§ 20 - Änderung der Satzung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Verein „Schwäbisch Hall aktiv“ hat den Wunsch geäußert, die im Jahr 2007 erlassene Satzung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage aufgrund der ungünstigen Konstellation der Feiertage in § 1 wie folgt zu ergänzen:

In Ziffer 1:
„Sollte der 1. Mai auf einen Samstag oder Sonntag fallen, findet der verkaufsoffene Sonntag am letzten Sonntag im April statt. Sofern Ostern oder der Weiße Sonntag auf den letzten Sonntag im April fallen, findet der verkaufsoffene Sonntag am zweiten Sonntag im Mai statt.“

In Ziffer 3:
„Sollte der 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit) auf einen Samstag fallen, findet der verkaufsoffene Sonntag am zweiten Sonntag im Oktober statt.“

Der Inhalt der Satzung ist mit den Gewerbetreibenden abgestimmt. Im Übrigen bleibt die Satzung unverändert.

Anlage: Satzung

Beschluss:

Die beigefügte Satzung wird beschlossen.
(27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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