§ 18 - Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.

Nach dem Gesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag können nicht Mitglieder des Ausschusses sein. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.

Der Gemeinderat wählt den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten oder Gemeindebediensteten. Als Vorsitzende wird die neue Erste Bürgermeisterin Bettina Wilhelm vorgeschlagen, als Stellvertreter den für die Durchführung der Wahlen zuständige Fachbereichsleiter Manfred Gentner.
Bisher war es üblich, alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu berücksichtigen. Dies ist auch für die kommende Wahl zweckmäßig. Deshalb empfiehlt es sich die Zahl der Beisitzerinnen/Beisitzer auf 5 festzulegen.

Von den Fraktionen wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen benannt:

Fraktion Mitglied Stellvertreter/in
CDU Walter Hampele Christa Ehrhardt
SPD Wolfgang Comtesse Werner Rempp
FWV Roland Heckelmann Jürgen Mahl
FDP Friederike Kröbel Günter Gropper
Grüne Franz Mühleck Hanna Hald


Beschluss:

  1. Wie vorgeschlagen, wird zur Durchführung der Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 ein Gemeindewahlausschuss mit 5 Beisitzerinnen/Beisitzern gebildet.
  2. Die oben vorgeschlagenen Personen werden gewählt.

(28 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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