosten sind gegenüber dem Jahr 2007 um ca. 250.000 € gestiegen.
  3. Die Abwassermenge ist rückläufig und die Einrichtungen sind auf dem Stand der Technik zu halten.

In der beigefügten Kalkulation zeigen wir die Entwicklung der Abwassergebühren ab 2009 auf (Anlage 1).
Nach der Kalkulation erhöhen sich die Abwassergebühren für 2009 auf

2,26 €/m³ Frischwasserverbrauch,

davon 0,94 €/m³ Kanalgebühr und 1,32 €/m³ Klärgebühr.

Bei einer Erhöhung auf 2,26 €/m³ Frischwasserverbrauch und einer angenommenen Abwassermenge von 2.165.000 m³ ergeben sich die Mehreinnahmen, um die aus den Vorjahren aufgelaufenen Defizite abzudecken. Unvorhergesehene und außerordentlich höhere Aufwendungen für Reparatur und Unterhaltung von Abwasseranlagen sind dabei nicht berücksichtigt.

Für eine vierköpfige Familie mit einem Wasserverbrauch von 180 m³/Jahr Frischwasser ergibt sich eine Mehrbelastung von 46,80 €/Jahr.

Mit der Erhöhung der Abwassergebühren werden die Chancen für die Stadt größer, eine Zuschussförderung von Investitionen für Maßnahmen im Abwasserbereich vom Land zu erhalten.

Der beiliegende Vergleich der Abwassergebühren mit den Umlandgemeinden des Landkreises zeigt, dass die Stadt Schwäbisch Hall auch nach dieser Erhöhung weiterhin eine der niedrigsten Gebühren aufzuweisen hat (Anlage 3).

Anlage 1: Kalkulation Entwicklung Abwassergebühren ab 2009
Anlage 2: Satzung zur Änderung der Abwassersatzung
Anlage 3: Abwassergebühren im Vergleich mit den Umlandgemeinden

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Abwassergebührenerhöhung zum 01.01.2009 entsprechend dem o. g. Vorschlag zu und beschließt die beiliegende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung (Anlage 2).

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