§ 23 - Sperrung des Weilertors bzw. der Straße Im Weiler (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Gemäß Entscheidung des Oberbürgermeisters vom November letzten Jahres (s. GR 22.10.08, § 210/4) hat die Stadt die Straße „Im Weiler“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. In der Folgezeit gab es von einer Anliegerfamilie erhebliche Bedenken, die jedoch inhaltlich weder nachvollziehbar noch ausreichend fundiert erschienen.

Von der deutlich überwiegenden Mehrzahl der Anliegerinnen/Anlieger erhielt die Verwaltung eine positive Resonanz. Insbesondere die neu eröffnete Johanniterhalle bzw. deren Besucherinnen und Besucher profitieren von dieser Verkehrsregelung und können die Ausstellung und das Umfeld in konfliktfreier Weise nutzen und genießen.

Aus Sicht der Verwaltung hat sich der Versuch bewährt. Es wird daher empfohlen, die Sperrung der Straße dauerhaft durch zu führen.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sperrung des Straßenzuges Im Weiler als Dauerlösung einzurichten.
(25 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge