§ 22 - Entwidmung von Teilflächen der Reifenhofstraße und des Neißewegs (öffentlich)

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Sachvortrag:

Am 17.12.2008 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass zwei Teilflächen der Reifenhofstraße und des Neißewegs verkauft werden. Sie sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das notwendige Rechtsverfahren zur Entwidmung dieser Flächen einzuleiten.

Die beabsichtigte Entwidmung gem. § 5 Abs. 5 Straßengesetz von Baden-Württemberg wurde am 20.12.2008 im Haller Tagblatt veröffentlicht. Betroffenen wurde Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen gegeben.

Innerhalb der 4 Wochen-Frist wurden keine Einwendungen und Anregungen vorgebracht, sodass der Gemeinderat nun endgültig entscheiden kann.

Anlage: Lageplan


Beschluss:

Die in einem Lageplan gekennzeichneten Flächen der Reifenhofstraße und des Neißewegs werden entwidmet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Allgemeinverfügung zur Entwidmung dieser Flächen zu erlassen.
(einstimmig - 29 -)



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